Philip
Hallo miteinander,
ich habe hier einmal eine rechtliche Frage.
Ich habe Ende des letzten Monats meine Wohnung (in einer WG) gekündigt.
Dazu eben schritlich der Vermieterin einen Wisch gegeben, mit einbehalt der Kündigungsfrist (zum 1. Januar dann) und dem Vermerk, dass falls ein Nachmieter gefunden wird, ich auch eher raus kann. Das hat sie soweit auch bestätigt.
Also habe ich nun Nachmieter gesucht, hatten unser Casting und gestern unserem Favoriten Bescheid gegeben dass er sich bei der Vermieterin vorstellen kann. Um diese vorzuwarnen war ich heute früh bei Ihr.
Da meinte sie auf einmal: Nein, sie macht nun was anderes aus der Wohnung, es darf niemand zur Nachmiete rein und ich muss die 3 Monate Kündigungsrist einhalten. (2 von 3 anderen Mitbewohnern haben aus anderen Gründen auch gekündigt, ein paar Tage nach mir. Das soweit als Begründung)
Ich habe zwischenzeitlich natürlich schon eine andere Wohnung die ich ab November zahlen darf, da ich mich natürlich darauf verlassen habe, dass die Vermieterin, wenn sie sagt, ich kann raus wenn ich einen Nachmieter habe, es auch so meint. (Ein Mitbewohner kann übrigens bezeugen, dass ich die Zusage hatte, mit Auszug wenn nachmieter gefunden).
Wohnungssuche in München klappt leider in der Regel nicht so spontan.
Sie hat es auch nicht als nötig erachtet, in irgendeiner Form Bescheid zu geben, dass sie nun doch keinen nachmieter mehr will. Wäre ich nicht aus Vorsicht heute früh zu Ihr wäre der Bewerber voll bei Ihr aufgelaufen.
Soviel zu diesem Punkt. Lässt sich da rechtlich irgendwas rausschlagen? Kann es Sinn machen, da Mieterschutz einzuschalten?
Dann noch ein paar Gründe, die evtl. weitere Kündigungsgründe sein könnten:
Küche/Bad/Flur/Toilette sind laut Vertrag "Mitbenutzung". In diesen Räumen verlangt die Vermieterin von uns, dass wir einmal die Woche putzen. ist ein selber angefertigter Anhang im Standardmietvertrag, ist unterschrieben und OK.
Nun geht es aber soweit, dass die Putzfrau Dienstags in die Wohnung kommt unnd einen Kontrollgang macht. Soweit.. "OK". Wenn Ihr was nicht passt, macht sie solange Lärm bis irgendwer aus dem Zimmer kommen (muss).
Davon abgesehen kam sie auch schon so dreimal einfach in die Wohnung, ohne sich anzumelden oder zu klingeln. Schlüssel rein und ab in die Wohnung. In der Küche hat sie dann mal ein paar Flecken überstrichen, den Boiler geputzt etc. An sich ja "nett" wenn sie putzt, aber bitte nicht ohne irgendwie Bescheid zu geben.
Die Vermieterin begründet es mit "Mitbenutzung der Küche etc.." und dass wir, wenn wir zu Ihr in den laden (hat unten im Haus eine Reinigungsgeschichte) kommen, ja auch nicht klingeln oder uns anmelden.
Das die Putzfrau wenn sie in der Wohnung ist in der Küche raucht ist auch in Ordnung: Mitbenutzung. (Wir sind eine reine Nichtraucher WG).
Einen Morgen kam die Putzfrau in mein Zimmer gerannt, hat mich halb aus dem Bett geworfen um die matratze auszumessen. Hat gesehen, da schläft noch wer, trotzdem Licht an und weiter gemacht. (Dafür hat sich die Vermieterin zwar so halb entschuldigt, aber nur zum Aufführen der Umstände hier).
Vielleicht lässt sich aus den nachgenannten Gründen irgendwas rausziehen für frühere Kündigung?
