Nach Jahren mal wieder vermieten

Diskutiere Nach Jahren mal wieder vermieten im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich habe das letzte Mal mein Wohnung 2014 vermietet. ich muss mich wieder in die Materie Mieter finden / Mietvertrag usw. neu reindenken...
  • Nach Jahren mal wieder vermieten Beitrag #1

rene33

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Hallo,

ich habe das letzte Mal mein Wohnung 2014 vermietet. ich muss mich wieder in die Materie Mieter finden / Mietvertrag usw. neu reindenken. Dazu hätte ich ein paar Fragen an euch.

1. Thema Interessenten finden:
dachte mir in Immobilienscout und/oder Immowelt /Ebay-Kleinanzeigen zu inserieren. Da die Wohnung in Berlin innerhalb des Ringes ist, denke ich mal dass sich viele melden werden. Wie sortieren ich bei den Mengen an Bewerbern schon mal grob aus bzw. was darf ich die Leute den heutzutage bei der ersten Kontaktaufnahme fragen (Stichwort Datenschutz) ? Was ist von diesen Gesuch-Anfragen in Kleinanzeigen zu halten? Sind das Leute, die sonst immer abgelehnt werden?

2. Thema Mietvertrag
damals hatte ich ein Muster von Haus-und-Grund genommen. Sind die immer noch ok? Oder könntet Ihr mir ein gutes Muster empfehlen.

3. Einbauküche
Die Wohnung hat eine 5-Jahre alte Einbauküche mit Herd, Kühlschrank, Spürmaschine und Haube. Was wäre das beste Vorgehen? A) Die Küche an den Mieter verkaufen? B) mit vermieten oder C) nur die Geräte von der Küche verkaufen?

4. Selbstauskunft
ist das richtig, dass man heutzutage die Selbstauskunft erst nach der Besichtigung des Mieters einholen kann? Das hieße ja, dass ich quasi alle Leute einladen muss und über sie etwas zu erfahren?

5. Rauchmelder Wartung

hier mal ein Auszug bezgl. Berlin:


---Muss der Mieter oder der Vermieter die Wartung beauftragen?

Überraschender Weise überantwortet die Berliner Bauordnung dem Mieter die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung). Es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Die Hauseigentümerverbände raten ihren Mitgliedern von Letzterem Gebrauch zu machen, da sie so das „Heft in der Hand“ hätten und den Mieter nicht überwachen müssten, ob dieser seiner Verpflichtung nachkommt (siehe Hinweis in GE 16, 1263). Die Übernahme der Wartung durch den Vermieter kann dieser durch einfache Erklärung gegenüber dem Mieter realisieren (a.A. Vertragsvereinbarung nötig: AG Dortmund v. 30.1.2017 – 423 C 8482/16 -). Damit ist über die Kostentragung allerdings noch nichts entschieden

Aber auch aus Mietersicht ist die Übernahme der Wartung durch den Vermieter von Vorteil. Entgeht er doch so etwaigen Haftungsrisiken. Auch dürfte die Wartung durch eine Firm des Vermieters in der Regel nicht teurer werden als die Beauftragung einer Firma durch den Mieter.

Unabhängig von diesen Nützlichkeitserwägungen ist die Rechtslage eindeutig: Da das Mietrecht der konkurrierenden Gesetzgebung unterfällt und der Bundesgesetzgeber das Mietrecht ausführlich im BGB geregelt hat, kann § 48 Abs. 4 Satz 4 BauO Bln nicht als mietrechtliche Regelung verstanden werden. Die Vorschrift kann nur eine Ermessensrichtlinie für die Bauaufsichtsbehörde sein, die nicht in das privatrechtliche Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter eingreift. Die mietrechtliche Wartungspflicht des Vermieters ergibt sich deshalb ungeachtet § 48 Abs. 4 Satz 4 BauO Bln aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB, wonach der Vermieter verpflichtet ist, die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache während der Dauer des Mietverhältnisses sicher zu stellen.

