Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen?

Diskutiere Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? im Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan Forum im Bereich Wohnungseigentum; Bei mir auch, sowohl im Eigen- als auch im Verwaltungsbestand. Bei den Wasserzählern ja auch kein Problem, aber nicht bei den...
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Fazit : Neue Technik immer mieten.

Bei mir auch, sowohl im Eigen- als auch im Verwaltungsbestand.

Der einzelne Eigentümer hat , wenn er es richtig gemacht hat, natürlich auf die Eichfrist ( 5 bzw. 6 Jahre : alte Regelung ) in der Mietabrechnung anteilig abgegrenzt.

Bei den Wasserzählern ja auch kein Problem, aber nicht bei den Heizkostenverteilern (z.B. hier Wärmemengenzähler). Da müsste der vermietende Eigentümer ja für die Mieterabrechnung eine neue, geänderte Heizkostenabrechnung erstellen. Wenn ich mir hier im Forum die Fragen dazu anschaue behaupte ich, dass 90 % das nicht fehlerfrei hinkriegen, selbst wenn ja nur Zahlen verändert werden müssen.
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #22

Nanne

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Hast einen Link? Finde nur 5/6 Jahre? In der Verordnung nichts gefunden.
Für diese Behauptung bin ich ziemlich sicher, habe leider im Moment die Quelle hierzu nicht. Vielleicht kann hier ein "Alleswisser" das bestätigen. Ich habe diese "Neuigkeit" schon mal im Forum mitgeteilt. Da ging es um
Eichgebühren, das liegt nicht allzulange zurück. Sollte ich fündig werden melde ich das selbstverständlich.
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #23
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  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #25

MattFfm

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Naja, aber ich stelle es mir für die Kaufoption halt lustig vor, wie soll das dann im Rahmen einer WEG ablaufen:
- Der Verwalter lässt im Jahr 1 die WMZ einbauen und belastet die Eigentümer mit den Kosten
- Jedes Jahr müssen für die Mieter dann aber 1/10tel davon in deren Heizkostenabrechnung, dem Verwalter liegen diese "Kosten" ja im Rahmen der WEG-Abrechnung überhaupt nicht vor.
- der Verwalter müsste also jedes Jahr zwei Heizkostenabrechnungen erstellen, eine für die Hausgeldabrechnung (mit Kosten WMZ nur im Jahr 1), und eine für die Mieterabrechnungen (mit anteilig angesetzten WMZ-Kosten für die Jahre 1 - 10).

Ich würde das als Verwalter sicher nicht machen wollen.
Genau das ist das Problem!
Wie lege ich es auf den Mieter dann um? Vermutlich gar nicht, wenn er sich quer stellt, dass es nicht in einer (!) Heizkostenabrechnung enthalten ist.
Und nein, die neuen Zähler sind nicht auf Funk-Basis. Die Pflicht besteht doch erst ab 2026 (vorher soll halt auf Funk aufgestellt werden).
Ich rufe die Heiz-Firma mal an.
Grüße, maz
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #26

jorgk

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Hinweis : Mietmodell hat auch den Vorteil , dass bei defekten Geräten auch nach Ablauf der Garantiefrist innerhalb der 10 Jahre kostenfrei ausgetauscht wird.

"Kostenfrei"???
Was denkst Du was die Kalkulation des Messdienstleisters bezüglich der Miete dieser Geräte wohl beinhalten wird?
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #27
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Wie lege ich es auf den Mieter dann um? Vermutlich gar nicht, wenn er sich quer stellt, dass es nicht in einer (!) Heizkostenabrechnung enthalten ist.

Dann muss es eben in die Heizkostenabrechnung rein, das muss dann eben der Verwalter machen - viel Spaß damit!

Und nein, die neuen Zähler sind nicht auf Funk-Basis. Die Pflicht besteht doch erst ab 2026 (vorher soll halt auf Funk aufgestellt werden).
Ich rufe die Heiz-Firma mal an.

