Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen?

Diskutiere Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? im Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan Forum im Bereich Wohnungseigentum; Moin zusammen:) 1.) Mieter am 1.10.22 eingezogen, Austausch (da Eichung abgelaufen war, Hinweis kam vom Mieter selbst) von allen Zählern in der...
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MattFfm

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Moin zusammen:)

1.) Mieter am 1.10.22 eingezogen, Austausch (da Eichung abgelaufen war, Hinweis kam vom Mieter selbst) von allen Zählern in der Wohnung Ende Oktober, Kosten ca. 500€.
Im Mietvertrag steht (siehe Foto) Eichkosten und ja generell der "Betrieb der Anlagen..." ist umlegbar bzw. der Mieter trägt die Kosten.
Eichungsdauern sind 5 Jahre für die Wärme und 6 Jahre für das Kaltwasser.
Ich würde dann für 2023 ein Fünftel des Zählers berechnen (also ca. 100€) und für letztes Jahr anteilig nur 3 Monate (Okt-Dez). Wäre das so korrekt?
Es wurden ebenfalls der Gesamtwärmezähler des Hauses ausgetauscht. Gleiches Prozedere da, wenn auch nur per Miteigentumsanteil?
Danke für Tipps!

2.) in den Heizkostenabrechnungen (siehe auch mein anderer Post) sind ja die sog. WMZ als Einheiten vermerkt. Abgelesen wird ja in kWh oder m³ -> die WMZ sind dann also eine Berechnung aus Grundkosten/Verbrauch (zB 30/70) oder wie kommt der Wert zu Stande? Weil WMZ für mich erst mal nach Wärmemengenzähler als Gerät und nicht als Einheit aussieht ;)

3.) die Hausverwaltung arbeitet nicht mit einem Dienstleister wie Techem zusammen (ist auch keine Pflicht?), daher auch die (bis dato) inkorrekte Heizkostenabrechnung -> was kostet grob eine Firma wie Techem für die WEG und würde man die Zähler dann einfach mieten und käme insgesamt günstiger und vielleicht "stressfreier" weg?

Danke, maz
 

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ehrenwertes Haus

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was kostet grob eine Firma wie Techem für die WEG
Das kannst du selber rausfinden. Einfach deren HP aufrufen und durchklicken.

Ich würde dann für 2023 ein Fünftel des Zählers berechnen (also ca. 100€) und für letztes Jahr anteilig nur 3 Monate (Okt-Dez). Wäre das so korrekt?

Komisch, in deinem anderen Thema sagst du die HV erstellt die Heizkosten-Abrechnung...
die WEG-Hausverwaltung hat mir eine einfach Excel-Abrechnung geschickt, da sie nicht mit einem Dienstleister wie Techem aus Kostengründen (kleine Einheit) zusammen arbeiten will. Ist das ausreichend bzw. was muss alles auf der Abrechnung (bzw. Rechnung?) stehen? Gibt es dazu eine Verordnung? Die Hausverwaltung sagt, dass lediglich die Zahlen/Ablesewerte stimmen müssen, was ja verständlich ist.


Kann es sein, dass du selbst die WEG-Hausverwaltung bist?
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #4

MattFfm

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Die HV macht die WEG, nicht aber die Sonderverwaltung für meinen Mieter. Das muss ich schon selbst machen bzw. die Nebenkostenabrechnung.
Insofern nein, ich bin nicht der Verwalter.
Nur ein Laie, der hier im Forum nach Rat sucht:)
Wie würdest Du die Wärmezähler umlegen?
danke, maz
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #5

MattFfm

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Siehe hier.
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #6

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Hallo, ich habe keinerlei Erfahrung mit Wohnungen in WEG, aber bei einem Mehrfamilienhaus lege ich die Eichung (also Austausch) der Wärmemengenzähler auch in der Heizkostenabrechnung um, also die Rechnung des Installateurs aufgeteilt auf die Eichjahre.
Ich frage mich nur gerade, wenn du die Heizkostenabrechnung ja gar nicht selber erstellst, sondern quasi nur durchreichst, dann musst du die Eichkosten als separaten Posten auflisten. Das ist schon komisch, da es ja eigentlich in die Heizkosten gehört.

Wie gesagt, ich hatte so einen Fall noch nicht, keine Ahnung, was da rechtlich richtig ist.
 
