nachzahlung der nebenkosten

Diskutiere nachzahlung der nebenkosten im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo allerseits. Mein Mieter hat in den letzten Jahren (2002 - 2005) die Nebenkosten Nachzahlungen nicht bezahlt. Ich habe dummerweise nie...
  • nachzahlung der nebenkosten Beitrag #1

Anette

Hallo allerseits. Mein Mieter hat in den letzten Jahren (2002 - 2005) die Nebenkosten Nachzahlungen nicht bezahlt. Ich habe dummerweise nie gemahnt. Nachdem er kürzlich ausgezogen frage ich mich ob ich nun noch an mein Geld komme, oder ob die Kaution das Einzige ist was mir bleibt.

mit freundlichem Gruß,
Anette P.
 
  • nachzahlung der nebenkosten Beitrag #2
Martens

Martens

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
05.04.2006
Beiträge
2.909
Zustimmungen
160
Ort
Berlin
moin Anette,

die Forderungen des Jahres 2002 sind mit dem 31.12.2005 verjährt, alles andere kannst Du geltend machen.

Also mahnen, kurze Frist setzten (10 Tage) und dann einen Mahnbeschied beantragen.

Die Kaution vorher von der Forderung abziehen.

Sollte ein hoher Betrag offen sein, bietet es sich an, mit dem Mieter Ratenzahlung zu vereinbaren, er sollte jedoch die Forderung schriftlich anerkennen und die Forderungen aus dem Jahr 2004, die Ende 2006 verjähren würden, bis zum Jahresende abzahlen - wenn nicht, auch hierfür Mahnbescheid beantragen.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • nachzahlung der nebenkosten Beitrag #3

Anette

Danke Christian,

der Betrag ist in der Tat seehr hoch. Das Problem ist, daß der Mieter ein geringes Einkommen hat und als Alleinverdiener eine vierköpfige Familie unterhalten muß. Jetzt frage ich mich natürlich aus Gewissensgründen wie weit ich da gehen soll. Der Mieter hat angeboten mit 30€ pro Monat abzuzahlen, mehr kann er nicht, er hat ja jetzt schon Probleme sobald Extrakosten wie Autoreparatur o.ä. einkommensrelevanten Ausgaben eintreten. Das würde bedeuten daß eine Laufzeit von über 10 Jahren wäre.

Wenn ich nun einen Anwalt einschalte (Pfändung, etc.) wirds ja noch teurer. Tue ich das nicht, muß ich mich wohl damit zufrieden geben, oder?

Ich bin da ein wenig Unsicher, hauptsächlich wegen der Kinder.

Grüße,
Anette
 
  • nachzahlung der nebenkosten Beitrag #4
Martens

Martens

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
05.04.2006
Beiträge
2.909
Zustimmungen
160
Ort
Berlin
moin Anette,

was willst Du jetzt hören?
Es geht um Dein Geld, Du kannst da entscheiden, wie Du willst.

Die kostengünstigste Variante ist für den Schuldner das notarielle Schuldanerkenntnis. Ihr beide geht also zum Notar, der setzt ein entsprechendes Papier auf, Unterschriften und Siegel drunter und fertig.

Damit ist die Verjährung durchbrochen und Ihr könnt Euch frei über die Höhe der Raten einigen, ohne daß Du Verjährung befürchten mußt.

Wenn natürlich bei dem Mieter sowieso nichts zu holen ist, kann man es gleich lassen. Kann er jedoch (wenn auch geringe) Raten zahlen, würde ich nicht auf das Geld verzichten wollen.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • nachzahlung der nebenkosten Beitrag #5

Anette

Danke nochmals!

Zitat: "Damit ist die Verjährung durchbrochen und Ihr könnt Euch frei über die Höhe der Raten einigen, ohne daß Du Verjährung befürchten mußt."

Bedeutet das etwa daß trotz Ratenzahlung eine Verjährung eintreten kann wenn das nicht Notariell abgesichert ist?
 
  • nachzahlung der nebenkosten Beitrag #6
Martens

Martens

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
05.04.2006
Beiträge
2.909
Zustimmungen
160
Ort
Berlin
moin Anette,

ja, ganz richtig, Verjährung wird nur durch einen Mahnbescheid, die Klage bei Gericht oder eben ein notarielles Schuldanerkenntnis durchbrochen.

Eine einfache Ratenzahlungsvereinbarung hat keine weiteren Auswirkungen auf die Verjährung!

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • nachzahlung der nebenkosten Beitrag #7

Anette

Vielen Dank! Da wäre ich doch beinahe ins Hintertreffen geraten.

