Hallo,
in einem Untermeitvertrag steht, das:
Der Teil mit den Punkten ( ... ) ist tasächlich leer.
Frage:
Muss bei Auszug des Untermieters die Kaution vollständig zurückgezahlt werden, weil eine Pauschale für die Betriebskosten vereinbart worden ist? Oder kann bei Auszug des Untermieters doch ein Betrag der Kaution, als Sicherheitspauschale für die noch zu erstellenden Betriebskosten, einbehalten werden?"
Für weiterführende Ideen, Gesetze, Urteile bin ich dankbar.
MfG
in einem Untermeitvertrag steht, das:
- "In der Miete sind sämtliche Nebenkosten enthalten."
- "Zusätzlich zur Miete trägt der Untermieter folgende Nebenkosten: ... Hierfür beträgt die Betriebskostenpauschale monatlich zzt. EUR 90."
Der Teil mit den Punkten ( ... ) ist tasächlich leer.
Frage:
Muss bei Auszug des Untermieters die Kaution vollständig zurückgezahlt werden, weil eine Pauschale für die Betriebskosten vereinbart worden ist? Oder kann bei Auszug des Untermieters doch ein Betrag der Kaution, als Sicherheitspauschale für die noch zu erstellenden Betriebskosten, einbehalten werden?"
Für weiterführende Ideen, Gesetze, Urteile bin ich dankbar.
MfG