tibe
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Hallo zusammen,
folgende Situation: in einem Mietvertrag (das Standard-Haus&Grund-Modell) für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist unter dem Punkt "Nebenkosten" bei den Nebenkostenarten (Wasser, Hauswart, Grundsteuer, Kabelfernsehgebühr, etc.) vom Vermieter eine geschweifte Klammer gemacht worden mit dem Vermerk "gem. dem von der Eigentümerversammlung festgelegten Verteilerschlüssel". Konkret:
"Neben der Grundmiete werden die Betriebskosten gem. § 27 iVm. Anlage 3 der II. BV (...) erhoben, soweit sie tatsächlich anfallen. Falls hier und in den folgenden Absätzen kein anderer Verteilungsschlüssel vereinbart ist, erfolgt die Umlegung der Kosten nach Quadratmetern der Wohnfläche der gemieteten Räume im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche des Hauses. (...)"
und danach:
Allgemeinstrom
Wasser
Abwässerung
Grundsteuer
...
mit einer geschweiften Klammer rechts daneben und der Anmerkung "gem. dem von der Eigentümerversammlung festgelegten Verteilerschlüssel"
In dem Verteilerschlüssel ist die Grundsteuer für einzelne Wohnung NICHT aufgeführt, nur die Grundsteuer für Gemeinschaftsflächen (die aber = 0 ist). Trotzdem möchte der Vermieter dem Mieter die Grundsteuer, die für die gemietete Wohnung angefallen ist, berechnen. Ist dies ...
a) rechtens, da die Grundsteuer wirksam auf den Mieter umgelegt ist? Da die Eigentümerversammlung keinen Verteiler festgelegt hat, kann der Vermieter einen festsetzen, wie hier: Grundsteuer pro Wohneinheit.
b) nicht in Ordnung, da der Verteilerschlüssel Bestandteil des Mietvertrages geworden ist und nur das, was in dem Schlüssel steht, auch weiterberechnet werden darf?
Und würde sich die Situation ändern, wenn der Vermieter 5 Jahre lang keine Grundsteuer verlangt hat, dann aber plötzlich (weil er dazugelernt hat) doch?
folgende Situation: in einem Mietvertrag (das Standard-Haus&Grund-Modell) für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist unter dem Punkt "Nebenkosten" bei den Nebenkostenarten (Wasser, Hauswart, Grundsteuer, Kabelfernsehgebühr, etc.) vom Vermieter eine geschweifte Klammer gemacht worden mit dem Vermerk "gem. dem von der Eigentümerversammlung festgelegten Verteilerschlüssel". Konkret:
"Neben der Grundmiete werden die Betriebskosten gem. § 27 iVm. Anlage 3 der II. BV (...) erhoben, soweit sie tatsächlich anfallen. Falls hier und in den folgenden Absätzen kein anderer Verteilungsschlüssel vereinbart ist, erfolgt die Umlegung der Kosten nach Quadratmetern der Wohnfläche der gemieteten Räume im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche des Hauses. (...)"
und danach:
Allgemeinstrom
Wasser
Abwässerung
Grundsteuer
...
mit einer geschweiften Klammer rechts daneben und der Anmerkung "gem. dem von der Eigentümerversammlung festgelegten Verteilerschlüssel"
In dem Verteilerschlüssel ist die Grundsteuer für einzelne Wohnung NICHT aufgeführt, nur die Grundsteuer für Gemeinschaftsflächen (die aber = 0 ist). Trotzdem möchte der Vermieter dem Mieter die Grundsteuer, die für die gemietete Wohnung angefallen ist, berechnen. Ist dies ...
a) rechtens, da die Grundsteuer wirksam auf den Mieter umgelegt ist? Da die Eigentümerversammlung keinen Verteiler festgelegt hat, kann der Vermieter einen festsetzen, wie hier: Grundsteuer pro Wohneinheit.
b) nicht in Ordnung, da der Verteilerschlüssel Bestandteil des Mietvertrages geworden ist und nur das, was in dem Schlüssel steht, auch weiterberechnet werden darf?
Und würde sich die Situation ändern, wenn der Vermieter 5 Jahre lang keine Grundsteuer verlangt hat, dann aber plötzlich (weil er dazugelernt hat) doch?