Mündliche Zusage für Nachmieter

Diskutiere Mündliche Zusage für Nachmieter im Übergabe Ein- oder Auszug Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo miteinander, ich habe hier einmal eine rechtliche Frage. Ich habe Ende des letzten Monats meine Wohnung (in einer WG) gekündigt. Dazu eben...
  • Mündliche Zusage für Nachmieter Beitrag #1

Philip

Hallo miteinander,

ich habe hier einmal eine rechtliche Frage.

Ich habe Ende des letzten Monats meine Wohnung (in einer WG) gekündigt.
Dazu eben schritlich der Vermieterin einen Wisch gegeben, mit einbehalt der Kündigungsfrist (zum 1. Januar dann) und dem Vermerk, dass falls ein Nachmieter gefunden wird, ich auch eher raus kann. Das hat sie soweit auch bestätigt.

Also habe ich nun Nachmieter gesucht, hatten unser Casting und gestern unserem Favoriten Bescheid gegeben dass er sich bei der Vermieterin vorstellen kann. Um diese vorzuwarnen war ich heute früh bei Ihr.
Da meinte sie auf einmal: Nein, sie macht nun was anderes aus der Wohnung, es darf niemand zur Nachmiete rein und ich muss die 3 Monate Kündigungsrist einhalten. (2 von 3 anderen Mitbewohnern haben aus anderen Gründen auch gekündigt, ein paar Tage nach mir. Das soweit als Begründung)

Ich habe zwischenzeitlich natürlich schon eine andere Wohnung die ich ab November zahlen darf, da ich mich natürlich darauf verlassen habe, dass die Vermieterin, wenn sie sagt, ich kann raus wenn ich einen Nachmieter habe, es auch so meint. (Ein Mitbewohner kann übrigens bezeugen, dass ich die Zusage hatte, mit Auszug wenn nachmieter gefunden).
Wohnungssuche in München klappt leider in der Regel nicht so spontan.

Sie hat es auch nicht als nötig erachtet, in irgendeiner Form Bescheid zu geben, dass sie nun doch keinen nachmieter mehr will. Wäre ich nicht aus Vorsicht heute früh zu Ihr wäre der Bewerber voll bei Ihr aufgelaufen.

Soviel zu diesem Punkt. Lässt sich da rechtlich irgendwas rausschlagen? Kann es Sinn machen, da Mieterschutz einzuschalten?

Dann noch ein paar Gründe, die evtl. weitere Kündigungsgründe sein könnten:

Küche/Bad/Flur/Toilette sind laut Vertrag "Mitbenutzung". In diesen Räumen verlangt die Vermieterin von uns, dass wir einmal die Woche putzen. ist ein selber angefertigter Anhang im Standardmietvertrag, ist unterschrieben und OK.

Nun geht es aber soweit, dass die Putzfrau Dienstags in die Wohnung kommt unnd einen Kontrollgang macht. Soweit.. "OK". Wenn Ihr was nicht passt, macht sie solange Lärm bis irgendwer aus dem Zimmer kommen (muss).
Davon abgesehen kam sie auch schon so dreimal einfach in die Wohnung, ohne sich anzumelden oder zu klingeln. Schlüssel rein und ab in die Wohnung. In der Küche hat sie dann mal ein paar Flecken überstrichen, den Boiler geputzt etc. An sich ja "nett" wenn sie putzt, aber bitte nicht ohne irgendwie Bescheid zu geben.

Die Vermieterin begründet es mit "Mitbenutzung der Küche etc.." und dass wir, wenn wir zu Ihr in den laden (hat unten im Haus eine Reinigungsgeschichte) kommen, ja auch nicht klingeln oder uns anmelden.

Das die Putzfrau wenn sie in der Wohnung ist in der Küche raucht ist auch in Ordnung: Mitbenutzung. (Wir sind eine reine Nichtraucher WG).

Einen Morgen kam die Putzfrau in mein Zimmer gerannt, hat mich halb aus dem Bett geworfen um die matratze auszumessen. Hat gesehen, da schläft noch wer, trotzdem Licht an und weiter gemacht. (Dafür hat sich die Vermieterin zwar so halb entschuldigt, aber nur zum Aufführen der Umstände hier).

Vielleicht lässt sich aus den nachgenannten Gründen irgendwas rausziehen für frühere Kündigung?

So, langer Text,
danke fürs Lesen.
lg, Philip
 
  • Mündliche Zusage für Nachmieter Beitrag #2
Martens

Martens

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moin Philip,

schöne Geschichten aus der WG, wirklich, könnte man wohl einen Film draus drehen...