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Nanne

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  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #8

Nanne

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Wie würdest Du die Wärmezähler umlegen?
Z.B. WWZ (Warmwasserzähler) Eichung kostet € 100,00 für 6 Jahre.
Für ein Abrechnungsjahr € 100,00 : 6 = € 16,66, und diese Kosten kannst Du dem M in der Jahresabrechnung berechnen. Dies nur, wenn bereits ein WWZ vorhanden ist. Ist ja hier der Fall.
Für meine WWZ zahle ich Leihgebühr € 5,00 pro Zähler, für Kaltwasserzähler etwas weniger. Verrechnet wird nach diesem Prinzip.
Soviel mit bekannt, wäre es auch möglich, den gesamten Rechnungsbetrag der Eichung/Neuerstellung schon im Rechnungsjahr auf die Mieter umzulegen und dann hat man die nächsten 5 Jahre damit nichts mehr zu berechnen.
 
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Das ist schon komisch, da es ja eigentlich in die Heizkosten gehört.

Nicht eigentlich, sondern zwingend! Von daher schon lustig, wie der Nichtverwalter das außerhalb der Heizkostenabrechnung umlegen will!

Vor allem da die Wärmemengenzähler zwingend Gemeinschaftseigentum sind, Installation/Miete durch die WEG erfolgen muss und die Abrechnung also zwingend in die Hausgeldabrechnung der WEG gehört.
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #10

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In 2022 noch eine Firma gefunden die Wärmeerfassungsgeräte und Wasseruhren eicht ? Gilt bei euch nicht die EED Richtlinie ? Bei uns ( Ruhrgebiet) zieht die bundesweit gültige Richtlinie ab 2020. Bei Ablauf der Eichfrist ist auf Funkablesung umzurüsten. ( Info s. Anlage ) Nichtbeachtung kann Probleme mit den Mietern bringen.
 

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MattFfm

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In 2022 noch eine Firma gefunden die Wärmeerfassungsgeräte und Wasseruhren eicht ? Gilt bei euch nicht die EED Richtlinie ? Bei uns ( Ruhrgebiet) zieht die bundesweit gültige Richtlinie ab 2020. Bei Ablauf der Eichfrist ist auf Funkablesung umzurüsten. ( Info s. Anlage ) Nichtbeachtung kann Probleme mit den Mietern bringen.
Genau. Es wurde nicht geeicht, sondern eben ausgetauscht.
Neue Zähler in Wohnung 500€. Mieter gerade erst eingezogen. Wie erklärst du ihm das?;) Was, wenn ich sie vorher ausgetauscht hätte und er zieht im Monat danach ein? Kann er dann sagen, ich habe mit den neuen Zählern nichts zu tun oder lege ich trotzdem auf 5/6 Jahre um?
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #13

MattFfm

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Nicht eigentlich, sondern zwingend! Von daher schon lustig, wie der Nichtverwalter das außerhalb der Heizkostenabrechnung umlegen will!

Vor allem da die Wärmemengenzähler zwingend Gemeinschaftseigentum sind, Installation/Miete durch die WEG erfolgen muss und die Abrechnung also zwingend in die Hausgeldabrechnung der WEG gehört.
Die Wärmemengenzähler des Hauses sind WEG Eigentum, korrekt. Die haben wir auch nach MEA bezahlt (selber, nicht die Verwaltung, lange Story, aber egal)
Aber die Zähler in der Wohnung sind ja mein Ding und das des Mieters. Wie soll ich die in die offizielle WEG Abrechnung mit reinpacken bzw der HV das sagen? Sind für mich an sich zwei Paar Schuh?
 
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Genau. Es wurde nicht geeicht, sondern eben ausgetauscht.
Wenn der Austausch wg des Ablaufs der Eichfrist erfolgte ist das analog zu Eichung zu sehen.
Neue Zähler in Wohnung 500€. Mieter gerade erst eingezogen. Wie erklärst du ihm das?
Es gibt zwei Möglichkeiten der Abrechnung, entweder sofort (Abflussprinzip), oder verteilt auf die Nutzungsdauer (Leistungsprinzip) Beides ist zulässig. Auf die Diskussion mit dem Mieter bei Einmalzahlung hab ich keine Lust und teile daher auf.
 
