Speckgürtel
Hallo an alle!
Ich bin Vermieter eines kleinen MFH. Eine Mieterin ist 1972 in das Haus eingezogen. Sie will nun ihr Bad modernisieren und verlangt von mir eine Kostenbeteiligung.
Sie hat einen DDR-Altvertrag. Bezüglich der Renovierungen gibt es folgende Klausel:
- Der Vermieter übergibt dem Mieter die Wohnung in einem für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und sichert ihm die Benutzbarkeit der Wohnung zu.
- Für die malermäßige Instandsetzung ist der Mieter verantwortlich.
Da es sich um eine sehr unangenehme Mieterin handelt die stänkert wann und wo sie kann
ist meine Lust mich an ihren Kosten zu beteiligen oder ihr gar ein neues Bad zu spendieren ausgesprochen gering.
Gerne würde ich ihr die Modernisierung ganz untersagen, in der Hoffnung, dass sie dann irgendwann auszieht. :114.gif:
002.gif:
Fragen:
1. Trifft mich eine Verpflichtung, das Bad regelmäßig (jedenfalls in größreren Abständen) zu renovieren oder instand zu setzen? Es liegen keine Schäden vor, das Bad ist voll benutzbar (nur halt nicht mehr ganz modern ;-) :039sonst.gif:
2. Kann ich selber das Bad modernisieren lassen und von der Mieterin dann eine Modernisierungsumlage verlangen?
3. Kann ich von der Mieterin verlangen, dass sie auch während der Mietzeit die gemäß Mietvertrag ihr obliegende Pflicht zur malermäßigen Instandsetzung erfüllt oder trifft sie diese Pflicht erst zum Auszug? :034sonst.gif:

Alexander
Ich bin Vermieter eines kleinen MFH. Eine Mieterin ist 1972 in das Haus eingezogen. Sie will nun ihr Bad modernisieren und verlangt von mir eine Kostenbeteiligung.
Sie hat einen DDR-Altvertrag. Bezüglich der Renovierungen gibt es folgende Klausel:
- Der Vermieter übergibt dem Mieter die Wohnung in einem für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und sichert ihm die Benutzbarkeit der Wohnung zu.
- Für die malermäßige Instandsetzung ist der Mieter verantwortlich.
Da es sich um eine sehr unangenehme Mieterin handelt die stänkert wann und wo sie kann

Gerne würde ich ihr die Modernisierung ganz untersagen, in der Hoffnung, dass sie dann irgendwann auszieht. :114.gif:

Fragen:
1. Trifft mich eine Verpflichtung, das Bad regelmäßig (jedenfalls in größreren Abständen) zu renovieren oder instand zu setzen? Es liegen keine Schäden vor, das Bad ist voll benutzbar (nur halt nicht mehr ganz modern ;-) :039sonst.gif:
2. Kann ich selber das Bad modernisieren lassen und von der Mieterin dann eine Modernisierungsumlage verlangen?

3. Kann ich von der Mieterin verlangen, dass sie auch während der Mietzeit die gemäß Mietvertrag ihr obliegende Pflicht zur malermäßigen Instandsetzung erfüllt oder trifft sie diese Pflicht erst zum Auszug? :034sonst.gif:

Alexander