dotterblümchen
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Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich hätte mal eine Frage an Euch und hoffe, dass Sie mir jemand beantworten kann.
Wir haben mit Schreiben vom 10.09.06 die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004 und 2005 an unsere Mieterin gesandt. Sie wohnt mit uns zusammen in einem 2-Familienhaus (nur so zur Info)
Da wir die ganze Zeit nichts von ihr gehört haben und auch keinen Zahlungseingang auf unserem Konto verbuchen konnten haben wir Sie mit Schreiben vom 15.10.06 wegen der fälligen Nebenkostennachforderung schriftlich angemahnt.
Nun hat sie mir gestern, 17.10.06, einen Brief in den Briefkasten gelegt, dass Sie die Nebenkostenrechnung für die Jahre 2004 und 2005 anzweifelt und diesen Nebenkostenabrechnungen widerspricht.
Sie gibt an, dass die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004 bis zum 31.12.2005 erstellt werden muss, damit hat sie unbestritten Recht, doch sie hat in 2004 ein Guthaben erwirtschaftet, dass haben wir aber mit der Nebenkostennachforderung für das Jahr 2005 verrechnet. Es ergab sich also für sie ein geringer Nachzahlungsbetrag. Die Verjahrung für ein Guthaben, läuft soviel ich weiss, ja erst nach 3 Jahren ab. Wir wollen ihr ja auch gar nicht das Guthaben vorenthalten! Sie wusste aber ja auch erst mit Schreiben vom 10.09.06, dass Sie in 2004 ein Guthaben erwirtschaftet hat und wir auch erst zu diesem Zeitpunkt, da beide Abrechnungen von uns am selben Tag getätigt worden.
Sie führt nun an, dass Sie die Unterlagen nicht einsehen konnte, doch sie hat sie auch nie verlangt, erst nach unserer Mahnung! Wir sind gerne bereit, ihr die Unterlagen, zur Einsicht zu Überlassen, denn wir haben nichts zu verbergen.
Ich denke aber in Anbetracht, der etwas "unschönen" Situation, werden wir uns das Schreiben mit den Unterlagen quittieren lassen. Sie wäre auch bereit, die Kopien in ihrer Wohnung gern in unserer Anwesenheit anzufertigen. Müssen wir uns darauf einlassen? Oder können wir selbst die Kopien anfertigen?
Für mich began die 30 Tage Frist, da sie sich weder negativ noch postiv zu der Nebenkostenabrechnung geäußert hat. Liege ich da falsch?
Da es eine hohe Nebenkostennachforderung für 2005 war, haben wir die Nebenkostenvorauszahlung für 2006 mit selbigen Schreiben um 30,-€ zum 01.10.06 erhöht. Diese Erhöhung hat sie auch nicht gezahlt. Also, haben wir sie deshalb auch angemahnt. Sie gibt nun an, dass die Nebenkostenerhöhung erst ab November 2006 wirken würden, laut § 560 II 1 BGB. Hat sie da Recht?
Sie beisst sich doch nur ins "eigene" Fleisch, denn jemehr sie an Nebenkostenvorauszahlung für dieses Jahr leistet, umso geringer wird ihr Nachzahlung. Haben wir da etwas nicht kapiert oder sie?
Wir werden ihr mit gleichen Schreiben mal die laufenden Ölrechnungen in Kopie zusenden, damit sie sich schon mal auf die Nachzahlung für das nächste Jahr vorbereiten kann.
Wenn ich ihr nun die Unterlagen zuschicke oder übergebe, kann ich ihr dann eine Prüfungsfrist setzen, denn sie zögert mit ihrem Verfahren ja, die Nachzahlung heraus, oder muss ich dann die 30 Tage Frist wieder einhalten?
Ich weiss, dass ich ziehmlich viel geschrieben habe, doch ich habe noch eine letzte Frage, sie ist bei uns zum 01.06.2004 eingezogen, bis zum 30.05.2004 hat ihre Tochter bei uns gewohnt. Dieser haben wir auch mit Schreiben vom 10.09.2006 die Nebenkostenabrechnung 2004 zugesandt. Diese hat ein Guthaben, das haben wir in dem Brief beigelegt und persönlich in ihren Briefkasten geworfen, da sie in der Nachbarschaft wohnt. Nun meine Frage, wie wirkt sich der Widerspruch der Mutter nun auf die gesamte Nebenkostenabrechnung 2004 aus? Denn die Tochter hat ja bis Mai Miete und Nebenkosten gezahlt und die Mutter dann ab Juni 2004.
Ist somit die gesamte Nebenkostenabrechnung für 2004 hinfällig?
Muss der Widerspruch eingentlich per Einschreiben erfolgen, oder reicht es einfach den Brief in den Briefkasten zu legen?
Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann!!
