Nebenkosenabrechnung Wasser / Abwasser

Diskutiere Nebenkosenabrechnung Wasser / Abwasser im Kaltwasserversorgung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; hallo zusammen ist es eigentlich zulässig, dass Wasser und Abwasser in der Nebenkostenabrechnung nach unterschiedlichen Verteilerschlüsseln...
  • Nebenkosenabrechnung Wasser / Abwasser Beitrag #1

Gast

hallo zusammen

ist es eigentlich zulässig, dass Wasser und Abwasser in der Nebenkostenabrechnung nach unterschiedlichen Verteilerschlüsseln abgerechnet werden ?

Der Wasserverbrauch wird nach Personen (in unserem Fall 14)
Das Abwasser wird jedoch nach Wohneinheiten (in unserem Fall 7) verteilt.

Da meine Mutter jedoch nur 1 Person ist zahlt sie beim Abwasser drauf.

Ist das korrekt ?

Besten Dank für eine Antwort

Xaver
 
  • Nebenkosenabrechnung Wasser / Abwasser Beitrag #2

Capo

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Das steht dem Vermieter frei. Jedoch sollte das im Mietvertrag so angegeben sein.
Wenn das nicht der Fall ist: Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen.
 
  • Nebenkosenabrechnung Wasser / Abwasser Beitrag #3

RMHV

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Original von capo
Das steht dem Vermieter frei. Jedoch sollte das im Mietvertrag so angegeben sein.
Wenn das nicht der Fall ist: Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen.

... und nicht wundern, wenn bei einer Überprüfung festgestellt wird, dass die Gesamtkosten für Wasser und Abwasser mangels anderweitiger Vereinbarung gem. § 556a BGB nach Wohnfläche umgelegt werden müssen und dies trotz erfolgreicher Einwände am Ende zu einem höheren Kostenanteil führen sollte.
 
  • Nebenkosenabrechnung Wasser / Abwasser Beitrag #4

Gast Xaver

..

Besten Dank für die Antworten.

Ich bin zwischenzeitlich auch über den § 556 BGB gestolpert. Bei der Umlegung der Kosten auf qm würde sich meine Mutter ja noch schlechter stehen, da alle Wohnungen die gleiche Größe haben.

Bislang ist ja noch der Verbrauch "nur zu 1/14" angerechnet; bei Anwendung des BGB würde es 1/7 sein.

Nochmals danke, aber wir werden wohl diese ungerechte Abrechnung akzeptieren müssen.

Xaver
 
  • Nebenkosenabrechnung Wasser / Abwasser Beitrag #5

RMHV

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Re: ..

Original von Gast Xaver
Besten Dank für die Antworten.

Ich bin zwischenzeitlich auch über den § 556 BGB gestolpert. Bei der Umlegung der Kosten auf qm würde sich meine Mutter ja noch schlechter stehen, da alle Wohnungen die gleiche Größe haben.

Bislang ist ja noch der Verbrauch "nur zu 1/14" angerechnet; bei Anwendung des BGB würde es 1/7 sein.

Nochmals danke, aber wir werden wohl diese ungerechte Abrechnung akzeptieren müssen.

Xaver

Es ist schon eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, dass manchmal nicht alle Wunschträume realisierbar sind. :tröst
Hier erleben wir den Fall, dass eine Abrechnung nicht den vertraglichen bzw. gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Abweichung wirkt sich zu Gunsten des Mieters aus und es wird trotzdem über Ungerechtigkeit gejammert.
Ist das Verfolgungswahn? Oder ist hier jemand mit der Erkenntnis überfordert, dass jeder selbst für den Inhalt der abgeschlossenen Verträge verantwortlich ist?
 
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