Nebenkostenabrechnung erstellt, Mieter nicht einverstanden

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dotterblümchen

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Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich hätte mal eine Frage an Euch und hoffe, dass Sie mir jemand beantworten kann.

Wir haben mit Schreiben vom 10.09.06 die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004 und 2005 an unsere Mieterin gesandt. Sie wohnt mit uns zusammen in einem 2-Familienhaus (nur so zur Info)

Da wir die ganze Zeit nichts von ihr gehört haben und auch keinen Zahlungseingang auf unserem Konto verbuchen konnten haben wir Sie mit Schreiben vom 15.10.06 wegen der fälligen Nebenkostennachforderung schriftlich angemahnt.

Nun hat sie mir gestern, 17.10.06, einen Brief in den Briefkasten gelegt, dass Sie die Nebenkostenrechnung für die Jahre 2004 und 2005 anzweifelt und diesen Nebenkostenabrechnungen widerspricht.

Sie gibt an, dass die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004 bis zum 31.12.2005 erstellt werden muss, damit hat sie unbestritten Recht, doch sie hat in 2004 ein Guthaben erwirtschaftet, dass haben wir aber mit der Nebenkostennachforderung für das Jahr 2005 verrechnet. Es ergab sich also für sie ein geringer Nachzahlungsbetrag. Die Verjahrung für ein Guthaben, läuft soviel ich weiss, ja erst nach 3 Jahren ab. Wir wollen ihr ja auch gar nicht das Guthaben vorenthalten! Sie wusste aber ja auch erst mit Schreiben vom 10.09.06, dass Sie in 2004 ein Guthaben erwirtschaftet hat und wir auch erst zu diesem Zeitpunkt, da beide Abrechnungen von uns am selben Tag getätigt worden.

Sie führt nun an, dass Sie die Unterlagen nicht einsehen konnte, doch sie hat sie auch nie verlangt, erst nach unserer Mahnung! Wir sind gerne bereit, ihr die Unterlagen, zur Einsicht zu Überlassen, denn wir haben nichts zu verbergen.
Ich denke aber in Anbetracht, der etwas "unschönen" Situation, werden wir uns das Schreiben mit den Unterlagen quittieren lassen. Sie wäre auch bereit, die Kopien in ihrer Wohnung gern in unserer Anwesenheit anzufertigen. Müssen wir uns darauf einlassen? Oder können wir selbst die Kopien anfertigen?

Für mich began die 30 Tage Frist, da sie sich weder negativ noch postiv zu der Nebenkostenabrechnung geäußert hat. Liege ich da falsch?

Da es eine hohe Nebenkostennachforderung für 2005 war, haben wir die Nebenkostenvorauszahlung für 2006 mit selbigen Schreiben um 30,-€ zum 01.10.06 erhöht. Diese Erhöhung hat sie auch nicht gezahlt. Also, haben wir sie deshalb auch angemahnt. Sie gibt nun an, dass die Nebenkostenerhöhung erst ab November 2006 wirken würden, laut § 560 II 1 BGB. Hat sie da Recht?

Sie beisst sich doch nur ins "eigene" Fleisch, denn jemehr sie an Nebenkostenvorauszahlung für dieses Jahr leistet, umso geringer wird ihr Nachzahlung. Haben wir da etwas nicht kapiert oder sie?

Wir werden ihr mit gleichen Schreiben mal die laufenden Ölrechnungen in Kopie zusenden, damit sie sich schon mal auf die Nachzahlung für das nächste Jahr vorbereiten kann.

Wenn ich ihr nun die Unterlagen zuschicke oder übergebe, kann ich ihr dann eine Prüfungsfrist setzen, denn sie zögert mit ihrem Verfahren ja, die Nachzahlung heraus, oder muss ich dann die 30 Tage Frist wieder einhalten?

Ich weiss, dass ich ziehmlich viel geschrieben habe, doch ich habe noch eine letzte Frage, sie ist bei uns zum 01.06.2004 eingezogen, bis zum 30.05.2004 hat ihre Tochter bei uns gewohnt. Dieser haben wir auch mit Schreiben vom 10.09.2006 die Nebenkostenabrechnung 2004 zugesandt. Diese hat ein Guthaben, das haben wir in dem Brief beigelegt und persönlich in ihren Briefkasten geworfen, da sie in der Nachbarschaft wohnt. Nun meine Frage, wie wirkt sich der Widerspruch der Mutter nun auf die gesamte Nebenkostenabrechnung 2004 aus? Denn die Tochter hat ja bis Mai Miete und Nebenkosten gezahlt und die Mutter dann ab Juni 2004.
Ist somit die gesamte Nebenkostenabrechnung für 2004 hinfällig?