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Fischlaker

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Genau. Es wurde nicht geeicht, sondern eben ausgetauscht.
Neue Zähler in Wohnung 500€. Mieter gerade erst eingezogen. Wie erklärst du ihm das?;) Was, wenn ich sie vorher ausgetauscht hätte und er zieht im Monat danach ein? Kann er dann sagen, ich habe mit den neuen Zählern nichts zu tun oder lege ich trotzdem auf 5/6 Jahre um?
Ausgetauscht dann sicherlich wie vorgeschrieben gegen Funkmesstechnik! Läuft dann 10 Jahre. In 95 % der Fälle auf Mietbasis, d.h. der mtl. Mietbetrag wird vom Verwalter in die Jährliche Kostenabrechnung eingebaut und somit auf die Abrechnung des Eigentümers / Mieters umgelegt. Dann gibt es ja natürlich auch zwingend eine Firma die die Funkablesung macht und die mtl. Informationen dem Eigentümer / Mieter zur Verfügung stellt. ( s. gesetzliche Vorschriften ) Auch diese Kosten legt der Verwalter in der Jahresabrechnung auf die Eigentümer um. Taucht dann natürlich in der Mieterabrechnung auch auf. eine Abgrenzung ist bei Mietmodell nicht nötig. In den wenigen Fällen wo die Geräte gekauft sind ( auf 10 Jahre ) erfolgt die Abrechnung des Kaufs im Jahr der Anschaffung durch den Verwalter. ( Abflussprinzip ) In der Mietabrechnung muss dieser Betrag dann natürlich auf 10 Jahre abgegrenzt werden. Hinweis : Mietmodell hat auch den Vorteil , dass bei defekten Geräten auch nach Ablauf der Garantiefrist innerhalb der 10 Jahre kostenfrei ausgetauscht wird.
 
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In den wenigen Fällen wo die Geräte gekauft sind ( auf 10 Jahre ) erfolgt die Abrechnung des Kaufs im Jahr der Anschaffung durch den Verwalter. ( Abflussprinzip ) In der Mietabrechnung muss dieser Betrag dann natürlich auf 10 Jahre abgegrenzt werden.

Und zwar nicht irgendwie in der Mieterabrechnung, sondern zwingend im Rahmen der Heizkostenabrechnung (für die Wärmemengenzähler) - Rechtsgrundlage: § 7 II HeizkostenV
 
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Fischlaker

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Und zwar nicht irgendwie in der Mieterabrechnung, sondern zwingend im Rahmen der Heizkostenabrechnung (für die Wärmemengenzähler) - Rechtsgrundlage: § 7 II HeizkostenV
das ist für mich selbstverständlich. Ich hatte es nur "leichtverständlich" ausdrücken wollen.
 
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das ist für mich selbstverständlich. Ich hatte es nur "leichtverständlich" ausdrücken wollen.

Naja, aber ich stelle es mir für die Kaufoption halt lustig vor, wie soll das dann im Rahmen einer WEG ablaufen:
- Der Verwalter lässt im Jahr 1 die WMZ einbauen und belastet die Eigentümer mit den Kosten
- Jedes Jahr müssen für die Mieter dann aber 1/10tel davon in deren Heizkostenabrechnung, dem Verwalter liegen diese "Kosten" ja im Rahmen der WEG-Abrechnung überhaupt nicht vor.
- der Verwalter müsste also jedes Jahr zwei Heizkostenabrechnungen erstellen, eine für die Hausgeldabrechnung (mit Kosten WMZ nur im Jahr 1), und eine für die Mieterabrechnungen (mit anteilig angesetzten WMZ-Kosten für die Jahre 1 - 10).

Ich würde das als Verwalter sicher nicht machen wollen.
 
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Fischlaker

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Naja, aber ich stelle es mir für die Kaufoption halt lustig vor, wie soll das dann im Rahmen einer WEG ablaufen:
- Der Verwalter lässt im Jahr 1 die WMZ einbauen und belastet die Eigentümer mit den Kosten
- Jedes Jahr müssen für die Mieter dann aber j1/10tel davon in deren Heizkostenabrechnung, dem Verwalter liegen diese "Kosten" ja im Rahmen der WEG-Abrechnung überhaupt nicht vor.
- der Verwalter müsste also jedes Jahr zwei Heizkostenabrechnungen erstellen, eine für die Hausgeldabrechnung (mit Kosten WMZ nur im Jahr 1), und eine für die Mieterabrechnungen (mit anteilig angesetzten WMZ-Kosten für die Jahre 1 - 10).

Ich würde das als Verwalter sicher nicht machen wollen.
Ich mache das auch nicht. Liegt aber daran das eine Mietabrechnung von mir nicht angeboten wird. Das machen die Eigentümer selbst. Aus Erfahrung kann ich sagen : Es hat sich da nichts geändert . Wenn früher z.B. die Wasseruhren neu geeicht wurden, erfolgte die Bezahlung durch die WEG im Jahr der Rechnungsstellung. Der einzelne Eigentümer hat , wenn er es richtig gemacht hat, natürlich auf die Eichfrist ( 5 bzw. 6 Jahre : alte Regelung ) in der Mietabrechnung anteilig abgegrenzt. Ich weiss natürlich das diese Abgrenzung auf die Laufzeit nicht alle Vermieter machen. Wenn der Mieter es nicht beanstandet : auch gut. Fazit : Neue Technik immer mieten.
 
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Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen?

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