Grüße,
Anette
 
  • nachzahlung der nebenkosten Beitrag #8

RMHV

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
16.07.2005
Beiträge
3.910
Zustimmungen
186
Original von Martens
moin Anette,

ja, ganz richtig, Verjährung wird nur durch einen Mahnbescheid, die Klage bei Gericht oder eben ein notarielles Schuldanerkenntnis durchbrochen.

Eine einfache Ratenzahlungsvereinbarung hat keine weiteren Auswirkungen auf die Verjährung!

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens

Rechtsverfolgung führt nach § 204 BGB zur Hemmung der Verjährung. Die Hemmung endet nach § 204 Abs. 2 BGB in der Regel 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens. Die "angehaltene" Verjährungsfrist läuft dann weiter.

Rechtsgrundlage für die Unterbrechung der Verjährung ist
BGB
§ 212 Neubeginn der Verjährung
(1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn
1. der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder
2. (für den Zusammenhang unerheblich)


Das Erfodernis eriner notariellen Beurkundung kann ich dabei nicht erkennen. Nicht nur, dass bereits eine geringfügige Zahlung als Anerkenntnis zu sehen ist. Die Anerkenntnis kann auch "in anderer Weise" erfolgen. Es ist kaum vorstellbar, dass unter "in anderer Weise" nur eine notarielle Beurkundung zu verstehen sein sollte.
Auch wenn es nicht zwingend erforderlich ist, gibt es doch gute Gründe für eine Beurkundung. Ich denke dabei an die sofortige Zwangsvollstreckung mit der Urkunde als vollstreckbarem Titel.

Zum Eintritt der Verjährung möchte ich noch etwas ergänzen. Forderungen aus 2002 sind zumindest mit großer Wahrscheinlichkeit verjährt. Die Betriebskostenabrechnung für 2002 wird allerdings in 2003 erstellt. Die Vermieterforderung entsteht mit dem Zugang der Abrechnung in 2003. Die Verjährung tritt also frühestens mit Ablauf des 31.12.2006 ein.
 
  • nachzahlung der nebenkosten Beitrag #9
Martens

Martens

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
05.04.2006
Beiträge
2.909
Zustimmungen
160
Ort
Berlin
moin,

RMHV hat recht, meine Information war nicht ganz zutreffend, tut mir leid.

Setzt man also eine Ratenzahlungsvereinbarung auf "ich schulde X soundsoviel und zahle in monatlichen Raten von Y Euro" so wird damit die Verjahrung durchbrochen.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
Thema:

nachzahlung der nebenkosten

nachzahlung der nebenkosten - Ähnliche Themen

Nachzahlung der Heizkosten nach dem der Mieter verstorben ist: Hallo zusammen. Folgendes Problem. Unser Mieter in einen 2-Familienhaus ist im letzten Jahr verstorben. Mietvertrag wurde zum 31.08.22...
Insolventer Mieter zahlt Nachzahlung Nebenkosten nicht.: Hallo zusammen, mein Mieter ist Insolvent. Ich habe im Februar Post vom Insolvenzverwalter bekommen, dass sich mein Mieter ab März in der...
Hausverwaltung nutzt Allgemeinstromtarif für Wärmepumpe: Hallo, mich würde eure Meinung zu der Hausverwaltung unserer WEG interessieren, in der wir eine Wohnung vermieten. Das Haus ist Baujahr 2017, hat...
Miete nicht bezahlt, wie geht es nun weiter: Hallo zusammen, Ich bin ein recht unerfahrener Vermieter und muss mich gerade mit dem Zahlungsrückstand meines Mieters ärgern. Er scheint nicht...
Fehler im Mietvertrag - was gilt dann?: Hallo mich interessiert die Frage, was gilt, wenn etwas falsch im Mietvertrag geregelt worden ist und die Immobilie später verkauft wird. In dem...

Sucheingaben

nachzahlung nebenkosten muster

,

mahnung nebenkostennachzahlung muster

,

musterschreiben nebenkostennachzahlung

,
mahnung nebenkostenabrechnung muster
, nebenkostennachzahlung muster, nachzahlung nebenkosten Vorlage, nachzahlung musterbrief, musterbrief nachzahlung nebenkosten, nebenkostennachzahlung musterbrief, ratenzahlungsvereinbarung betriebskosten, nebenkosten muster, musterbrief nachzahlung, nachzahlung betriebskosten in raten, nachforderung musterbrief, nachforderung muster, klage betriebskosten muster, ratenzahlungsvereinbarung nebenkosten muster, klage betriebskostennachzahlung muster, muster klageschrift nebenkosten, mahnung nebenkostenabrechnung vorlage ratenzahlung, ratenzahlung betriebskosten muster, musterbrief ratenzahlung vereinbaren, muster klageschrift betriebskosten, verjährung nachforderung betriebskosten, ratenzahlungsvereinbarung nachzahlung muster
Oben