Nebenkosten bei Leerstand

Diskutiere Nebenkosten bei Leerstand im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Das Thema "Nebenkosten bei Leerstand" ist nicht neu, ich weiß, dennoch frage ich zur Sicherheit konkret nach: In dem Artikel...
  • Nebenkosten bei Leerstand Beitrag #1

innocent

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Das Thema "Nebenkosten bei Leerstand" ist nicht neu, ich weiß, dennoch frage ich zur Sicherheit konkret nach:

In dem Artikel http://www.mdr.de/hier-ab-vier/rat_und_tat/5171.html lese ich den Satz

Entscheidend ist somit nicht, ob die Betriebskosten verbrauchsabhängig oder verbrauchsunabhängig entstehen, sondern, ob sich der Umlagemaßstab am Verbrauch orientiert oder nicht.
Dem entspricht, soweit ich sehe, auch das BGH-Urteil vom 13.5.06 (VIII ZR 159/05):

Wenn die ("kalten") Betriebskosten vereinbarungsgemäß nach dem Verhältnis der Fläche der Mietwohnung zur Gesamtwohnfläche umzulegen sind, hat der Vermieter die auf leerstehende Wohnungen entfallenden Betriebskosten grundsätzlich selbst zu tragen; dies gilt auch für verbrauchsabhängige Betriebskosten, die wegen fehlender Erfassung des Verbrauchs der einzelnen Mieter nach der Wohnfläche abgerechnet werden.
Folgt daraus, dass nicht nur bei einer Umlage nach Wohnfläche, sondern auch nach Zahl der Wohneinheiten der Vermieter die auf leerstehende Wohnungen entfallenden Kosten tragen muss?

Konkret geht es hier um die allgemeinen Stromkosten (Flur, Sat-Anlage etc.), die bislang nach Wohneinheiten umgelegt werden; bei Leerstand einzelner Wohnungen erhöhte sich also die Umlage entsprechend für die anderen Mietparteien.
 
  • Nebenkosten bei Leerstand Beitrag #2

Skygirl237

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Hallo,
ja also die Stromkosten beinhalten ja neben den Verbrauchskosten auch Grundkosten, also die Grundgebühren.
Wenn bei der Umlage nach Wohneinheitendie Leerstände unberücksichtigt bleiben, würden sich ja die Kosten für die restlichen Mieter erhöhen und das darf nicht sein. Denn die dürfen den Leerstand nicht mit bezahlen und dadurch benachteiligt werden! Der Vermieter muss hier die Kosten mitragen für die Leerstandswohnungen....!
Skygirl237
 
  • Nebenkosten bei Leerstand Beitrag #3
Martens

Martens

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moin,

hier ein Hinweis auf eine aktuelle Entscheidung des BGH samt Kommentar des C. H. Beck Verlages: http://rsw.beck.de/rsw/shop/default...06&docClass=NEWS&site=Beck Aktuell&from=hp.10.

Ganz eindeutig - und von mir auch schon vorher so gehandhabt - der Eigentümer trägt die anteiligen Kosten des Leerstandes, egal, ob diese verbrauchsabhängig oder verbrauchsunabhängig sind.

Ist sicherlich oft schmerzhaft, aber nicht zu ändern.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
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Nebenkosten bei Leerstand

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