Muss der Widerspruch eingentlich per Einschreiben erfolgen, oder reicht es einfach den Brief in den Briefkasten zu legen?

Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann!!

LG
dotterblümchen
 
  • Nebenkostenabrechnung erstellt, Mieter nicht einverstanden Beitrag #2

Heizer

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Also mit der Verjährung für 2004 hat sie recht. Ihr müßt ihr nicht nur das Guthaben auszahlen sondern auch alle in 2004 geleisteten Vorauszahlungen.

Hingegen ist die Einspruchsfrist für 05 verstrichen. Außer sie kann glaubhaft machen das bestimmte Umstände eine Fristverlängerung rechtfertigen.

Das können hier aber sicher die anderen Hobbyjuristen besser aufdröseln als ich.
 
  • Nebenkostenabrechnung erstellt, Mieter nicht einverstanden Beitrag #3

dotterblümchen

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Hallo Heizer,

danke für Deine Antwort. Das mit dem Guthaben verstehe ich, soll sie auch bekommen. Aber wieso muss ich die gesamten Vorauszahlungen ihr zurückzahlen, mir sind die Kosten doch entstanden, verstehe ich da etwas falsch?

Sie zahlt 145,€ Vorauszahlung, die muss ich ihr doch nicht allen ernstes für 12 Monate zurückzahlen?

Vielleicht meldest Du dich noch mal, wäre nett!

Danke
dotterblümchen
 
  • Nebenkostenabrechnung erstellt, Mieter nicht einverstanden Beitrag #4

Heizer

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Leider doch da Du es versäumt hast fristgerecht eine Abrechnung zuzustellen. Dein Mieter hat also ohne Rechstgrund Zahlungen geleistet.

Allerdings ist die Leistung einer Zahlung ohne Rechtsgrund nicht immer ein Grund für eine Rückforderung.

Die Gerichte urteilen da sehr unterschiedlich.

Jedenfalls würde ich das Guthaben erstmal einbehalten bis die Abrechnung 2005 geklärt ist.

Was genau bemängelt denn Dein Mieter?
 
  • Nebenkostenabrechnung erstellt, Mieter nicht einverstanden Beitrag #5

dotterblümchen

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Hallo,

da mein Mieter ja der Nebenkostenabrechnung widersprochen hat, haben wir ihm die Belege in Kopie zugesandt.

Nun bekamen wir von ihm das Antwortschreiben, dass er mit einigen Posten nicht einverstanden ist und hat diese in Abzug gebracht.

Ich liste mal auf welche das sind:

- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Wartung des Heizkessels ist zu hoch angesetzt, hat bei unserem Installateur
nachgefragt, da er aber bei unserem Kessel längere Zeit für die Wartung
benötigte, wurde die RG leider höher. Wir müssen ja auch Anteilsmässsig für die
Kosten aufkommen als Vermieter, denn wir wohnen ja mit im Haus.

Mieter wirft uns vor, dass wir Reparturkosten des Kessels verboternerweise auf sie umlegen wollen. Das stimmt natürlich überhaupt nicht, denn die Große Reparatur für die Heizung letztes Jahr mit über 1.000 € haben wir ganz alleine bezahlt. Da sie nichts mit den Nebenkosten zu tun haben. Hat für uns aber ja auch was mit Erhalt der Heizungsanlage zu tun.

Nun haben wir noch ein Problem, Mieter möchte, wir haben Ölheizung, dass wir doch bitte 5000 l Öl tanken, denn dann würde das Öl günstiger. Wir können es uns als Vermieter mit 2 kleinen Kindern finanziell nicht mal so eben leisten 5000 l in unseren Tank zu füllen. Nun meine Frage, kann uns der Mieter dazu zwingen? Wir sind der Meinung dass wir dazu nicht verpflichtet sind.

Mir kommt es im Moment so vor, dass Mieter mit allen Mitteln versucht, die Nebenkostenabrechnung für sich zu drücken, damit er nicht mehr eine so hohe Nachzahlungssumme hat.

Wir wohnen ja mit in dem Haus und ich möchte mich in meinem eigenen Haus nicht unwohl fühlen, was aber momentan so ist!

Wäre nett, wenn ihr mir mit Euren Antworten helfen könntet!!

LG
dotterblümchen
 
  • Nebenkostenabrechnung erstellt, Mieter nicht einverstanden Beitrag #6

RMHV

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Eines vorweg: die Aussagen von Heizer zum Anspruch des Mieters auf Rückerstattung von Vorauszahlungen und Zahlungen ohne Rechtsgrund sind falsch und sollten ignoriert werden.

