rene33
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Hallo,
ich habe das letzte Mal mein Wohnung 2014 vermietet. ich muss mich wieder in die Materie Mieter finden / Mietvertrag usw. neu reindenken. Dazu hätte ich ein paar Fragen an euch.
1. Thema Interessenten finden:
dachte mir in Immobilienscout und/oder Immowelt /Ebay-Kleinanzeigen zu inserieren. Da die Wohnung in Berlin innerhalb des Ringes ist, denke ich mal dass sich viele melden werden. Wie sortieren ich bei den Mengen an Bewerbern schon mal grob aus bzw. was darf ich die Leute den heutzutage bei der ersten Kontaktaufnahme fragen (Stichwort Datenschutz) ? Was ist von diesen Gesuch-Anfragen in Kleinanzeigen zu halten? Sind das Leute, die sonst immer abgelehnt werden?
2. Thema Mietvertrag
damals hatte ich ein Muster von Haus-und-Grund genommen. Sind die immer noch ok? Oder könntet Ihr mir ein gutes Muster empfehlen.
3. Einbauküche
Die Wohnung hat eine 5-Jahre alte Einbauküche mit Herd, Kühlschrank, Spürmaschine und Haube. Was wäre das beste Vorgehen? A) Die Küche an den Mieter verkaufen? B) mit vermieten oder C) nur die Geräte von der Küche verkaufen?
4. Selbstauskunft
ist das richtig, dass man heutzutage die Selbstauskunft erst nach der Besichtigung des Mieters einholen kann? Das hieße ja, dass ich quasi alle Leute einladen muss und über sie etwas zu erfahren?
5. Rauchmelder Wartung
hier mal ein Auszug bezgl. Berlin:
Also letztendlich muss ich die Wartung durchführen oder durchführen lassen und kann die Kosten aber umlegen. Habe ein Angebot für 2 Melder, Einbau je 55 EUR und jährlich 120 EUR für die Wartung. Ist das normal?
6. Sonstiges
Gibt es noch andere wichtige Sachen, die man heutzutage gegenüber 2014 beachten muss?
vielen Dank schon mal im Voraus.
Grüße
Rene
ich habe das letzte Mal mein Wohnung 2014 vermietet. ich muss mich wieder in die Materie Mieter finden / Mietvertrag usw. neu reindenken. Dazu hätte ich ein paar Fragen an euch.
1. Thema Interessenten finden:
dachte mir in Immobilienscout und/oder Immowelt /Ebay-Kleinanzeigen zu inserieren. Da die Wohnung in Berlin innerhalb des Ringes ist, denke ich mal dass sich viele melden werden. Wie sortieren ich bei den Mengen an Bewerbern schon mal grob aus bzw. was darf ich die Leute den heutzutage bei der ersten Kontaktaufnahme fragen (Stichwort Datenschutz) ? Was ist von diesen Gesuch-Anfragen in Kleinanzeigen zu halten? Sind das Leute, die sonst immer abgelehnt werden?
2. Thema Mietvertrag
damals hatte ich ein Muster von Haus-und-Grund genommen. Sind die immer noch ok? Oder könntet Ihr mir ein gutes Muster empfehlen.
3. Einbauküche
Die Wohnung hat eine 5-Jahre alte Einbauküche mit Herd, Kühlschrank, Spürmaschine und Haube. Was wäre das beste Vorgehen? A) Die Küche an den Mieter verkaufen? B) mit vermieten oder C) nur die Geräte von der Küche verkaufen?
4. Selbstauskunft
ist das richtig, dass man heutzutage die Selbstauskunft erst nach der Besichtigung des Mieters einholen kann? Das hieße ja, dass ich quasi alle Leute einladen muss und über sie etwas zu erfahren?
5. Rauchmelder Wartung
hier mal ein Auszug bezgl. Berlin:
---Muss der Mieter oder der Vermieter die Wartung beauftragen?
Überraschender Weise überantwortet die Berliner Bauordnung dem Mieter die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung). Es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Die Hauseigentümerverbände raten ihren Mitgliedern von Letzterem Gebrauch zu machen, da sie so das „Heft in der Hand“ hätten und den Mieter nicht überwachen müssten, ob dieser seiner Verpflichtung nachkommt (siehe Hinweis in GE 16, 1263). Die Übernahme der Wartung durch den Vermieter kann dieser durch einfache Erklärung gegenüber dem Mieter realisieren (a.A. Vertragsvereinbarung nötig: AG Dortmund v. 30.1.2017 – 423 C 8482/16 -). Damit ist über die Kostentragung allerdings noch nichts entschieden
Aber auch aus Mietersicht ist die Übernahme der Wartung durch den Vermieter von Vorteil. Entgeht er doch so etwaigen Haftungsrisiken. Auch dürfte die Wartung durch eine Firm des Vermieters in der Regel nicht teurer werden als die Beauftragung einer Firma durch den Mieter.
Unabhängig von diesen Nützlichkeitserwägungen ist die Rechtslage eindeutig: Da das Mietrecht der konkurrierenden Gesetzgebung unterfällt und der Bundesgesetzgeber das Mietrecht ausführlich im BGB geregelt hat, kann § 48 Abs. 4 Satz 4 BauO Bln nicht als mietrechtliche Regelung verstanden werden. Die Vorschrift kann nur eine Ermessensrichtlinie für die Bauaufsichtsbehörde sein, die nicht in das privatrechtliche Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter eingreift. Die mietrechtliche Wartungspflicht des Vermieters ergibt sich deshalb ungeachtet § 48 Abs. 4 Satz 4 BauO Bln aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB, wonach der Vermieter verpflichtet ist, die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache während der Dauer des Mietverhältnisses sicher zu stellen.
Auch eine einvernehmliche vertragliche Vereinbarung über die Wartung durch den Mieter dürfte als Verstoß gegen § 536 Abs. 4 BGB unwirksam sein.
Also letztendlich muss ich die Wartung durchführen oder durchführen lassen und kann die Kosten aber umlegen. Habe ein Angebot für 2 Melder, Einbau je 55 EUR und jährlich 120 EUR für die Wartung. Ist das normal?
6. Sonstiges
Gibt es noch andere wichtige Sachen, die man heutzutage gegenüber 2014 beachten muss?
vielen Dank schon mal im Voraus.
Grüße
Rene