Auch eine einvernehmliche vertragliche Vereinbarung über die Wartung durch den Mieter dürfte als Verstoß gegen § 536 Abs. 4 BGB unwirksam sein.

Also letztendlich muss ich die Wartung durchführen oder durchführen lassen und kann die Kosten aber umlegen. Habe ein Angebot für 2 Melder, Einbau je 55 EUR und jährlich 120 EUR für die Wartung. Ist das normal?

6. Sonstiges
Gibt es noch andere wichtige Sachen, die man heutzutage gegenüber 2014 beachten muss?

vielen Dank schon mal im Voraus.

Grüße
Rene
 
  • Nach Jahren mal wieder vermieten Beitrag #2
Andres

Andres

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1. Thema Interessenten finden:
Bei allem Gejammer über die Preisentwicklung kann ich nur sagen: Mit deren Reichweite kann niemand mithalten. Für mich ist es das nach wie vor Wert. Bei den von dir beschriebenen Umständen muss man aber so fair sein und ergänzen, dass du wohl auf so ziemlich jeder Plattform ausreichend viele Interessenten finden dürftest.

Wie sortieren ich bei den Mengen an Bewerbern schon mal grob aus bzw. was darf ich die Leute den heutzutage bei der ersten Kontaktaufnahme fragen (Stichwort Datenschutz) ?
Fragen darfst du (damals wie heute) ziemlich viel. Zwei Dinge sollte man sich aber überlegen:
  • Welchen Wert haben die Auskünfte? Sind sie nachprüfbar, sind sie relevant?
  • Muss ein Interessent die Fragen wahrheitsgemäß beantworten? Sonst kann man sich die Frage sparen. Bei Fragen nach der Weltanschauung, den Lebensgewohnheiten, der Familienplanung usw. darf der Interessent lügen, so viel er will. War "schon immer" so. Im Kern drehen sich zulässige Fragen um die Überlegung, ob der Interessent seinen Verpflichtungen nachkommen wird, insbesondere der Mietzahlung. Das sind dann insbesondere Fragen nach dem Einkommen, früheren Mietzahlungen, laufenden Privatinsolvenzen, dem Anlass der Wohnungssuche bzw. der Art der Beendigung des letzten Mietverhältnisses.
Auskünfte zu Ablehnungsgründen musst du nicht geben und ich kann davon auch nur dringend abraten. Nicht so sehr aus rechtlichen Gründen (wobei es auch in dieser Hinsicht ausreichend Gelegenheit gibt, sich ins Knie zu schießen), sondern weil Argumente bei manchen Leuten einen Diskussionsreflex auslösen.

Was ist von diesen Gesuch-Anfragen in Kleinanzeigen zu halten? Sind das Leute, die sonst immer abgelehnt werden?
Irgendjemand hatte hier berichtet, dass er gute Erfahrungen mit Mietgesuchen gemacht hat, aber ich bin fast sicher, dass das nicht bei (ebay) Kleinanzeigen war.

2. Thema Mietvertrag
damals hatte ich ein Muster von Haus-und-Grund genommen. Sind die immer noch ok?
Ja. Damals wie heute ist es wichtig, eine aktuelle Vorlage zu nehmen, möglichst keine eigenen Vereinbarungen zu basteln (manchmal muss es halt sein ...) und sich ausreichend Zeit zu nehmen, die diversen Ausfüll- und Ankreuzfelder zu verstehen, insbesondere welche Optionen sich gegenseitig ausschließen.

3. Einbauküche
Die Wohnung hat eine 5-Jahre alte Einbauküche mit Herd, Kühlschrank, Spürmaschine und Haube. Was wäre das beste Vorgehen? A) Die Küche an den Mieter verkaufen? B) mit vermieten oder C) nur die Geräte von der Küche verkaufen?
Das "beste Vorgehen" ist wohl davon abhängig, was man erreichen will. Dir scheint der Fragestellung nach bekannt zu sein, dass eine im Eigentum des Vermieters verbleibende Küche praktisch unvermeidlich Teil der Mietsache wird, was die Pflicht zur Erhaltung auslöst und mit einigen Kosten verbunden sein kann, vor allem wenn man das Pech hat, einen Mieter zu erwischen, der die Küche zwar nicht unbedingt direkt beschädigt, aber eben trotzdem so sorglos damit umgeht, dass die Lebenserwartung stark leidet.

