Nebenkosten verursacht durch Lebensgefährten

Diskutiere Nebenkosten verursacht durch Lebensgefährten im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo Allerseits ! Im Laufe des letzten Jahres erwarben wir ein MFH mit vier WE. Nun komme ich erstmalig in den Genuss Nebenkostenabrechnungen zu...
  • Nebenkosten verursacht durch Lebensgefährten Beitrag #1

Diif

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Hallo Allerseits !

Im Laufe des letzten Jahres erwarben wir ein MFH mit vier WE.
Nun komme ich erstmalig in den Genuss Nebenkostenabrechnungen zu erstellen. :huepfend001.gif:

Einer unserer Mieter hat 3-4 Tage die Woche seine Lebensgefährtin mit bei sich wohnen.
Diese steht natürlich nicht im Mietvertrag. Prinzipiell ist das auch nicht schlimm, da es für Strom und Wasser eigene Zähler gibt, es somit also nicht zu Unmut bei den anderen Mietern kommen kann.

Aber was ist mit den Posten, welche pro Kopf auf der Nebenkostenabrechnung auftauchen? In diesem Fall geht es um die Müllgebühren.

Aus der letzten NK-Abrechnung , welche noch durch den Vorbesitzer erstellt wurde, geht hervor, daß das mitberücksichtigt wurde.
(Zwar meiner Meinung nach sowieso falsch, da wurde auf den (ansich korrekten) Mieteranteil noch mal was draufgeschlagen, hat sich der Vermieter wohl was Gutes getan..ähm)

Kann / muss / darf ich da jetzt diese "halbe" Person mit in die Gesamtpersonenzahl einrechnen?

Wäre auch schön, wenn mir jemand eine dokumentierte Antwort geben könnte, also wo sowas schwarz auf weiß steht.
Der Mieter ist im Mieterbund :zwinker , da wollen wir doch nix falsch machen.
Ich habe mich als Mieter selbst oft genug über den Mieterbund mit meinem Vermieter angelegt, weiß deshalb wie da der Hase läuft.

Vielen Dank in Voraus!
 
  • Nebenkosten verursacht durch Lebensgefährten Beitrag #2

wolle

Schwarz auf weiss kann ich die das zwar nicht liefern, weil die Gerichtsentscheidungen da immer etwas auseinander gehen.

Offiziell ist ein vorübergehender Besuch nicht als weiterer Mieter anzusehen. Da der Besuch nur 3-4 Tage am Stück dort wohnt, ist es im rechtl Sinn immer noch ein Besuch und geht somit nicht die Abrechnung mit ein.

Es gibt Entscheidungen, die 6-8Wochen am Stück nicht mehr als Besuch ansehen, aber das kommt also für deinen Fall nicht in Frage.

Somit machst du eine normale Abrechnung ohne den Besuch zu berücksichtigen.
Wahrscheinlich ist ist der Mieter im Umgekehrten Sinn auch woanders "Besuch". was sich dann wieder ausgleicht...

Für Zweifel gibt's ja noch unsere BetriebskostenVerordnung hier im Forum..
 
  • Nebenkosten verursacht durch Lebensgefährten Beitrag #3

Diif

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Oh danke, die hatte ich noch gar nicht gesehen!
Ich muss mich hier erst mal zurecht finden :-)
 
  • Nebenkosten verursacht durch Lebensgefährten Beitrag #4

Stoner

--edit---- Man sollte sich vorher schlau machen bevor man Kauft. Im übrigen entstehen gerade durch unwissenden für Vermieter katastrophalen Urteile seitens der Gerichte.
Besser wäre einmal ein Führerschein für Vermieter gestezlich festzulegen :lol.
--edit-- völlig unnötig -- der Admin
 
  • Nebenkosten verursacht durch Lebensgefährten Beitrag #5

DiplomHM

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@Stoner: Jeder fängt mal "klein" an!!! Und für solche Fragen ist das Forum nunmal auch da und gedacht! Oder bist du mit deinem "Wissen" bereits geboren worden und musstest nie jemanden etwas fragen?
Und wenn du anscheinend so gut bescheid weißt, warum steht dann hier keine adäquate Antwort?
 
  • Nebenkosten verursacht durch Lebensgefährten Beitrag #6

Diif

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Ich bitte vielmals um Verzeihung, daß ich nicht zum Miethai mutiern möchte.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß der Vermieter gegen solchen "Besuch" keine Handhabe hat und wäre auch nie auf die Idee gekommen, ihn in die NK-Abrechnung einzubeziehen.
Da es HIER im Forum aber einen Tread gibt, in dem das klammheimliche Einziehen des Lebensgefährten einen Kündigungsgrund darstellt (Gerichtsurteil) und der Vorbesitzer den Müll abgerechnet hat, hätte es ja doch sein können, daß mir der Mieterbund damals nur nach dem Mund geredet hat und die Vermieterfraktion da durchaus andere Präzedenzfälle aufzuweisen hat.

Ferner möchte ich anmerken, daß sicherlich eine andere Art von Vermietern Schuld an solchen "für Vermieter katastrophalen" Urteilen sind.
Weiter möchte ich mich dazu nicht äußern, denn ICH möchte nicht gegen die Nettiquette verstoßen.
 
