2mete
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Hallo zusammen,
mein LadenVermieter hatte mir schriftlich mitgeteilt, dass ich mich für alle Angelegenheiten an seinen Vermögensverwalter /zugleich unser hausverwalter wenden soll. Dieser hatte uns gemeinsam mit der Sekräterin des Eigentümers mündlich 5 weitere Parkplätze zugesichert.
Da der Nachbar (Kneipe) auch meint die Parkplätze seien Ihm zugeteilt, habe ich eine Schriftliche Zusage seitens meines Hasuverwalters /eigentümers verlangt.
Nun drückt er sich. Die Sekräterin kann sich noch, da nicht gerichtlich, an die Zusage erinnern.
Meine Frau ist auch Zeugin...
Macht es Sinn den Versuch zu starten, diese Forderung gerichtlich durchzusetzen..
Danke
mein LadenVermieter hatte mir schriftlich mitgeteilt, dass ich mich für alle Angelegenheiten an seinen Vermögensverwalter /zugleich unser hausverwalter wenden soll. Dieser hatte uns gemeinsam mit der Sekräterin des Eigentümers mündlich 5 weitere Parkplätze zugesichert.
Da der Nachbar (Kneipe) auch meint die Parkplätze seien Ihm zugeteilt, habe ich eine Schriftliche Zusage seitens meines Hasuverwalters /eigentümers verlangt.
Nun drückt er sich. Die Sekräterin kann sich noch, da nicht gerichtlich, an die Zusage erinnern.
Meine Frau ist auch Zeugin...
Macht es Sinn den Versuch zu starten, diese Forderung gerichtlich durchzusetzen..
Danke
