Mieter_2001
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Hallo,
meine Frau und Ich zahlen seit 5 Jahren in unserer Nebenkostenabrechnung brav die Grundsteuer mit, da wir die Nebenkostenabrechnung nie überprüft haben.
Jetzt ist mir aber neulich aufgefallen, dass die Grundsteuer laut Mietvertrag gar nicht vereinbart ist.
Dort fehlt nämlich ein Kreuz beim Posten Grundsteuer.
1) Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundtücks, insbesondere Grundsteuer
2) Kosten der Entwässereung
3) Kosten des Betriebs der Aufzugsanlagen
4) Kosten der Strassenreinigung und Müllabfuhr
5) Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
6) etc. etc. etc.
7) etc. etc. etc
.
.
.
14) Sonstige Betriebskosten
15) etc.
Die Posten 2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12,14 wurden durch ein Kreuz mit einem blauen Kugelschreiber bei der Nummer markiert.
Die Posten 1,13,15 wurden nicht mit einem Kreuz bei der Nummer versehen.
Daraufhin habe ich beim Vermieter schriftlich gegen die aktuelle Nebenkostenabrechnung Einspruch erhoben.
Dieser argumentiert über seinen Anwalt aber so:
"Die Position Grundsteuer war bisher in jeder Nebenkostenabrechnung enthalten und wurde von Ihnen akzeptiert".
Wir haben Sie aber vielmehr aus Unwissenheit bezahlt, da wir uns wie gesagt nie darum gekümmert haben und gutgläubig dachten, dass schon alles seinen richtigen Weg geht.
Leider wird uns vom Anwalt des Vermieters direkt mit einem Gerichtsverfahren gedroht, wenn wir nicht binnen 10 Tagen die 30,-Euro Nebenkosten-Nachzahlung leisten !
Zusätzlich fordert uns der Anwalt des Vermieters auf 45,-- Euro Anwaltsgebühren bezahlen. (Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz)
Jetzt weiss ich nicht wie ich mich verhalten soll ?!
Soll ich es darauf ankommen lassen oder klein beigeben ?
Wenn ich vor Gericht sowiso keine Chance habe lass ich's lieber. Zumal ich mir momentan keinen Anwalt leisten kann.
Für einen guten Rat wäre ich echt dankbar !
Leider ist die Foto-Datei vom Mietvertrag grösser als 20 kb, so dass ich sie hier nicht anhängen konnte.
Ich könnte sie aber per Email schicken.
MfG
meine Frau und Ich zahlen seit 5 Jahren in unserer Nebenkostenabrechnung brav die Grundsteuer mit, da wir die Nebenkostenabrechnung nie überprüft haben.
Jetzt ist mir aber neulich aufgefallen, dass die Grundsteuer laut Mietvertrag gar nicht vereinbart ist.
Dort fehlt nämlich ein Kreuz beim Posten Grundsteuer.
1) Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundtücks, insbesondere Grundsteuer
2) Kosten der Entwässereung
3) Kosten des Betriebs der Aufzugsanlagen
4) Kosten der Strassenreinigung und Müllabfuhr
5) Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
6) etc. etc. etc.
7) etc. etc. etc
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14) Sonstige Betriebskosten
15) etc.
Die Posten 2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12,14 wurden durch ein Kreuz mit einem blauen Kugelschreiber bei der Nummer markiert.
Die Posten 1,13,15 wurden nicht mit einem Kreuz bei der Nummer versehen.
Daraufhin habe ich beim Vermieter schriftlich gegen die aktuelle Nebenkostenabrechnung Einspruch erhoben.
Dieser argumentiert über seinen Anwalt aber so:
"Die Position Grundsteuer war bisher in jeder Nebenkostenabrechnung enthalten und wurde von Ihnen akzeptiert".
Wir haben Sie aber vielmehr aus Unwissenheit bezahlt, da wir uns wie gesagt nie darum gekümmert haben und gutgläubig dachten, dass schon alles seinen richtigen Weg geht.
Leider wird uns vom Anwalt des Vermieters direkt mit einem Gerichtsverfahren gedroht, wenn wir nicht binnen 10 Tagen die 30,-Euro Nebenkosten-Nachzahlung leisten !
Zusätzlich fordert uns der Anwalt des Vermieters auf 45,-- Euro Anwaltsgebühren bezahlen. (Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz)
Jetzt weiss ich nicht wie ich mich verhalten soll ?!
Soll ich es darauf ankommen lassen oder klein beigeben ?
Wenn ich vor Gericht sowiso keine Chance habe lass ich's lieber. Zumal ich mir momentan keinen Anwalt leisten kann.
Für einen guten Rat wäre ich echt dankbar !
Leider ist die Foto-Datei vom Mietvertrag grösser als 20 kb, so dass ich sie hier nicht anhängen konnte.
Ich könnte sie aber per Email schicken.
MfG