
immobiliensammler
Erfahrener Benutzer
Fazit : Neue Technik immer mieten.
Bei mir auch, sowohl im Eigen- als auch im Verwaltungsbestand.
Der einzelne Eigentümer hat , wenn er es richtig gemacht hat, natürlich auf die Eichfrist ( 5 bzw. 6 Jahre : alte Regelung ) in der Mietabrechnung anteilig abgegrenzt.
Bei den Wasserzählern ja auch kein Problem, aber nicht bei den Heizkostenverteilern (z.B. hier Wärmemengenzähler). Da müsste der vermietende Eigentümer ja für die Mieterabrechnung eine neue, geänderte Heizkostenabrechnung erstellen. Wenn ich mir hier im Forum die Fragen dazu anschaue behaupte ich, dass 90 % das nicht fehlerfrei hinkriegen, selbst wenn ja nur Zahlen verändert werden müssen.