Original von dotterblümchen
Hallo,

da mein Mieter ja der Nebenkostenabrechnung widersprochen hat, haben wir ihm die Belege in Kopie zugesandt.

Nun bekamen wir von ihm das Antwortschreiben, dass er mit einigen Posten nicht einverstanden ist und hat diese in Abzug gebracht.

Ich liste mal auf welche das sind:

- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Was hat der Mieter denn dabei zu beanstanden? Soweit eine entsprechende Umlagevereinbarung besteht, sind die Versicherungsbeiträge zweifellos umlagefähige Betriebskosten.

- Wartung des Heizkessels ist zu hoch angesetzt, hat bei unserem Installateur
nachgefragt, da er aber bei unserem Kessel längere Zeit für die Wartung
benötigte, wurde die RG leider höher. Wir müssen ja auch Anteilsmässsig für die
Kosten aufkommen als Vermieter, denn wir wohnen ja mit im Haus.
Wenn der Mieter Unwirtschaftlichkeit unterstellt, wird er das auch belegen müssen. Dazu wird es allerdings nicht ausreichen, dass ein gringfügig niedrigeres Angebot vorgelegt wird. Es werden schon signifikante Differenzen erforderlich sein.

Mieter wirft uns vor, dass wir Reparturkosten des Kessels verboternerweise auf sie umlegen wollen.
Man könnte - vielleicht sogar unter Hinweis auf die erleichterte Kündigung nach § 573a BGB - den Mieter auffordern, seine Behauptungen zu beweisen oder Verleumdungen zu unterlassen.

Nun haben wir noch ein Problem, Mieter möchte, wir haben Ölheizung, dass wir doch bitte 5000 l Öl tanken, denn dann würde das Öl günstiger. Wir können es uns als Vermieter mit 2 kleinen Kindern finanziell nicht mal so eben leisten 5000 l in unseren Tank zu füllen. Nun meine Frage, kann uns der Mieter dazu zwingen? Wir sind der Meinung dass wir dazu nicht verpflichtet sind.
Der Vermieter hat das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Der regelmäßige Einkauf von geringen Mengen Heizöl und der sich daraus ergebende höhere Preis gegenüber einem Einkauf von größeren Mengen könnte als Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot gesehen werden. Alles hängt aber von den Verhältnissen des Einzelfalls ab. Wenn es um eine Differenz von vielleicht 20 € Jahreskosten geht, wird der Mietereinwand kaum durchdringen.

Im übrigen wird der Mieter seine Einwände grundsätzlich begründen müssen. Eine substantiierte Begründung endet in aller Regel mit einem Betrag. Der unstreitige Betrag bleibt weiterhin sofort zur Zahlung fällig.
 
  • Nebenkostenabrechnung erstellt, Mieter nicht einverstanden Beitrag #7

Heizer

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Das mit den Wartungskosten kommt mir aber Spanisch vor. Die können nicht einfach so mal länger gedauert haben. Entweder hat der Monteur doch gleich eine kleine Reparatur mit gemacht oder die Zeit zum Kaffeetrinken mitgerechnet.

Zur umlagefähigen Wartung gehört NUR: Reinigung des Brenners und des Betriebsraumes, Einstellung, Prüfung und Abgasmessung. Das sind alles Arbeiten die nicht einfach mal so deutlich länger dauern können. Und wenn doch dann ist was Faul und es handelt sich um eine nicht umlagefähige Reparatur.

Zusätzlich kann noch anteilig eine Öltankreinigung umlagefähig sein.
 
  • Nebenkostenabrechnung erstellt, Mieter nicht einverstanden Beitrag #8

Mikape

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Nein, muss leider widersprechen. Eine Öltankreinigung ist nur dann umlagefähig, wenn diese regelmäßig wiederkehrend (Wartungsvertrag) getätigt wird.

Eine Reinigung mal so alle jubel Jahre kann nicht umgelegt werden.

Grüße
 
  • Nebenkostenabrechnung erstellt, Mieter nicht einverstanden Beitrag #9

Heizer

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Heizöltankreinigung ist umlegbar !!! Da aus kostengründen ja nicht jährlich gereinigt wird können die Kosten auf die Jahre verteilt werden. Dabei ist es unerheblich ob das innerhalb der jährlichen Wartung geschieht oder aller paar Jahre seperat beauftrag wird.

So oder so ist das eine regelmäßig wiederkehrende Reinigung.

Und Reinigungskosten sind als Heiznebenkosten wörtlich in HKVo genannt und damit umlagefähig !!!

Auch wenn ich den Kohlenkeller nur mal aller 5 Jahre kehren würde, wäre das auf 5 Jahre verteilt umlagefähig.
 
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