Nebekostennachzahlung erlassen

Diskutiere Nebekostennachzahlung erlassen im Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo zusammen, ich würde gerne meinen Mietern die Nebenkostennachzahlung erlassen. Soll eine Geste zur Inflationsproblematik sein. Jetzt stellt...
  • Nebekostennachzahlung erlassen Beitrag #1

michling

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Hallo zusammen,

ich würde gerne meinen Mietern die Nebenkostennachzahlung erlassen. Soll eine Geste zur Inflationsproblematik sein. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich das einfach so "darf", indem ich mit dem Hinweis auf eine Einmaligkeit das in die Nebenkostenabrechnung schreibe. Gibt es hier miet- bzw. steuerrechtlich etwas zu beachten?

Gruß
Michael
 
  • Nebekostennachzahlung erlassen Beitrag #2
Andres

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Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich das einfach so "darf"
Kurz und knapp: Ja.

Gibt es hier miet- bzw. steuerrechtlich etwas zu beachten?
Die Sache könnte problematisch werden, wenn man sie viele Jahre in Folge macht, aber das ist ja nicht beabsichtigt. Weiter wäre noch beachten, dass die Mieter trotzdem einen Anspruch auf eine Abrechnung haben, auch wenn Nachzahlungen nicht gefordert werden.

Steuerlich fällt mir noch ein, dass sich die 66- bzw. 50-%-Grenzen in § 21 Abs. 2 EStG auf die Gesamtmiete beziehen, d.h. würde ein solcher Verzicht dazu führen, dass die Gesamtmiete unter 66 % der ortsüblichen Miete fällt (50 % bei Vermietung an Angehörige), würde es zu einer Kürzung der Werbungskosten kommen.

Unabhängig davon frage ich mich, ob das eine gute Idee ist. Ich mache ja als Vermieter schließlich nicht die Betriebskosten - ich rechne sie nur ab. Weiter frage ich mich, ob man den richtigen Anreiz setzt, denn hier würden ja z.B. Mieter, die im letzten Jahr besonders sparsam war, indirekt bestraft, weil ihnen weniger Nachzahlung erlassen wird als denen, die weiterhin bei gekipptem Fenster die Heizung aufdrehen. Außerdem kann ich mir lustige Diskussionen vorstellen, wenn man keine Nachzahlung verlangt aber trotzdem die Vorauszahlung anpassen will.

Aber das war ja alles nicht gefragt.
 
  • Nebekostennachzahlung erlassen Beitrag #3
Kunibert

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Wichtig ist, dass eine Nebenkostenabrechnung korrekt erstellt und fristgerecht überreicht wird. Trotz der großzügigen Geste kann natürlich etwas moniert werden.

Off-Topic:
Mein neuer Mieter ist am 01. Januar 2023 eingezogen und bekommt dieses Jahr noch eine NK-Abrechnung für 2022 die ausschließlich den Monat Januar 2023 umfassen wird.
Das Ganze schreit nach überaus spannenden Lehrbuchbeispielen... Ich hoffe, dass es halbwegs auskommt. Hätte ganz sicher keine Lust jetzt noch 20 Euro nachzurennen.
Irgendeine Anpassung der NK auf Basis dieses einen Wintermonats dürfte sowieso kaum möglich sein.
 
  • Nebekostennachzahlung erlassen Beitrag #5
Andres

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Wo findest Du das im §21 Abs.2 EStG?
Sorry, neuronale Fehlzündung. Als ich noch jünger war, ... weißt du ja selbst. ;)

Mit den Angehörigen hat das nichts zu tun.
 
  • Nebekostennachzahlung erlassen Beitrag #6

michling

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Danke für die Antworten und auch die Hinweise. Bei meiner Nebenkostenabrechnung sind die Heizkosten nicht enthalten, da es eine Gas-Etagenheizung gibt, um die sich der Mieter selbst kümmert. Falsche Anreize wegen dem Heizen gibt es also nicht. Normalerweise erhält die Familie ca. 150€ Rückzahlung pro Jahr. Wegen gestiegenen Kosten, die die Mieter (bis auf Kaltwasser) kaum beeinflussen können wären jetzt knapp 100€ Nachzahlung fällig - kein großer Betrag, auf die ich einmalig verzichten würde. Also eine korrekte Nebenkostenabrechnung erstellen mit der Forderung und auf diese dann verzichten. Ich mache mir mal noch Gedanken, wie es bezüglich Anpassung der Vorauszahlung aussieht...
 
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