Mündliche Zusage

Diskutiere Mündliche Zusage im Rücktritt vom Mietvertrag Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, mein LadenVermieter hatte mir schriftlich mitgeteilt, dass ich mich für alle Angelegenheiten an seinen Vermögensverwalter...
  • Mündliche Zusage Beitrag #1

2mete

Neuer Benutzer
Dabei seit
19.10.2006
Beiträge
3
Zustimmungen
0
Hallo zusammen,
mein LadenVermieter hatte mir schriftlich mitgeteilt, dass ich mich für alle Angelegenheiten an seinen Vermögensverwalter /zugleich unser hausverwalter wenden soll. Dieser hatte uns gemeinsam mit der Sekräterin des Eigentümers mündlich 5 weitere Parkplätze zugesichert.

Da der Nachbar (Kneipe) auch meint die Parkplätze seien Ihm zugeteilt, habe ich eine Schriftliche Zusage seitens meines Hasuverwalters /eigentümers verlangt.

Nun drückt er sich. Die Sekräterin kann sich noch, da nicht gerichtlich, an die Zusage erinnern.
Meine Frau ist auch Zeugin...

Macht es Sinn den Versuch zu starten, diese Forderung gerichtlich durchzusetzen..

Danke :o
 
#
schau mal hier: Mündliche Zusage. Dort wird jeder fündig!

Registrieren bzw. einloggen, um diese und auch andere Anzeigen zu deaktivieren
  • Mündliche Zusage Beitrag #2

RMHV

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
16.07.2005
Beiträge
3.910
Zustimmungen
185
Original von 2mete

Macht es Sinn den Versuch zu starten, diese Forderung gerichtlich durchzusetzen..

Wer vor Gericht einen Anspruch durchsetzen will, wird eine Anspruchsgrundlage benennen müssen.
Neben der grundsätzlichen Zusicherung des Grundstückseigentümers bzw. seines Bevollmächtigten werden also auch noch die zu dieser Zusicherung gehörigen Rahmenbedingungen zu nennen sein.

In Betracht kommt dabei eine Änderung des bestehenden Mietvertrags, der Abschluss eines zusätzlichen Mietvertrags oder der Abschluss eines Leihvertrags. Je nach Bewertung ergeben sich unterschiedliche Rechtfolgen aus der Zusage.
Schon die Zuordnung der Zusage zu Änderung der Mietsache, eigenständiger Mietvertrag oder Leihvertrag ist eine Auslegungsfrage, deren Ausgang nur schwer vorhersehbar ist.

Da von einer Miete bisher nicht die Rede war, wäre ein Leihvertrag eine durchaus denkbare Variante. Wenn die Dauer der Leihe nicht verienbart wurde, kann die Leihe nach § 604 Abs. 3 BGB vom Eigentümer der Sache jederzeit beendet werden. Wie mögen wohl die Chancen bei Gericht aussehen, wenn ein bestehender Anspruch auf Nutzung der Stellplätze bereits durch die Aussage des Eigentümer, dass er die Stellplätze nicht überlassen will, beendet wird?

Für die Annahme eines Mietvertrags ist zwingend eine Miete erforderlich. Relativ klar ist der Sachverhalt, wenn eine Miete vereinbart wurde. Will man allerdings eine Änderung des bestehenden Mietvertrags ohne Änderung der Mietvereinbarung unterstellen, wird der der Mieter eine gute Begründung dafür liefern müssen, warum der Vermieter eine zusätzliche Leistung ohne Gegenleistung des Mieters erbringen wollte.

Wurde ein Mietvertrag abgeschlossen, kann auf Erfüllung geklagt werden. Wie weit der Vertragsabschluss bewiesen werden kann, wird sich aus dem Urteil ergeben. Vorhersehbar ist das hier gewiss nicht. Welche Folgen eine Klage für das verhältnis zum Vermieter hätte, kann hier auch niemand vorhersehen. Vielleicht würde der Vermieter nicht nur einen der eventuell doppelt abgeschlossenen Stellplatzmietverträge, sondern auch noch den Mietvertrag über den die Gewerberäume kündigen.
 
Thema:

Mündliche Zusage

Mündliche Zusage - Ähnliche Themen

Makler - erzählt Lügen, drängt und schickt ungefragt Kaufvertragsentwurf: Hallo liebe Community! Ich bin gerade etwas in Sorge und zwar deswegen: Wir bestellen ein DHH Expose über Internetportal, vereinbaren erste...

Sucheingaben

mündliche zusage mietvertrag

,

mündlicher leihvertrag

,

mietrecht mündliche zusage

,
leihvertrag mündlich
, mietvertrag mündliche zusage, mündliche zusage miete, leihvertrag wohnung, mündliche zusage parkplatznutzung, mündliche zusage bgb, bgb mündliche zusage, bgb mündliche zusage mietvertrag, mündliche zusage für parkplatz, mündliche zusage mietvertrag vermieter, Leihvertrag mit zusätlichem mietvertrag, leihvertrag jederzeit kündbar, mündliche zusage parkplatz, mündliche zusage vom vermieter, hat man bei einer mündlichen zusage für ein pachtvertrag rücktrittsrecht, leihvertrag mündlich oder schriftlich, mundliche zusage zum hauskauf, mündliche mietvertrag zusage, mündlich zusage mietvertrag nicht vom hauptmieter, mündliche zusage der kellernutzung, gerichtsurteil mündliche zusage, urteil zusage wohnung
Oben