Beim Verkauf der Küche (oder der Küchengeräte) muss dir bewusst sein, dass der Mieter sein Eigentum am Ende des Mietverhältnisses einfach mitnehmen kann. Klar kann man versuchen, dem Mieter die Küche dann wieder abzukaufen oder einen Weiterverkauf an den nächsten Mieter zu organisieren. Gleichzeitig sind manche Wohnungen (vor allem kleinere mit mehr Mieterwechsel) evtl. schwerer ohne EBK vermietbar. Aus meiner Sicht ist das die zentrale Frage: Will ich langfristig mit oder ohne Küche vermieten?

Für die Vermietung mit Küche muss eine ausreichende Miete durchsetzbar sein. Mit deiner EBK samt Geräten wärst du im aktuellen (unwirksamen!) Berliner Mietspiegel mit +20 % in der Spanneneinordnung dabei. Ich möchte die Kosten einer EBK in 10 Jahren wieder reinholen und das stellt eigentlich nur halbwegs sicher, dass ich nicht furchtbar draufzahlen muss. Rechnen darfst du dann selber, ob das bei deiner Miethöhe funktioniert.

Für mich ist bei der EBK noch wichtig: Der Mietvertrag muss unbedingt eine Kleinreparaturklausel enthalten, was aber meistens sowieso der Fall ist. Dann kann man abgerissene Griffe und ähnliches wunderbar dem Mieter überhelfen. Und keine "Luxusausstattung" - die Mieter haben keine Ahnung, wie toll das Zeug ist und was es kostet und es ist nie im Leben über die Miete abzudecken.

4. Selbstauskunft
ist das richtig, dass man heutzutage die Selbstauskunft erst nach der Besichtigung des Mieters einholen kann? Das hieße ja, dass ich quasi alle Leute einladen muss und über sie etwas zu erfahren?
Solche Dinge werden gelegentlich von Datenschützern behauptet. Ich teile diese Rechtsauffassung nicht und werde ganz bestimmt nicht das von dir beschriebene Verfahren anwenden. Nach dem ersten Kontakt (bei dem man im Prinzip ohne Fragen gestellt zu haben schon aussortieren kann) bitte ich um eine Selbstauskunft zu den für mich relevanten Umständen (s.o., Angaben zur Person des Mieters und den beabsichtigten Bewohnern, Einkommen, letztes Mietverhältnis) und wer die nicht abgeben möchte, den werde ich nicht aufhalten, aber auch nicht meine Zeit mit ihm verschwenden.

Weitergehende Unterlagen (z.B. Gehaltsabrechnungen oder auch eine Ausweiskopie) verlange ich erst, wenn es "ernst" wird. Die Schufa-Auskunft hole ich so ziemlich als letztes ein.

5. Rauchmelder Wartung

hier mal ein Auszug bezgl. Berlin:
Ach ja, die Vollpfosten vom Mietverein. Die sind genau so schlimm wie Politiker und Banker - man muss immer extrem genau hinschauen, was da genau behauptet wird, und vor allem, was nicht behauptet wird.

Also: Rauchmelder moderner Bauart benötigen keine Wartung. Insofern ist die Frage schon eine ziemliche Nebelkerze. Alles was diese Dinger brauchen, ist ein gelegentlicher (meist jährlicher) Funktionstest und nach 10 Jahren einen Austausch, weil die Batterien so lange halten. Nach der Berliner Bauordnung ist der Mieter verpflichtet, die Betriebsbereitschaft sicherzustellen, d.h. gelegentlich auf den Testknopf zu drücken und ggf. den Vermieter darüber zu informieren, wenn es dabei Probleme gab. Nun mag es ja richtig sein, dass man den Mieter nicht verpflichten kann, dafür einen Dienstleister zu beauftragen, aber das war doch überhaupt nicht die Frage.

