Nebenkosten-Splittung

Diskutiere Nebenkosten-Splittung im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; hallo, bin seit kurzem eigentümer einer ETW in einem mehrfamilienhaus, welche ich vom jetzigen eigentümer gekauft habe, der dann noch bis 31.8...
  • Nebenkosten-Splittung Beitrag #1

sterny

hallo,
bin seit kurzem eigentümer einer ETW in einem mehrfamilienhaus, welche ich vom jetzigen eigentümer gekauft habe, der dann noch bis 31.8 darin wohnt und auch die nebenkosten zahlt.

nun ist aber meine frage: ab dem 1.9. muß ich dann ja einen neuen mieter suchen, der natürlich dann (wenn er alleine ist) weniger nebenkosten zahlen muß als die familie, die jetzt darin wohnt.

frage ist nun, wie rechne ich das ab.
läuft es so, daß die derzeitigen nebenkosten erstmal komplett für den neuen mieter übernommen werden und dann am jahresende einfach monatsgenau gesplittet wird zwischen altem und neuem mieter ?

gruß
robin
 
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  • Nebenkosten-Splittung Beitrag #2

wolle

Das kommt auf die Entstehung der Nebenkosten an. Verbrauchsabhängige NK werden abgelesen.Müll und Grundsteuer und solches werden anteilig abgerechnet.
also 3/4 und 1/4.

Die Vorauszahlungen sollten erstmal bleiben. Eine Anpassung kann jederzeit erfolgen.
 
  • Nebenkosten-Splittung Beitrag #3

Vitalija

Hallo Wolle
bin seit kurzem eigentümer einer ETW in einem mehrfamilienhaus
du bis wie du Schreibst Eigentümer geworden, das heißt du muss das Hausgel Umlagefähige + Nichtumlagefähige Kosten an die Eigentümergemeinschaft bezahlen. (gemäß Beschluss der letzten Eigentümerversammlung).

Bei der Abrechnung der Bewirtschaftungskosten wird gegenüber dir ein Jahr abgerechnet. Das einzige worauf du BESONDERS achten solltest, dass gegen im diesen Jahr entstandenen Kosten das Jahres SOLL Hausgeld gerechnet wird, das heißt unabhängig ob dein Voreigentümer das Hausgeld gezahlt hat oder nicht. Sollte das Hausgeld offen gewesen sein, muss die Eigentümergemeinschaft die Kostentragen.

Da dein Mieter ist gleichzeitig auch Eigentümer, hoffe ich, dass du die Wohnung auch beim Auszug abliest. Für dich würde ich empfehlen beim Hausverwaltung nachzufragen ob die Sondereigentumsverwaltung anbieten (Vermietung, laufende Schreiben mit Mieter z. B. Mahnung, Nk Erhöhung, Betriebskostenabrechnung, Wiederpuch bearbeitung...)

Falls für dich zu teuer sein sollte, dann muss du dich um alles selbst kümmern, dass heißt für dich auch die Betriebs- und Heizkostenabrechnung gegenüber dein Mieter (Voreigentümer) muss du auch erstellen (zeitanteilig /Gradtage). Viel Glück bei der Erstellung weil zuerst wirst du die Rechnungskopien von Hausverwalter anfordern(Kostet), prüfen auf zeitliche Zuordnung, Kosten ermitteln, und erst dann Verteilen, fall du die Heizkostenabrechnung nicht machst muss du an Externen Abrechnungsdienst melden(dass heiß Ableseprotokoll von der Hausverwaltung anfordern) .

Unsere Hausverwaltung, wo ich eingestellt, bin bietet dass alles und mehr gegenüber der Sondereigentumsvergütung unseren Eigentümern an. Sondereigentumsvergütung ist Verhandelbar und lohnt sich nachzufragen welche Leitung zum welchen Preiß angeboten wird bevor man sich die Arbeit macht!
 
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