Muß der Vermieter den Einbau eines Waschbeckens bezahlen???

Diskutiere Muß der Vermieter den Einbau eines Waschbeckens bezahlen??? im Ausstattung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich hätte mal eine Frage: Ich habe vor zwei Jahren eine Wohnung ersteigert, sie ist seit vielen Jahren an eine alte Dame vermietet...
  • Muß der Vermieter den Einbau eines Waschbeckens bezahlen??? Beitrag #1

Nic

Hallo,
ich hätte mal eine Frage:
Ich habe vor zwei Jahren eine Wohnung ersteigert, sie ist seit vielen Jahren an eine alte Dame vermietet. Bislang klappt alles ganz gut, ich habe bislang weder die Wohnung gesehen, noch gibt es einen Mietvertrag.
Heute bekomme ich ein Schreiben meiner Mieterin, sie habe ein neues Waschbecken und neue Armaturen im Badezimmer einbauen lassen, da das alte nicht mehr zu benutzen ist. Anbei die Rechnung von 265,-- Euro.
Muss wirklich zahlen, obwohl der Einbau mit mir nicht einmal abgesprochen war?
Kann mir da jemand helfen?
Danke
Nina
 
  • Muß der Vermieter den Einbau eines Waschbeckens bezahlen??? Beitrag #2

hase101

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huhu Nic ... wie sowas rein rechtlich gesehen ist weiss ich nicht...ich weiss aber wohl, das sobald Zahlungen angenommen wurden auch ein Mietvertrag besteht der dann nicht in schriftlicher Form festgehalten worden ist.

Bei diesem Vertrag gelten dann die allgemein gesetzlichen Vorschriften.

Ich denke schon das die Mieterin sich wegen der Sachen bei dir vorher hätte melden müssen, andererseits scheinst du dich ja auch nicht um die Wohnung und deren Mieter zu kümmern.

Wenn du somit schon seit 2 Jahren nichts von dieser Dame gehört hast, gehe ich wirklich sehr stark davon aus, das die Sachen nicht mehr zu gebrauchen waren.

Waschbecken und Amaturen sind aber normal auch Mietgegenstand, da sie fest eingebaut sind. Somit ist es dann auch Sache des Vermieters die Auszutauschen wenn sie nicht mehr in Ordnung sind.

Ich persönlich würde doch diese Gelegenheit nutzen und dich mal der Mieterin vorzustellen und nachzufragen ob ansonsten alles okay ist.

Denn du musst ja es ja auch so sehen, wenn ein Mieter sich nicht um das Mietobjekt kümmert dann kann es verfallen und führt auch zu Wertverlust.

Gleichzeitig kannst du ihr dann ja auch mitteilen, das wenn sie nochmal was hat, dass sie sich doch bitte erst mit dir in Verbindung setzen möchte, bevor sie etwas in Auftrag gibt ;-)
 
  • Muß der Vermieter den Einbau eines Waschbeckens bezahlen??? Beitrag #3

wolle

Genauso ist das. Erst muss die Mieterin das melden, damit du das beheben kannst.

Wenn sie einfach den Handwerker beauftragt oder selbst einen Einbau vornimmt, zahlt sie auch. Dann ist das WB aber auch ihre Mietsache. Wenn also der Wasserhahn tropft, muss sie das beheben. Wenn sie auszieht, darf sie das WB auch mitnehmen...

Wenn du das umgehen willst, zahlst du einfach den Betrag und das WB gehört dir.
Was in diesem Fall geschickter ist, liegt im eigenen Ermessen. Sollte der Nachmieter-Fall eintreten, müßtest du ein WB liefern...
 
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