Ist aber Schnee von gestern und hilft heute nicht weiter.

Zur eigentlichen Frage, der Vermieter muß keinen Nachmieter akzeptieren und kann auf der Kündigungsfrist bestehen, insbesondere auf der Zahlung der Mieten bis Vertragsende.

Ist bitter für Dich, aber es ist so.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Mündliche Zusage für Nachmieter Beitrag #3

simalexa

Leider ist es so, dass ein "Wort" heutzutage nichts mehr wert ist. Am einfachsten und unproblematischsten ist es, sich alles schriftlich geben zu lassen. Ich war (leider) auch so blauäugig und hab auf eine offene und ehrliche Kommunikation mit meinem Vermieter gesetzt. Nun beantwort ich eher die Schreiben seines Anwalts als mit meinem Vermieter ein paar Worte zu wechseln. Traurig aber wahr.
 
  • Mündliche Zusage für Nachmieter Beitrag #4

Philip

Hallo und Danke für die Antworten.

Ich habe mich zwischenzeitlich mit einem Anwalt unterhalten, der meinte die mündliche Aussage der Vermieterin sei ebenso bindend wie eine schriftliche.

Ich habe in meiner Kündigung geschrieben, dass ich wenn sich ein nachmieter findet zum 1. November ausziehen würde, sie hat dies in Anwesenheit eines Mitbewohners bestätigt.

Nun höre ich hier wieder die Gegenmeinung. Da werde ich wohl nochmal nachhaken, bevor ich da rechtlich irgendwas mache was mir am Ende noch mehr Kosten verursacht.

Danke soweit.

Was mich dennoch interessieren würde: Die Aktionen der Putzfrau und die Begründung der Vermieterin, da es sich nur um "Mitbenutzung" der Küche, Bad, Flur und WC handelt und dadurch quasi "alles erlaubt sei". (einfach unangemeldet in ie wohnun platzen, rauchen in der Küche...), ist das rechtens? Darf sie das so leicht auf die Mitbenutzung schieben? Ich persönlich empfinde das als hausfriedensbruch...
 
  • Mündliche Zusage für Nachmieter Beitrag #5

RMHV

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Original von Philip
Ich habe in meiner Kündigung geschrieben, dass ich wenn sich ein nachmieter findet zum 1. November ausziehen würde, sie hat dies in Anwesenheit eines Mitbewohners bestätigt.
Die Frage ist nur, was die Vermieterin bestätigt hat. Dass dabei der Ausdruck Nachmieter vorkommt ist noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Mietvertrags mit einem beliebigen Dritten.

Was mich dennoch interessieren würde: Die Aktionen der Putzfrau und die Begründung der Vermieterin, da es sich nur um "Mitbenutzung" der Küche, Bad, Flur und WC handelt und dadurch quasi "alles erlaubt sei". (einfach unangemeldet in ie wohnun platzen, rauchen in der Küche...), ist das rechtens? Darf sie das so leicht auf die Mitbenutzung schieben? Ich persönlich empfinde das als hausfriedensbruch...

Ein wenig nachdenken über den Inhalt des Mietvertrags sollte die Lösung des Problems bringen...
Vermietet wird ein einzelnes Zimmer und Mitbenutzung an weiteren Räumen. Im vermieteten Zimmer hat der Mieter selbstverständlich das Hausrecht. Dieses Hausrecht endet an der Zimmertür. An den gemeinschaftlich genutzten Räumen wurde dem Mieter aber lediglich ein Mitbenutzungsrecht eingeräumt. Die eingeräumte Mitbenutzung muss vom Vermieter gewährleistet werden. Darüber hinaus kann der Vermieter über die gemeinschaftlich genutzten Räume beliebig verfügen.
 
  • Mündliche Zusage für Nachmieter Beitrag #6

Philip

Danke für die Antwort. Das mit der Mitbenutzung ist natürlich ärgerlich. Man erwartet ja nicht zwingend, dass das so ausgelegt wird.

Was die Sache mit dem Nachmieter betrifft. Sie hat mir erlaubt eher auszuziehen wenn ich einen Nachmieter finde. Wir hatten uns in einem zweiten Gespräch auch noch darber unterhalten, wie das ablaufen soll (wir suchen Ihr 2-3 Leute aaus, aus denen Sie dann auswählt).
Das es für sie nicht bindend ist, nur weil ich es in meine Kündigung schreibe ist mir klar, aber sie hat es ja bestätigt, das ich eher raus kann, wenn ich einen Nachmieter finde.

Als ich welche hatte, wollte sie ja nichtmal einen sehen. Sie sagte eben direkt, Ist nicht mehr.
 
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