Würde der Vermieter einen Dienstleister beauftragen, wären die Kosten übrigens umlagefähig. Aber m.E. ist auch das Geldschneiderei.

Also letztendlich muss ich die Wartung durchführen oder durchführen lassen und kann die Kosten aber umlegen. Habe ein Angebot für 2 Melder, Einbau je 55 EUR und jährlich 120 EUR für die Wartung. Ist das normal?
Klar, der Trend geht zum Drittauto. :finger008:

Ok, mal im Ernst: Stück 10 € im Baumarkt, Montage kriegst du selbst hin, "Wartung" macht der Mieter. Wenn du mal zufällig in die Wohnung kommst, kannst du auch selbst auf den Knopf drücken. Wiedervorlage in 10 Jahren. Die 6450 % Aufpreis sind vermeidbar.

6. Sonstiges
Gibt es noch andere wichtige Sachen, die man heutzutage gegenüber 2014 beachten muss?
Gefühlt hat die Zuverlässigkeit von Interessenten weiter abgenommen, aber vielleicht werde ich auch nur älter und empfindlicher. Es ist halt relativ normal, dass man von manchen Leuten plötzlich nichts mehr hört, dass Besichtigungstermine völlig unangekündigt nicht eingehalten werden und so weiter.

Die diversen Verschärfungen des Mietrechts sollte man im Blick haben, vor allen hinsichtlich der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn. Dass Berlin derzeit keinen gültigen Mietspiegel hat, habe ich ja schon erwähnt. Kommt nächstes Jahr wieder ...
 
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  • Nach Jahren mal wieder vermieten Beitrag #3

FMBerlin

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Immobilienscout bietet die Möglichkeit, die Interessenten schonmal Angaben zu Beruf und Haushaltsnettoeinkommen machen zu lassen um überhaupt weiterzukommen. Ich finde es sinnvoll schon im Inserattext nach Anzahl der einziehenden Personen, Haustieren und einer Telefonnummer für die Besichtigungsterminvereinbarung zu fragen. Du kannst mit mehreren Hundert Bewerbungsmails innerhalb weniger Tage rechnen, die sich bei Immobilienscout gut sortieren lassen. Die Datenschützer meinen (völlig weltfremd bei der Menge der Bewerber), die Frage nach dem Einkommen dürfe erst nach der Besichtigung gestellt werden - hier hilft der sanfte Zwang der Oberfläche von Immoscout Diskussionen zu vermeiden. Die Meisten Bewerber scheitern bereits an den gewünschten Angaben, spätestens bei der Telefonnummer. Der Rückruf zur Terminvereinbarung ermöglicht einen 2. Eindruck (1. Eindruck Kontaktanfrage) und weitere Eingrenzung der Auswahl (wer schon nicht mehr weiß, auf welche Wohnungen er sich beworben hat und die Inseratangaben (Zimmer, Fläche, Miete) alle nocheinmal abfragt ...). Immoscout ermöglicht aber auch die einfache Verteilung von Besichtigungsterminen per Mail.

Das Formular für die Selbstauskunft übergebe ich (datenschutzkonform) nach der Besichtigung, falls ich noch Interesse am Interessenten habe. Immobilienscout ermöglicht aber auch, es mit dem Inserat, zum Ausfüllen vor der der Kontaktaufnahme, hochzuladen. Es sollte die Informationen zum Datenschutz beinhalten (Stichwort DSGVO-Datenschutzgrundverordnung).

zu 6. Wenn es sich einrichten läßt, eine Begleitperson zur Besichtigung mitnehmen, als Anstandswauwau gegen eventuelle Klagen wegen Diskriminierung, rassistischer Beleidigung usw. Da gilt nämlich Beweislastumkehr und die ist ohne Zeugen schwer zu bewältigen. Die Begleitperson kann dann hinterher auch ihr Bauchgefühl zum Mietinteressenten beisteuern.
 