Nein, definitiv nein! Die alten bereits verbauten Zähler haben nur Bestandsschutz aber im Jahr 2022 neu eingebaute Zähler müssen dann auf Funkbasis arbeiten. Auch musst Du dann dem Mieter die Daten monatlich bereitstellen, ebenfalls viel Spaß damit!

Liest Du z.B. mal hier!
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #28

MattFfm

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Ich mache das auch nicht. Liegt aber daran das eine Mietabrechnung von mir nicht angeboten wird. Das machen die Eigentümer selbst. Aus Erfahrung kann ich sagen : Es hat sich da nichts geändert . Wenn früher z.B. die Wasseruhren neu geeicht wurden, erfolgte die Bezahlung durch die WEG im Jahr der Rechnungsstellung. Der einzelne Eigentümer hat , wenn er es richtig gemacht hat, natürlich auf die Eichfrist ( 5 bzw. 6 Jahre : alte Regelung ) in der Mietabrechnung anteilig abgegrenzt. Ich weiss natürlich das diese Abgrenzung auf die Laufzeit nicht alle Vermieter machen. Wenn der Mieter es nicht beanstandet : auch gut. Fazit : Neue Technik immer mieten.
Guter Punkt, werde ich jetzt mieten.
Rechtliche Frage: wenn Mieter die Zähler-Umlegung als eigenen Punkt in seiner NKA nicht akzeptiert und sagt, das muss in die insgesamte HKA vom Verwalter (was aber auch technisch nicht wirklich richtig ist?), bin ich dann der dumme Vermieter, der nicht umlegen kann und den Zähler selbst zahlen muss?
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #29
dots

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und sagt, das muss in die insgesamte HKA vom Verwalter
Der Mieter hat keine Vertragsbeziehung mit dem Verwalter, daher hat der Mieter keinen Einfluss auf diese Abrechnung.
Der Mieter hat einen Anspruch auf eine Abrechnung gegenüber seinem Vermieter. Ob der Vermieter sich dazu der Hilfe des Verwalters bedient oder nicht, oder ob der Vermieter den Anspruch erfüllen kann, kann und sollte dem Mieter erst mal egal sein.
(was aber auch technisch nicht wirklich richtig ist?)
Eine / die Betriebskostenabrechnung des Vermieters gegenüber des Mieters hat nicht technisch richtig zu sein, sie hat den Vorschriften zu entsprechen. Unter anderem sind diese Vorschriften in der Heizkostenverordnung geregelt. Da steht nichts von "technisch richtig" oder "gerecht" oder so ...
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #30

Ferdl

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  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #31

MattFfm

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Es wird immer verwirrender, in welcher Position ist den nun @MattFfm? Vermieter, Verwalter, Troll?
Ich verstehe den "Diss" hier nicht? Nochmals, ich bin Vermieter. Über mir eine recht langsame/schlechte Verwaltung, unter mir der Mieter.
Wieso glaubst Du das nicht?;)
Und das Problem der Abrechnung ist doch an sich jetzt bekannt. Und hier sind schon mal gute Tipps, vor allem von "dots". danke dafür.
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #32
dots

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  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #33

MattFfm

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Hat man denn als Mieter ein Anrecht auf die Heizkostenabrechnung der gesamten WEG (die ja der Verwalter erstellt/erstellen sollte), bei der auch die anderen Ablesewerte der anderen Eigentümer enthalten sind und dementsprechend auch die Verteilungen?
Oder "muss" ihm eine von mir erstellte Heizkostenabrechnung (mit allen entsprechenden Infos) genügen?
Das wäre noch eine spannende Frage.
danke
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #34
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Hat man denn als Mieter ein Anrecht auf die Heizkostenabrechnung der gesamten WEG (die ja der Verwalter erstellt/erstellen sollte), bei der auch die anderen Ablesewerte der anderen Eigentümer enthalten sind und dementsprechend auch die Verteilungen?

