Diif
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Hallo Allerseits !
Im Laufe des letzten Jahres erwarben wir ein MFH mit vier WE.
Nun komme ich erstmalig in den Genuss Nebenkostenabrechnungen zu erstellen. :huepfend001.gif:
Einer unserer Mieter hat 3-4 Tage die Woche seine Lebensgefährtin mit bei sich wohnen.
Diese steht natürlich nicht im Mietvertrag. Prinzipiell ist das auch nicht schlimm, da es für Strom und Wasser eigene Zähler gibt, es somit also nicht zu Unmut bei den anderen Mietern kommen kann.
Aber was ist mit den Posten, welche pro Kopf auf der Nebenkostenabrechnung auftauchen? In diesem Fall geht es um die Müllgebühren.
Aus der letzten NK-Abrechnung , welche noch durch den Vorbesitzer erstellt wurde, geht hervor, daß das mitberücksichtigt wurde.
(Zwar meiner Meinung nach sowieso falsch, da wurde auf den (ansich korrekten) Mieteranteil noch mal was draufgeschlagen, hat sich der Vermieter wohl was Gutes getan..ähm)
Kann / muss / darf ich da jetzt diese "halbe" Person mit in die Gesamtpersonenzahl einrechnen?
Wäre auch schön, wenn mir jemand eine dokumentierte Antwort geben könnte, also wo sowas schwarz auf weiß steht.
Der Mieter ist im Mieterbund :zwinker , da wollen wir doch nix falsch machen.
Ich habe mich als Mieter selbst oft genug über den Mieterbund mit meinem Vermieter angelegt, weiß deshalb wie da der Hase läuft.
Vielen Dank in Voraus!
Im Laufe des letzten Jahres erwarben wir ein MFH mit vier WE.
Nun komme ich erstmalig in den Genuss Nebenkostenabrechnungen zu erstellen. :huepfend001.gif:
Einer unserer Mieter hat 3-4 Tage die Woche seine Lebensgefährtin mit bei sich wohnen.
Diese steht natürlich nicht im Mietvertrag. Prinzipiell ist das auch nicht schlimm, da es für Strom und Wasser eigene Zähler gibt, es somit also nicht zu Unmut bei den anderen Mietern kommen kann.
Aber was ist mit den Posten, welche pro Kopf auf der Nebenkostenabrechnung auftauchen? In diesem Fall geht es um die Müllgebühren.
Aus der letzten NK-Abrechnung , welche noch durch den Vorbesitzer erstellt wurde, geht hervor, daß das mitberücksichtigt wurde.
(Zwar meiner Meinung nach sowieso falsch, da wurde auf den (ansich korrekten) Mieteranteil noch mal was draufgeschlagen, hat sich der Vermieter wohl was Gutes getan..ähm)
Kann / muss / darf ich da jetzt diese "halbe" Person mit in die Gesamtpersonenzahl einrechnen?
Wäre auch schön, wenn mir jemand eine dokumentierte Antwort geben könnte, also wo sowas schwarz auf weiß steht.
Der Mieter ist im Mieterbund :zwinker , da wollen wir doch nix falsch machen.
Ich habe mich als Mieter selbst oft genug über den Mieterbund mit meinem Vermieter angelegt, weiß deshalb wie da der Hase läuft.
Vielen Dank in Voraus!