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  • Nach Jahren mal wieder vermieten Beitrag #4

Ferdl

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C) nur die Geräte von der Küche verkaufen?
Dies könnte als Umgehungsgeschäft gelten; hätte jemand die Geräte gekauft ohne die Küche zu Mieten? hätte jemand die Küche gemietete ohne die Geräte zu kaufen?
Wenn man mit Küche vermieten will, dann komplett, oder halt gar nicht. Meine kleine Ausnahme, Geschirrspülmaschine, so etwas vermiete ich nicht, da ist mir das Risiko zu groß. Ich bin aber auch nur in der unteren Mittelklasse unterwegs, was Wohnung, Miethöhe und Ausstattung angeht.
, Einbau je 55 EUR und jährlich 120 EUR für die Wartung.
Das ist eine Geschäftsidee, einmal im Jahr aufs Knöpfchen drücken für 120 Tacken pro Drück :huepfend013:
Kann nur sein das der Mieter dich fragt ob du noch alle Latten am Zaun hast.
Ich habe eine Wisch auf dem das Modell vom RM steht, daß der Mieter für die "Prüfung" zuständig ist und dass er in die Benutzung eingewiesen wurde, das Unterschreiben lassen, lochen und abheften, fertig.
 
  • Nach Jahren mal wieder vermieten Beitrag #5

RP63VWÜ

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Du hast etwas wichtiges vergessen: den Puschel! ;)
Ich kündige bei der jährlichen Heizungs/Wasserablesung an, dass ich mitkomme und die jährliche Wartung durchführe.
Dazu benutze ich das Protokoll im Anhang.
 

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  • Nach Jahren mal wieder vermieten Beitrag #6

rene33

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ich danke euch vielmals für die ausführlichen Tipps. Ein paar Nachfragen hätte ich noch:



Thema Vorsortieren:
Immobilienscout bietet die Möglichkeit, die Interessenten schonmal Angaben zu Beruf und Haushaltsnettoeinkommen machen zu lassen um überhaupt weiterzukommen.
Die Datenschützer meinen (völlig weltfremd bei der Menge der Bewerber), die Frage nach dem Einkommen dürfe erst nach der Besichtigung gestellt werden - hier hilft der sanfte Zwang der Oberfläche von Immoscout Diskussionen zu vermeiden. Die Meisten Bewerber scheitern bereits an den gewünschten Angaben, spätestens bei der Telefonnummer.

Ist das eine Zusatzleistung von Immobilienscout? Bis jetzt kenne ich nur das Kontaktformular und dort muss der Interessent nur seinen Namen, Mailadresse und optional TEL, Adresse angeben. Wo kann ich dann noch Felder für Einkommen und Beruf einfügen? Das wäre für mich tatsächlich sehr interessant, das vorher schon zu wissen. Es gibt nämlich einige Berufe wie z.B. Lehrer, Psychologen, alles mit Justiz die ich nicht möchte.
Nach dem ersten Kontakt (bei dem man im Prinzip ohne Fragen gestellt zu haben schon aussortieren kann) bitte ich um eine Selbstauskunft zu den für mich relevanten Umständen (s.o., Angaben zur Person des Mieters und den beabsichtigten Bewohnern, Einkommen, letztes Mietverhältnis) und wer die nicht abgeben möchte, den werde ich nicht aufhalten, aber auch nicht meine Zeit mit ihm verschwenden.

Das heißt, das fragt man schon nach der ersten Nachricht (z.B. über Immobilienscout ab? Kann man dort eigentlich im Inserat die eigene Mailadresse schreiben, oder blockt das Immobilienscout? Vielleicht schicken einige schon freiwillig per Email vorab alle Unterlagen?



