PeterP
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Hallo,
nachdem bei einer Besichtigung Mängel festgestellt worden sind und der Mieter trotz versch. mündlicher Vereinbarungen diese noch nicht beseitigt hat, keinen Terminvorschlag für eine Abnahme macht und auch noch nicht alle Schlüssel ausgehändigt hat, muss ich jetzt wohl leider mal "Briefchen" schreiben.
Dazu bin ich auf der Suche nach einem Musterbrief und/oder hilfreichen Tipps für ein entsprechendes Schreiben.
Mängel sind u.A. "Wohnung nicht gereinigt", obwohl laut HuG im Vertrag wirksam vereinbart, verkalkte Amaturen, Lampen nicht demontiert, angebrochene Steckdosen, Macken im Fensterrahmen, ... Es geht nicht um Schönheitsreparaturen.
Macht es Sinn auch auf die fällige(?) Nutzungsentschädigung hinzuweisen?
Gruss
Peter
... ein leicht entnervter Vermieter ;-/
nachdem bei einer Besichtigung Mängel festgestellt worden sind und der Mieter trotz versch. mündlicher Vereinbarungen diese noch nicht beseitigt hat, keinen Terminvorschlag für eine Abnahme macht und auch noch nicht alle Schlüssel ausgehändigt hat, muss ich jetzt wohl leider mal "Briefchen" schreiben.
Dazu bin ich auf der Suche nach einem Musterbrief und/oder hilfreichen Tipps für ein entsprechendes Schreiben.
Mängel sind u.A. "Wohnung nicht gereinigt", obwohl laut HuG im Vertrag wirksam vereinbart, verkalkte Amaturen, Lampen nicht demontiert, angebrochene Steckdosen, Macken im Fensterrahmen, ... Es geht nicht um Schönheitsreparaturen.
Macht es Sinn auch auf die fällige(?) Nutzungsentschädigung hinzuweisen?
Gruss
Peter
... ein leicht entnervter Vermieter ;-/