michling
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Hallo zusammen,
ich würde gerne meinen Mietern die Nebenkostennachzahlung erlassen. Soll eine Geste zur Inflationsproblematik sein. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich das einfach so "darf", indem ich mit dem Hinweis auf eine Einmaligkeit das in die Nebenkostenabrechnung schreibe. Gibt es hier miet- bzw. steuerrechtlich etwas zu beachten?
Gruß
Michael
ich würde gerne meinen Mietern die Nebenkostennachzahlung erlassen. Soll eine Geste zur Inflationsproblematik sein. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich das einfach so "darf", indem ich mit dem Hinweis auf eine Einmaligkeit das in die Nebenkostenabrechnung schreibe. Gibt es hier miet- bzw. steuerrechtlich etwas zu beachten?
Gruß
Michael