Thema Antidiskriminierungsgesetz:
Wenn es sich einrichten läßt, eine Begleitperson zur Besichtigung mitnehmen, als Anstandswauwau gegen eventuelle Klagen wegen Diskriminierung, rassistischer Beleidigung usw. Da gilt nämlich Beweislastumkehr und die ist ohne Zeugen schwer zu bewältigen.
Oh dieses Thema hatte ich bis jetzt gar nicht auf dem Schirm. Hab mal ein wenig gelesen und das ganze klingt schon krass. Es gibt wohl Leute, die sich übers Kontaktformular erst mit Ihren richtigen Namen melden und dann das gleiche nochmal mit einem typisch deutschen Namen machen. Wenn man dann, warum auch immer, den mit dem deutschen Namen zur Besichtigung eingeladen hat und den anderen nicht, kann man von dem auf Schadensersatz verklagt werden. Ist wohl schon oft so bei Gericht durchgekommen und der Vermieter musste 3000 EUR zahlen. Also letztendlich muss man, um sicher zu gehen, doch alle zur Besichtigung einladen? Man könnte 2 Besichtigungstermine machen. Den ersten für infrage kommende Bewerber und der zweite als Massenbesichtigung für den Rest?



Thema Kaution:

Ich möchte gern die komplette Kaution vor Schlüsselübergabe, eigentlich auch gleich die erste Miete. Damals hatte ich es so gemacht, dass der Mieter tatsächlich die komplette Kaution und eine Miete bei der Übergabe in bar mitgebracht hat. Ist das heutzutage noch möglich?



Thema Gesuchanzeigen:

Irgendjemand hatte hier berichtet, dass er gute Erfahrungen mit Mietgesuchen gemacht hat, aber ich bin fast sicher, dass das nicht bei (ebay) Kleinanzeigen war.
Gibt es noch andere Portale wo es Gesuchanzeigen gibt? Finde nur Bei Ebay Kleinanzeigen, dort sehe ich in Berlin fast nur Studenten oder Künstler



Thema Rauchmelder:

Also reicht es die beiden Melder zu installieren, die Bedienungsanleitung überreichen und dem Mieter auffordern jährlich ein Testprotokoll anzufertigen und mir zuzusenden?


Thema Heiz- und Warmwasserkostenvorauszahlung

das Mehrfamlienhaus hat eine Gas-Zentralheizung. Bis jetzt war in den Nebenkosten für dieses Posten ca. 60 EUR monatlich vorgesehen. Das basiert natürlich auf die Preise bis 2021. Wie jeder weiß, sind und vor allem werden sich die Gaspreise ab Oktober vervielfachen. Ich habe schon Abschlagsbescheide gesehen, wo Leute ab Oktober das 5-fache zahlen müssen. Ich ich jetzt bei Neuvermietung vorsorglich diesen Posten schon deutlich erhöhen oder muss ich den Betrag nehmen, der in der letzten Hausgeldabrechnung stand?


Ich hoffe, ich frage nicht zu viel und bedanke mich schon im Voraus.

Grüße
Rene
 
  • Nach Jahren mal wieder vermieten Beitrag #7
Andres

Andres

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Das heißt, das fragt man schon nach der ersten Nachricht (z.B. über Immobilienscout ab? Kann man dort eigentlich im Inserat die eigene Mailadresse schreiben, oder blockt das Immobilienscout? Vielleicht schicken einige schon freiwillig per Email vorab alle Unterlagen?
Was der Scout blockiert, weiß ich nicht - ich habe das noch nie ausprobiert. Bei privaten Inseraten wird jedenfalls in den Kontaktinformationen keine E-Mail angezeigt und das ist m.W. auch nicht zu ändern.

