Gast
Tach zusammen!
Folgender Sachverhalt: In einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung wird seit einem Jahr ein BHKW betrieben. Im Haus gibt es keine Möglichkeit, die tatsächlichen Verbrauchskosten der beiden Parteien zu ermitteln, also wurden die Nebenkosten bisher einfach über die Quadratmeterzahl bzw. die Personenanzahl aufgeteilt. soweit so gut.
Durch das BHKW entstehen nun höhere Kosten beim Gaseinkauf, dafür jedoch auch Strom, der direkt verbraucht bzw. ins Netz zurückgespeist wird. Zusätzlich wird auch die Mineralölsteuer erstattet.
Nun möchte der Vermieter bei der alten Abrechnungsform bleiben, die Rückzahlungen aber unter Angabe der hohen Anschaffungskosten des BHKWs allein für sich behalten. Ganz konkret erhöhen sich die Nebenkosten des Mieters dadurch um ca. 30 €/Monat. Somit hat der Mieter durch das eigentlich ökonomisch und ökologisch sinnvolle BHKW effektiv einen Nachteil.
Meine Frage: Geht das so überhaupt?
Ich meine mich zu erinnern, dass ein Vermieter über die Nebenkosten keine Gewinne erwirtschaften darf. Bei dieser Form der Abrechnung würde er das ja allerdings tun!
Meine Meinung: Wäre es nicht eher so zu regeln, dass der Vermieter die Anschaffungskosten der Anlage über eine Erhöhung der Grundmiete (teilweise) refinanziert (weil diese ja die Betriebskosten senkt und die Wohnung damit aufwertet), dafür aber alle Rückzahlungen in die Nebenkostenabrechnung miteinbezieht?
Freu mich über alle Meinungen und Erfahrungen!
JH
Folgender Sachverhalt: In einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung wird seit einem Jahr ein BHKW betrieben. Im Haus gibt es keine Möglichkeit, die tatsächlichen Verbrauchskosten der beiden Parteien zu ermitteln, also wurden die Nebenkosten bisher einfach über die Quadratmeterzahl bzw. die Personenanzahl aufgeteilt. soweit so gut.
Durch das BHKW entstehen nun höhere Kosten beim Gaseinkauf, dafür jedoch auch Strom, der direkt verbraucht bzw. ins Netz zurückgespeist wird. Zusätzlich wird auch die Mineralölsteuer erstattet.
Nun möchte der Vermieter bei der alten Abrechnungsform bleiben, die Rückzahlungen aber unter Angabe der hohen Anschaffungskosten des BHKWs allein für sich behalten. Ganz konkret erhöhen sich die Nebenkosten des Mieters dadurch um ca. 30 €/Monat. Somit hat der Mieter durch das eigentlich ökonomisch und ökologisch sinnvolle BHKW effektiv einen Nachteil.
Meine Frage: Geht das so überhaupt?
Ich meine mich zu erinnern, dass ein Vermieter über die Nebenkosten keine Gewinne erwirtschaften darf. Bei dieser Form der Abrechnung würde er das ja allerdings tun!
Meine Meinung: Wäre es nicht eher so zu regeln, dass der Vermieter die Anschaffungskosten der Anlage über eine Erhöhung der Grundmiete (teilweise) refinanziert (weil diese ja die Betriebskosten senkt und die Wohnung damit aufwertet), dafür aber alle Rückzahlungen in die Nebenkostenabrechnung miteinbezieht?
Freu mich über alle Meinungen und Erfahrungen!
JH