Nachtruhestörung

Diskutiere Nachtruhestörung im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Ein Mieter störte die Nachruhe. Die Hausbewohner konnten die Hausverwaltung nciht erreichen, so riefen sie mittenacht den betr...
  • Nachtruhestörung Beitrag #1

Beluga

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Ein Mieter störte die Nachruhe.
Die Hausbewohner konnten die Hausverwaltung nciht erreichen, so riefen sie
mittenacht den betr. Vermieter/Eigentümer an, erzeugten dadurch dieselbe Nachtruhe-Störung.
Der gestörte Vermeiter/Eigentümer warf die Hausverwaltung vor, seiner Aufgabe: für Hausrodnung zu sorgen, nicht nachgekommen zu haben.

Was nun ?
 
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  • Nachtruhestörung Beitrag #2

Maja

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Dem Mieter eine formelle Abmahung schicken, damit das aufhört. Gleich auch mit Androhung, dass im Wiederholungsfall fristlos gekündigt wird.

Was kann denn ein Hausverwalter dafür das die Mieter am "Teller" drehen. Ich würde nur jetzt wo du davon Kenntnis hast schnell was unternehmen, mehr kannst du in dem Moment als Verwaltung eh nicht tun.

Wichtig ist, dass du die genauen Zeiten der Ruhestörung hast.
 
  • Nachtruhestörung Beitrag #3

Insolvenzprofi

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Original von Maja
Dem Mieter eine formelle Abmahung schicken, damit das aufhört. Gleich auch mit Androhung, dass im Wiederholungsfall fristlos gekündigt wird.

Was kann denn ein Hausverwalter dafür das die Mieter am "Teller" drehen. Ich würde nur jetzt wo du davon Kenntnis hast schnell was unternehmen, mehr kannst du in dem Moment als Verwaltung eh nicht tun.

Wichtig ist, dass du die genauen Zeiten der Ruhestörung hast.

selbst wenn der Verwalter in der Nacht erreichbar ist, was könnte er denn dann unternehmen?

der Vermieter des ruhestörenden Mieter muss diesen abmahnen mit der entsprechenden Tatzeit.... dein Mieter hat lediglich seine anzeigenpflicht getätigt welches für deinen Mieter spricht... deswegen würde ich ihn nicht, wie o. g., abmahnen....
 
  • Nachtruhestörung Beitrag #4

Beluga

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Es handelt sich eigentlich um Fehlverhalten, und nicht um Vertragsverhältnis.
Unmittelbar gestört sind die Hausmitbewohner, und mittelbar der Vermieter/
Eigentümer.

Der für Hausordnung zuständig ist der Verwalter, der dafür auch Honorar
kassiert.

:?
 
  • Nachtruhestörung Beitrag #5

Insolvenzprofi

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Original von Beluga

Der für Hausordnung zuständig ist der Verwalter, der dafür auch Honorar
kassiert.

:?

richtig aber die abmahnung muss der eigentümer versenden, denn sonst hat er bei nächsten mal nicht das recht fristlos zu kündigen, welches ja nur der/die eigentümer hat/haben...

bzw es handelt sich um eine sondereigentumsverwaltung, dann ist er zur abmahnung mit der folge der kündigung berechtigt..
 
  • Nachtruhestörung Beitrag #6

Maja

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Die Abmahung kann auch die Hausverwaltung versenden, es kommt nur darauf an, wie die Hausverwaltung vom Vermieter bevollmächtigt wird...
 
  • Nachtruhestörung Beitrag #7

Insolvenzprofi

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Original von Maja
Die Abmahung kann auch die Hausverwaltung versenden, es kommt nur darauf an, wie die Hausverwaltung vom Vermieter bevollmächtigt wird...

das stimmt... denn mit bevollmächtigung geht alles....
 
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