Zum Ablauf: Allgemein versuche ich, möglichst zügig aus der Plattform auszubrechen, d.h. Kontaktinformationen mit dem Interessenten auszutauschen und danach direkt zu kommunizieren. Ich schreibe schon ins Inserat (ganz ohne die von @FMBerlin erwähnten Funktionen), was ich wissen will: Beruf, Einkommen, Anzahl der Bewohner. Wer das nicht wenigstens grob in seine erste Nachricht einbaut, ist raus. Wer keine zwei geraden Sätze formulieren kann, ist raus. Was ich danach mache, hat sich immer mal wieder geändert. Im Moment teile ich als nächstes meine Kontaktdaten mit und schicke meine Selbstauskunft. Sobald ich diese Angaben habe, rufe ich bei den mir genehmen Kandidaten an und versuche, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.

Thema Antidiskriminierungsgesetz:
Lass dich nicht verrückt machen, vor allem von reißerischer Berichterstattung durch irgendwelche Vollpfosten, die einen Skandal suchen. Lies stattdessen § 19 Abs. 5 letzter Satz AGG.

Es gibt wohl Leute, die sich übers Kontaktformular erst mit Ihren richtigen Namen melden und dann das gleiche nochmal mit einem typisch deutschen Namen machen. Wenn man dann, warum auch immer, den mit dem deutschen Namen zur Besichtigung eingeladen hat und den anderen nicht, kann man von dem auf Schadensersatz verklagt werden.
Ich kann nichts Gutes an diesem Vorgehen finden, aber man muss mal die Kirche im Dorf lassen: Man kann von jedem wegen allem auf alles verklagt werden. Wenn man sich dann ausreichend dämlich anstellt, könnte man auch zu praktisch allem verurteilt werden. Solange man außerhalb des AGG operiert, ist man gut beraten, zu Auswahlgründen die Klappe zu halten und bei Eintreffen von Klageschriften nicht selbst zu pfuschen, sondern umgehend einen Anwalt einzuschalten.

Aber vielleicht wäre es auch eine gute Idee, Leute nicht wegen ihres Namens abzulehnen ...

Thema Kaution:

Ich möchte gern die komplette Kaution vor Schlüsselübergabe, eigentlich auch gleich die erste Miete. Damals hatte ich es so gemacht, dass der Mieter tatsächlich die komplette Kaution und eine Miete bei der Übergabe in bar mitgebracht hat. Ist das heutzutage noch möglich?
Unzulässig war das schon "immer", d.h. seit ein paar Jahrzehnten. Möglich ist mehr oder weniger alles, was der Mieter mit sich machen lässt.

Die Kaution darf der Mieter in drei gleichen Raten zahlen: Mit Beginn der Mietverhältnisses, mit der zweiten und mit der dritten Mietzahlung. Die Mietzahlung ist am dritten Bankarbeitstags eines jeden Monats vom Mieter zu beauftragen, d.h. das Geld könnte sogar noch später beim Vermieter eintreffen. Wenn man 100 % bei dieser Rechtslage bleiben möchte, heißt das: Spätestens bei Übergabe der Mietsache verlangt man das erste Drittel der Kaution - sonst gibt es keine Übergabe. Von diesem Prinzip würde ich nie (wieder) abweichen.

Abweichungen sind zulässig, sofern sie nicht zum Nachteil des Mieters sind. Ich mache es z.B. so: Die meisten Mieter wollen sowieso ein paar Tage vorab in die Wohnung. Das sehe ich als "Gegenleistung" dafür, dass ich sofort die volle Kaution bekomme. Die erste Miete verlange ich genau so, wie die anderen Mietzahlungen. Im Idealfall richtet der Mieter einen Dauerauftrag ein und das will ich nicht gleich im ersten Monat sabotieren. Bei diesem ganzen Thema wirst du von 10 Vermietern aber wahrscheinlich 11 Weisheiten hören.

In vielen Fällen ist das sowieso nur Theorie, weil zahlreiche Mieter von sich aus anbieten, gleich die volle Kaution zu zahlen. Das Einverständnis des Mieters ist zwar rechtlich irrelevant, aber normalerweise ist das Thema damit erledigt.

