Jerry
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Moin,
spannendes Problem (ich hab gedacht, mich treten sie...):
Einer unserer Mieter will ausziehen, und hat seinen "Freund" als Nachmieter benannt. Die alte Hausverwaltung (von vor dem Kauf) hatte dem Freund dann im Juli einen Vertrag zugeschickt, diesen aber nie zurückbekommen. Angeblich.
Besagter Freund beruft sich nun darauf, er habe den Vertrag zwar zurückgeschickt, aber weil er bei der alten Hausverwaltung niemanden erreichte und auch nie eine Rückmeldung (Vertragsbestätigung, Übergabetermin o.ä.) bekam, habe er sich aus lauter Unsicherheit jetzt anders entschieden.
Frei nach Sesamstraße: "Was passiert dann?"
- Wenn die alte Verwaltung den Vertrag wiederfindet, dieser aber nur vom Mieter unterschrieben ist - ist der Mieter dann in der Pflicht?
- Wenn der neue Mieter sich jetzt wieder umentscheidet, ich aber inzwischen die Wohnung anderweitig vermietet habe (Glücksfall: Die Mieter stehen Schlange für diese Wohnung weil klein und preiswert) - kann der das zu meinem Problem machen?
Ich habe bewusst eine neue Verwaltung eingesetzt und dem verhinderten Mieter klar gemacht, dass ich mich damit dann auch nicht mehr an das Vertragsangebot der alten Verwaltung gebunden fühle. Nach mündlicher Erklärung war das für ihn okay (hörte sich sogar ganz froh an... klar - wer hat schon gern _zwei_ Wohnungen gemietet wenn er nur eine braucht?)
Jerry
spannendes Problem (ich hab gedacht, mich treten sie...):
Einer unserer Mieter will ausziehen, und hat seinen "Freund" als Nachmieter benannt. Die alte Hausverwaltung (von vor dem Kauf) hatte dem Freund dann im Juli einen Vertrag zugeschickt, diesen aber nie zurückbekommen. Angeblich.
Besagter Freund beruft sich nun darauf, er habe den Vertrag zwar zurückgeschickt, aber weil er bei der alten Hausverwaltung niemanden erreichte und auch nie eine Rückmeldung (Vertragsbestätigung, Übergabetermin o.ä.) bekam, habe er sich aus lauter Unsicherheit jetzt anders entschieden.
Frei nach Sesamstraße: "Was passiert dann?"
- Wenn die alte Verwaltung den Vertrag wiederfindet, dieser aber nur vom Mieter unterschrieben ist - ist der Mieter dann in der Pflicht?
- Wenn der neue Mieter sich jetzt wieder umentscheidet, ich aber inzwischen die Wohnung anderweitig vermietet habe (Glücksfall: Die Mieter stehen Schlange für diese Wohnung weil klein und preiswert) - kann der das zu meinem Problem machen?
Ich habe bewusst eine neue Verwaltung eingesetzt und dem verhinderten Mieter klar gemacht, dass ich mich damit dann auch nicht mehr an das Vertragsangebot der alten Verwaltung gebunden fühle. Nach mündlicher Erklärung war das für ihn okay (hörte sich sogar ganz froh an... klar - wer hat schon gern _zwei_ Wohnungen gemietet wenn er nur eine braucht?)
Jerry