MattFfm
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Moin zusammen
1.) Mieter am 1.10.22 eingezogen, Austausch (da Eichung abgelaufen war, Hinweis kam vom Mieter selbst) von allen Zählern in der Wohnung Ende Oktober, Kosten ca. 500€.
Im Mietvertrag steht (siehe Foto) Eichkosten und ja generell der "Betrieb der Anlagen..." ist umlegbar bzw. der Mieter trägt die Kosten.
Eichungsdauern sind 5 Jahre für die Wärme und 6 Jahre für das Kaltwasser.
Ich würde dann für 2023 ein Fünftel des Zählers berechnen (also ca. 100€) und für letztes Jahr anteilig nur 3 Monate (Okt-Dez). Wäre das so korrekt?
Es wurden ebenfalls der Gesamtwärmezähler des Hauses ausgetauscht. Gleiches Prozedere da, wenn auch nur per Miteigentumsanteil?
Danke für Tipps!
2.) in den Heizkostenabrechnungen (siehe auch mein anderer Post) sind ja die sog. WMZ als Einheiten vermerkt. Abgelesen wird ja in kWh oder m³ -> die WMZ sind dann also eine Berechnung aus Grundkosten/Verbrauch (zB 30/70) oder wie kommt der Wert zu Stande? Weil WMZ für mich erst mal nach Wärmemengenzähler als Gerät und nicht als Einheit aussieht
3.) die Hausverwaltung arbeitet nicht mit einem Dienstleister wie Techem zusammen (ist auch keine Pflicht?), daher auch die (bis dato) inkorrekte Heizkostenabrechnung -> was kostet grob eine Firma wie Techem für die WEG und würde man die Zähler dann einfach mieten und käme insgesamt günstiger und vielleicht "stressfreier" weg?
Danke, maz

1.) Mieter am 1.10.22 eingezogen, Austausch (da Eichung abgelaufen war, Hinweis kam vom Mieter selbst) von allen Zählern in der Wohnung Ende Oktober, Kosten ca. 500€.
Im Mietvertrag steht (siehe Foto) Eichkosten und ja generell der "Betrieb der Anlagen..." ist umlegbar bzw. der Mieter trägt die Kosten.
Eichungsdauern sind 5 Jahre für die Wärme und 6 Jahre für das Kaltwasser.
Ich würde dann für 2023 ein Fünftel des Zählers berechnen (also ca. 100€) und für letztes Jahr anteilig nur 3 Monate (Okt-Dez). Wäre das so korrekt?
Es wurden ebenfalls der Gesamtwärmezähler des Hauses ausgetauscht. Gleiches Prozedere da, wenn auch nur per Miteigentumsanteil?
Danke für Tipps!
2.) in den Heizkostenabrechnungen (siehe auch mein anderer Post) sind ja die sog. WMZ als Einheiten vermerkt. Abgelesen wird ja in kWh oder m³ -> die WMZ sind dann also eine Berechnung aus Grundkosten/Verbrauch (zB 30/70) oder wie kommt der Wert zu Stande? Weil WMZ für mich erst mal nach Wärmemengenzähler als Gerät und nicht als Einheit aussieht

3.) die Hausverwaltung arbeitet nicht mit einem Dienstleister wie Techem zusammen (ist auch keine Pflicht?), daher auch die (bis dato) inkorrekte Heizkostenabrechnung -> was kostet grob eine Firma wie Techem für die WEG und würde man die Zähler dann einfach mieten und käme insgesamt günstiger und vielleicht "stressfreier" weg?
Danke, maz