Gibt es noch andere Portale wo es Gesuchanzeigen gibt? Finde nur Bei Ebay Kleinanzeigen, dort sehe ich in Berlin fast nur Studenten oder Künstler
Ich meine, dass es damals um Gesuchanzeigen in Zeitungen ging. Ich hab's noch nie ausprobiert, aber die allermeisten Interessenten, die ich dort schon gesehen habe, würden bei mir wenigstens die erste Runde problemlos überstehen.

Thema Rauchmelder:

Also reicht es die beiden Melder zu installieren, die Bedienungsanleitung überreichen und dem Mieter auffordern jährlich ein Testprotokoll anzufertigen und mir zuzusenden?
Schon die zweite Hälfte halte ich für entbehrlich, zumindest in Bundesländern, die die Übertragung von Pflichten auf den Mieter erlauben.

Auch das ist für mich ein Fall von "die Kirche im Dorf lassen": Durch das Produktsicherheitsgesetz sind Hersteller verpflichtet, sich zu überlegen, was bei der Benutzung eines von ihnen in Verkehr gebrachten Produkts schief gehen könnte und wie man das verhindert. Das müssen sie in der Betriebsanleitung dem Kunden mitteilen. In der Praxis führt das dazu, dass die im Prinzip etwas finden müssen, was sie als Gefahr deklarieren können. Ich riskiere mal eine extrem mutige Aussage: In einer normal sauberen Wohnung wird ein RMW seine 10 Jahre auch dann tadellos abreißen, wenn er nie einen Staubwedel oder einen Putzlappen sieht. Wenn man für die Produktsicherheit haftet, kann man das natürlich nicht so schreiben ...

Thema Heiz- und Warmwasserkostenvorauszahlung
Ich habe schon Abschlagsbescheide gesehen, wo Leute ab Oktober das 5-fache zahlen müssen.
Das sind Leute, die einen extrem günstigen Tarif hatten (d.h. mutmaßlich eines dieser Lockangebote, das sowieso nicht zu gleichen Konditionen verlängert würde) und rund um den Jahreswechsel 21/22 nach Ablauf der Preisbindung dann in teils extrem ungünstige Tarife wechseln mussten. Aber die Ursachen sind im Prinzip egal, denn:
Ich ich jetzt bei Neuvermietung vorsorglich diesen Posten schon deutlich erhöhen oder muss ich den Betrag nehmen, der in der letzten Hausgeldabrechnung stand?
Innerhalb von sehr weiten Grenzen kannst du bei Neuvermietungen die Vorauszahlung frei ansetzen. Schau in die Abrechnung oder frag die Verwaltung, zu welchen Kosten die Gemeinschaft gerade Gas bezieht. Danach kannst du grob überschlagen, was bei den Brennstoffkosten zu erwarten wäre. Das Ergebnis wird sanft aufgerundet - Beschwerden über Rückzahlungen haben Seltenheitswert.

Ich hoffe, ich frage nicht zu viel
Jetzt ist es viel entspannter und Probleme sind noch vermeidbar, bevor sie überhaupt entstehen.
 
  • Nach Jahren mal wieder vermieten Beitrag #8

FMBerlin

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Ist das eine Zusatzleistung von Immobilienscout? Bis jetzt kenne ich nur das Kontaktformular und dort muss der Interessent nur seinen Namen, Mailadresse und optional TEL, Adresse angeben. Wo kann ich dann noch Felder für Einkommen und Beruf einfügen? Das wäre für mich tatsächlich sehr interessant, das vorher schon zu wissen.
Mein letztes Inserat ist 5 Jahre her. Da konnte man einstellen, welche Angaben der Interessent ausfüllen muß, damit seine Kontaktanfrage weitergeleitet wird. Bezahlt habe ich den normalen Inseratpreis, also keine Zusatzleistung wie Profil erstellen o.ä..
 
  • Nach Jahren mal wieder vermieten Beitrag #9

elknipso

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Auch von mir danke für die Antworten hier, konnte einige interessante Punkte für meine erste anstehende Neuvermietung mitholen.
 
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