sterny74
hi,
bin neuer Eigentümer einer Eigentumswohnung, habe vom vorherigen Eigentümer eine Hausgeldabrechnung des Vorjahres erhalten.
darin werden folgende punkte aufgeführt:
heizkosten, wasser/abwasser, kabelanschluss, müllabfuhr, hausreinigung treppenhaus, hausreinigung allgemein, wartungsarbeiten, umlegbare betriebskosten, gartenpflege, grundstückshaftpflicht, versicherungen, allgmein-strom, verwaltung garage, verwaltung wohnung, nicht umlegbare betriebskosten, betriebskosten gesamtgrundstück.
natürlich sind auch rücklagen aufgeführt, die ich jedoch nicht an den mieter weitergeben darf. ALLE ANDEREN dürfen an den mieter weitergegeben werden ? hoffe, mir kann jemand genaueres dazu sagen.
gruß
STERNY
bin neuer Eigentümer einer Eigentumswohnung, habe vom vorherigen Eigentümer eine Hausgeldabrechnung des Vorjahres erhalten.
darin werden folgende punkte aufgeführt:
heizkosten, wasser/abwasser, kabelanschluss, müllabfuhr, hausreinigung treppenhaus, hausreinigung allgemein, wartungsarbeiten, umlegbare betriebskosten, gartenpflege, grundstückshaftpflicht, versicherungen, allgmein-strom, verwaltung garage, verwaltung wohnung, nicht umlegbare betriebskosten, betriebskosten gesamtgrundstück.
natürlich sind auch rücklagen aufgeführt, die ich jedoch nicht an den mieter weitergeben darf. ALLE ANDEREN dürfen an den mieter weitergegeben werden ? hoffe, mir kann jemand genaueres dazu sagen.
gruß
STERNY