So, langer Text,
danke fürs Lesen.
lg, Philip
ich habe hier einmal eine rechtliche Frage.
Ich habe Ende des letzten Monats meine Wohnung (in einer WG) gekündigt.
Dazu eben schritlich der Vermieterin einen Wisch gegeben, mit einbehalt der Kündigungsfrist (zum 1. Januar dann) und dem Vermerk, dass falls ein Nachmieter gefunden wird, ich auch eher raus kann. Das hat sie soweit auch bestätigt.
Also habe ich nun Nachmieter gesucht, hatten unser Casting und gestern unserem Favoriten Bescheid gegeben dass er sich bei der Vermieterin vorstellen kann. Um diese vorzuwarnen war ich heute früh bei Ihr.
Da meinte sie auf einmal: Nein, sie macht nun was anderes aus der Wohnung, es darf niemand zur Nachmiete rein und ich muss die 3 Monate Kündigungsrist einhalten. (2 von 3 anderen Mitbewohnern haben aus anderen Gründen auch gekündigt, ein paar Tage nach mir. Das soweit als Begründung)
Ich habe zwischenzeitlich natürlich schon eine andere Wohnung die ich ab November zahlen darf, da ich mich natürlich darauf verlassen habe, dass die Vermieterin, wenn sie sagt, ich kann raus wenn ich einen Nachmieter habe, es auch so meint. (Ein Mitbewohner kann übrigens bezeugen, dass ich die Zusage hatte, mit Auszug wenn nachmieter gefunden).
Wohnungssuche in München klappt leider in der Regel nicht so spontan.
Sie hat es auch nicht als nötig erachtet, in irgendeiner Form Bescheid zu geben, dass sie nun doch keinen nachmieter mehr will. Wäre ich nicht aus Vorsicht heute früh zu Ihr wäre der Bewerber voll bei Ihr aufgelaufen.
Soviel zu diesem Punkt. Lässt sich da rechtlich irgendwas rausschlagen? Kann es Sinn machen, da Mieterschutz einzuschalten?
Dann noch ein paar Gründe, die evtl. weitere Kündigungsgründe sein könnten:
Küche/Bad/Flur/Toilette sind laut Vertrag "Mitbenutzung". In diesen Räumen verlangt die Vermieterin von uns, dass wir einmal die Woche putzen. ist ein selber angefertigter Anhang im Standardmietvertrag, ist unterschrieben und OK.
Nun geht es aber soweit, dass die Putzfrau Dienstags in die Wohnung kommt unnd einen Kontrollgang macht. Soweit.. "OK". Wenn Ihr was nicht passt, macht sie solange Lärm bis irgendwer aus dem Zimmer kommen (muss).
Davon abgesehen kam sie auch schon so dreimal einfach in die Wohnung, ohne sich anzumelden oder zu klingeln. Schlüssel rein und ab in die Wohnung. In der Küche hat sie dann mal ein paar Flecken überstrichen, den Boiler geputzt etc. An sich ja "nett" wenn sie putzt, aber bitte nicht ohne irgendwie Bescheid zu geben.
Die Vermieterin begründet es mit "Mitbenutzung der Küche etc.." und dass wir, wenn wir zu Ihr in den laden (hat unten im Haus eine Reinigungsgeschichte) kommen, ja auch nicht klingeln oder uns anmelden.
Das die Putzfrau wenn sie in der Wohnung ist in der Küche raucht ist auch in Ordnung: Mitbenutzung. (Wir sind eine reine Nichtraucher WG).
Einen Morgen kam die Putzfrau in mein Zimmer gerannt, hat mich halb aus dem Bett geworfen um die matratze auszumessen. Hat gesehen, da schläft noch wer, trotzdem Licht an und weiter gemacht. (Dafür hat sich die Vermieterin zwar so halb entschuldigt, aber nur zum Aufführen der Umstände hier).
Vielleicht lässt sich aus den nachgenannten Gründen irgendwas rausziehen für frühere Kündigung?
So, langer Text,
danke fürs Lesen.
lg, Philip