barchettist
Hallo,
in unserer WEG besteht Uneinigkeit darüber, wer für Undichtigkeiten an Dachgauben aufkommen muss.
Im Dach sind ältere Gauben eingebaut, die an den Seiten mit Schiefer verblendet sind. Die Gauben gehören im Grunde zu den oberen Dachwohnungen. Die seitliche Schieferverblendung ist undicht geworden und Regenwasser findet seinen Weg.
Muss die WEG die Reparatur gemeinsam zahlen oder ist der jeweilige Eigentümer der Wohnung verantwortlich?
Vielen Dank und Gruß
barchettist
in unserer WEG besteht Uneinigkeit darüber, wer für Undichtigkeiten an Dachgauben aufkommen muss.
Im Dach sind ältere Gauben eingebaut, die an den Seiten mit Schiefer verblendet sind. Die Gauben gehören im Grunde zu den oberen Dachwohnungen. Die seitliche Schieferverblendung ist undicht geworden und Regenwasser findet seinen Weg.
Muss die WEG die Reparatur gemeinsam zahlen oder ist der jeweilige Eigentümer der Wohnung verantwortlich?
Vielen Dank und Gruß
barchettist