Vom BGH bereits entschieden VIII ZR 189/17: Ja!
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #35

Nanne

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Vom BGH bereits entschieden VIII ZR 189/17: Ja!
Diese Litanei habe ich jetzt tatsächlich durchgelesen und stelle fest, dass ein Mieter das Recht hat, sämtliche, der Abrechnung zugrundeliegenden Belege einsehen zu dürfen. Originale müssen nicht abgegeben oder verschickt werden, nur Kopien.
Wird dem Mieter diese Möglichkeit nicht gewährt, braucht er auch nicht zu zahlen.
Wußten wir das nicht auch schon vor diesem Urteil?:15:
Zugegeben, nicht alles; so z.B. die Einsichtnahme der der gesamten WEG im Zusammenhang mit der DSGVO
 
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  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #36
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Wußten wir das nicht auch schon vor diesem Urteil?

Ich schon, ob wir weiß ich nicht. Wobei sich das Urteil ja nicht nur auf die Belege bezog sondern auf die Heizkostenabrechnung (bei Dir ja Minol). Es reicht also nicht wenn in der Abrechnung steht: Im Haus sind 24.000 Einheiten angefallen, in der Wohnung des Mieters 5.000 Einheiten, entsprechend wird verteilt sondern der Mieter hat Anspruch darauf einzusehen, wer wieviele Einheiten verbraucht hat. Eigentlich logisch, sonst könntest Du (gerade bei selbstgestrickten Abrechnungen) da ja reinschreiben was immer Du willst und der Mieter könnte das nie kontrollieren.
 
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Nanne

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..sondern der Mieter hat Anspruch darauf einzusehen, wer wieviele Einheiten verbraucht hat. Eigentlich logisch, sonst könntest Du (gerade bei selbstgestrickten Abrechnungen) da ja reinschreiben was immer Du willst und der Mieter könnte das nie kontrollieren.
Bei selbstgestrickten Abrechnungen würde ich verstehen, wenn Mieter mißtrauisch werden, aber durch Ablesung durch den Abrechnungsdienst (Mi....l) kann sich meinetwegen jeder Mieter die Ablesewerte seines Wohnungsnachbarn zeigen lassen. Ich möchte mich da raushalten. s.DSGVO, oder sehe ich das falsch?

Vor etlichen Jahren hatte ich 2 Eigentumswohnungen nahe Stuttgart. Verwalter war Lothar Späth, der nachher Ministerpräsident von BadWürtt.wurde. Diesen Stress wollte ich mir nachher nichtmehr antun und baute ein Miethaus. Der Stress wurde nur ein anderer. Im Leben braucht man schon viel Humor um alle Fehler des Lebens zu verdauen.
 
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Ferdl

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also eigentlich, beißt sich das mit dem Datenschutz, das sind schon juristisch grenzwertige Klimmzüge, mein ich, klein Doof.
 
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also eigentlich, beißt sich das mit dem Datenschutz, das sind schon juristisch grenzwertige Klimmzüge, mein ich, klein Doof.

Naja, ich sehe das Problem schon! Einfach unterstellt ein Dreifamilienhaus, Mieter 1 = 1000 Einheiten, Mieter 2 = 1000 Einheiten, Mieter 3 = 1000 Einheiten, zu verteilen nach Verbrauch sind 3.000 Euro Heizkosten. Einfache Rechnung: 1000/3000tel = 1.000 Euro pro Mieter. Jetzt könnte ich böser Vermieter natürlich auch sagen im Haus sind nur 2000 Einheiten angefallen, also ist die Rechnung für jeden Mieter 1000/2000tel = 1.500 Euro pro Mieter.

Im Dreifamilienhaus würde das sicher nicht so einfach klappen aber in einer großen Anlage, wie will ein Mieter das kontrollieren wenn ich nicht alle Ablesewerte aller Mieter offenlegen muss?
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #40

Ferdl

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in einer großen Anlage, wie will ein Mieter das kontrollieren wenn ich nicht alle Ablesewerte aller Mieter offenlegen muss?
Der Wunsch ist genauso nachvollziehbar, wie dass Interesse, dass es den den Nachbarn nichts angeht wie lange ich Dusche oder wie gut ich Heize. Das eine, oder andere Gericht, wird dazu mehr oder weniger nachvolziebare Entscheidungen treffen...
 
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