LG
dotterblümchen
ich hätte mal eine Frage an Euch und hoffe, dass Sie mir jemand beantworten kann.
Wir haben mit Schreiben vom 10.09.06 die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004 und 2005 an unsere Mieterin gesandt. Sie wohnt mit uns zusammen in einem 2-Familienhaus (nur so zur Info)
Da wir die ganze Zeit nichts von ihr gehört haben und auch keinen Zahlungseingang auf unserem Konto verbuchen konnten haben wir Sie mit Schreiben vom 15.10.06 wegen der fälligen Nebenkostennachforderung schriftlich angemahnt.
Nun hat sie mir gestern, 17.10.06, einen Brief in den Briefkasten gelegt, dass Sie die Nebenkostenrechnung für die Jahre 2004 und 2005 anzweifelt und diesen Nebenkostenabrechnungen widerspricht.
Sie gibt an, dass die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004 bis zum 31.12.2005 erstellt werden muss, damit hat sie unbestritten Recht, doch sie hat in 2004 ein Guthaben erwirtschaftet, dass haben wir aber mit der Nebenkostennachforderung für das Jahr 2005 verrechnet. Es ergab sich also für sie ein geringer Nachzahlungsbetrag. Die Verjahrung für ein Guthaben, läuft soviel ich weiss, ja erst nach 3 Jahren ab. Wir wollen ihr ja auch gar nicht das Guthaben vorenthalten! Sie wusste aber ja auch erst mit Schreiben vom 10.09.06, dass Sie in 2004 ein Guthaben erwirtschaftet hat und wir auch erst zu diesem Zeitpunkt, da beide Abrechnungen von uns am selben Tag getätigt worden.
Sie führt nun an, dass Sie die Unterlagen nicht einsehen konnte, doch sie hat sie auch nie verlangt, erst nach unserer Mahnung! Wir sind gerne bereit, ihr die Unterlagen, zur Einsicht zu Überlassen, denn wir haben nichts zu verbergen.
Ich denke aber in Anbetracht, der etwas "unschönen" Situation, werden wir uns das Schreiben mit den Unterlagen quittieren lassen. Sie wäre auch bereit, die Kopien in ihrer Wohnung gern in unserer Anwesenheit anzufertigen. Müssen wir uns darauf einlassen? Oder können wir selbst die Kopien anfertigen?
Für mich began die 30 Tage Frist, da sie sich weder negativ noch postiv zu der Nebenkostenabrechnung geäußert hat. Liege ich da falsch?
Da es eine hohe Nebenkostennachforderung für 2005 war, haben wir die Nebenkostenvorauszahlung für 2006 mit selbigen Schreiben um 30,-€ zum 01.10.06 erhöht. Diese Erhöhung hat sie auch nicht gezahlt. Also, haben wir sie deshalb auch angemahnt. Sie gibt nun an, dass die Nebenkostenerhöhung erst ab November 2006 wirken würden, laut § 560 II 1 BGB. Hat sie da Recht?
Sie beisst sich doch nur ins "eigene" Fleisch, denn jemehr sie an Nebenkostenvorauszahlung für dieses Jahr leistet, umso geringer wird ihr Nachzahlung. Haben wir da etwas nicht kapiert oder sie?
Wir werden ihr mit gleichen Schreiben mal die laufenden Ölrechnungen in Kopie zusenden, damit sie sich schon mal auf die Nachzahlung für das nächste Jahr vorbereiten kann.
Wenn ich ihr nun die Unterlagen zuschicke oder übergebe, kann ich ihr dann eine Prüfungsfrist setzen, denn sie zögert mit ihrem Verfahren ja, die Nachzahlung heraus, oder muss ich dann die 30 Tage Frist wieder einhalten?
Ich weiss, dass ich ziehmlich viel geschrieben habe, doch ich habe noch eine letzte Frage, sie ist bei uns zum 01.06.2004 eingezogen, bis zum 30.05.2004 hat ihre Tochter bei uns gewohnt. Dieser haben wir auch mit Schreiben vom 10.09.2006 die Nebenkostenabrechnung 2004 zugesandt. Diese hat ein Guthaben, das haben wir in dem Brief beigelegt und persönlich in ihren Briefkasten geworfen, da sie in der Nachbarschaft wohnt. Nun meine Frage, wie wirkt sich der Widerspruch der Mutter nun auf die gesamte Nebenkostenabrechnung 2004 aus? Denn die Tochter hat ja bis Mai Miete und Nebenkosten gezahlt und die Mutter dann ab Juni 2004.
Ist somit die gesamte Nebenkostenabrechnung für 2004 hinfällig?
Muss der Widerspruch eingentlich per Einschreiben erfolgen, oder reicht es einfach den Brief in den Briefkasten zu legen?
Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann!!
LG
dotterblümchen