  • Nebenkosten verursacht durch Lebensgefährten Beitrag #7

wolle

@Diff
Ich denke, mit der Anmeldung zu diesem Forum hast du ersten Schritt für ein besseres Vermieten bereits getan. Alles kann man nicht wissen, aber man sollte wissen, wo es steht :zwinker
 
  • Nebenkosten verursacht durch Lebensgefährten Beitrag #8

RMHV

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Original von Capo

Offiziell ist ein vorübergehender Besuch nicht als weiterer Mieter anzusehen. Da der Besuch nur 3-4 Tage am Stück dort wohnt, ist es im rechtl Sinn immer noch ein Besuch und geht somit nicht die Abrechnung mit ein.

Es gibt Entscheidungen, die 6-8Wochen am Stück nicht mehr als Besuch ansehen, aber das kommt also für deinen Fall nicht in Frage.

Richtig ist der Grundsatz, dass ein Besucher nicht in die Betriebskostenumlage eingehen kann. Es kann keine halben Personen geben. Der VErmieter wird in jedem Einzelfall eine sicher schwierige Abgrenzung zwischen Besucher und Bewohner vornehmen müssen.

Die hier zitierten Aussagen von Capo sind jede für sich genommen durchaus zutreffend. Trotzdem ergibt sich ein falsches Gesamtbild der Sachlage.
Der entscheidende Fehler dürfte sein, dass aus der Erkenntnis, ein Aufenthalt von mehr als 6-8 Wochen könnte kein Besuch mehr sein, der unzulässige Schluss gezogen wird, ein kürzerer Aufenthalt - hier 3-4 Tage - wäre immer Besuch. Damit macht man es sich zu einfach. Es wird übersehen, dass der Aufenthalt mit 3-4 Tagen wöchentlich auf Dauer angelegt ist. Kommt man zum Ergebnis, dass wegen der Dauerhaftigkeit und der Gesamtumstände kein Besuch anzunehmen ist, wäre die zusätzliche Person schon vom ersten Tag an als Bewohner zu zählen.
 
  • Nebenkosten verursacht durch Lebensgefährten Beitrag #9

wolle

Also heißt das jetzt, dass der Besucher nun zum Bewohner wird und damit somit auch in die NK eingeht? Wenn der Mieterbund dahinter steht, argumentiert der jedoch bestimmt andersrum: Der Besuch ist max die halbe Woche da und kann somit auch nicht als Bewohner gelten.
 
  • Nebenkosten verursacht durch Lebensgefährten Beitrag #10

RMHV

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Original von Capo
... Wenn der Mieterbund dahinter steht, argumentiert der jedoch bestimmt andersrum: Der Besuch ist max die halbe Woche da und kann somit auch nicht als Bewohner gelten.

Es ist nich so selten, dass die Argumentation duch die Interessenlage vorgezeichnet ist. Das ändert allerdings nichts daran, dass bei der Abgrenzung alle Umstände zu berücksichtigen sind und nicht nur irgendeine Anzahl von Tage das Ergebnis bestimmen kann. Wäre z.B. "max. die halbe Woche" das Entscheidungskriterium, müsste man doch wohl jede einzelne Woche An- bzw. Abwesenheit belegen. Müsste der Nachbar, der jede Woche 5 Tage auf Montage ist trotzdem die Betriebskosten anteilig für diese fünf Tage tragen, während ein anderer eine weitere Person für 3-4 Tage ohne Auswirkung auf die Abrechnung aufnehmen kann? Solche Diskussionen sind einfach endlos. Jeder wird immer noch einen Aspekt dafür finden, dass er bei einem bestimmten Verfahren ungerecht behandelt wird. Letztlich versuche ich wegen solcher Diskussionen die Umlage nach Personenzahlen wo immer es geht zu vermeiden.
Ich gehe davon aus, dass die Abgrenzung zwischen Bewohner und Besucher sich daran orientieren muss, ob die fragliche Person nach dem Willen des Mieters eine Art eigenständiges Nutzungsrecht haben soll. Aufenthaltsdauer kann dabei sicher ein Einzelaspekt sein, keinesfalls aber der einzige oder der ausschleißlich entscheidende.
Prügelt mich bitte nicht dafür, dass auch das Kriterium "eigenständiges Nutzungsrecht" nicht für jeden Einzelfall ein eindeutige Entscheidung bringt.
 
  • Nebenkosten verursacht durch Lebensgefährten Beitrag #11

wolle

Prügelt mich bitte nicht dafür, dass auch das Kriterium "eigenständiges Nutzungsrecht" nicht für jeden Einzelfall ein eindeutige Entscheidung bringt.
Nee, versprochen :Blumen

Das klingt wirklich durchdacht. Die Nutzungsrechtsache sollte man als Vermieter wirklich mal ins "HowTo" aufnehmen :bier
 
  • Nebenkosten verursacht durch Lebensgefährten Beitrag #12

Florian

Hallo,
das Problem mit Besucher in den Nebenkosten gibt´s bei uns momentan auch. Wir sind ein 6-Familienhaus. Die Festkosten (Grundsteuer, Versicherungen usw. ) werden nach Wohneinheit abgerechnet. Die verbrauchsabhängigen werden nach Personen abgerechnet. Der Vermieter hat meinen Lebensgefähren, der ca. jedes 2. Wochenende bei mir verbringt nicht mit auf die Nebenkosten gesetzt. 4 meiner Nachbarn haben das so akzeptiert, nur einer hat sich darüber aufgeregt und will meinen Lebensgefährten mit einer "halben Person" mit auf der Abrechnung haben.
Schön zu lesen, dass es keine "halbe Personen" gibt :zwinker
 
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Nebenkosten verursacht durch Lebensgefährten

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