Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen?

Diskutiere Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? im Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan Forum im Bereich Wohnungseigentum; DSGVO ist ein spannendes Thema. Darf der Mieter die MEA der beiden Nachbarn/Eigentümern und auch dessen m² laut Teilungserklärung wissen, wenn er...
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #41

MattFfm

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DSGVO ist ein spannendes Thema.
Darf der Mieter die MEA der beiden Nachbarn/Eigentümern und auch dessen m² laut Teilungserklärung wissen, wenn er anfragt?
Oder sollte ich als Vermieter nicht zu viel Transparenz walten lassen, weil er das nutzt, um irgendetwas anzufechten?
So was stände in der DSGVO, die ja sehr sehr breit umfassend gestrickt ist?
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #42

ehrenwertes Haus

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  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #43

MattFfm

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Stände, stünde oder steht?
Finde auf den ersten Blick nur das zum Thema, etwas spezielles wie "darf Mieter die m²-Zahlen und MEV der anderen Eigentümer wissen" müsste man wohl einen Anwalt fragen.
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #44

MattFfm

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Für diese Behauptung bin ich ziemlich sicher, habe leider im Moment die Quelle hierzu nicht. Vielleicht kann hier ein "Alleswisser" das bestätigen. Ich habe diese "Neuigkeit" schon mal im Forum mitgeteilt. Da ging es um
Eichgebühren, das liegt nicht allzulange zurück. Sollte ich fündig werden melde ich das selbstverständlich.
Habe von einem Makler gehört (der sich allerdings auch nicht 100pro sicher war), dass gekaufte Zähler nicht umlegbar wären, nur eben die gemieteten.
Allerdings macht das für mich auch nicht wirklich Sinn, da es ja sogar günstiger ist, sie zu kaufen und dann über 6 Jahre umzulegen.
Falls jemand Infos hat, gerne und danke:)
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #45

Nanne

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Habe von einem Makler gehört (der sich allerdings auch nicht 100pro sicher war), dass gekaufte Zähler nicht umlegbar wären, nur eben die gemieteten.
Das stimmt nicht ganz. Die erste Ausrüstung Deiner Zähler muß der VM selbst berappen. Die erste Eichung kann auf den M umgelegt werden. Nachdem aber die Eichung genau so teuer ist wie neue Zähler, geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch die neuen Zähler mit der NK-Abrechnung berechnet werden dürfen.
Eine Eichung hätte zudem den Nachteil, dass die Zähler abmontiert werden müßten, der M somit evtl.1-2 Tage kein Kaltwasser zur Verfügung hätte. (wenn er sich nicht 5 Eimer Wasser in Vorrat hinstellt)
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #46

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Das stimmt nicht ganz. Die erste Ausrüstung Deiner Zähler muß der VM selbst berappen. Die erste Eichung kann auf den M umgelegt werden. Nachdem aber die Eichung genau so teuer ist wie neue Zähler, geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch die neuen Zähler mit der NK-Abrechnung berechnet werden dürfen.
Eine Eichung hätte zudem den Nachteil, dass die Zähler abmontiert werden müßten, der M somit evtl.1-2 Tage kein Kaltwasser zur Verfügung hätte. (wenn er sich nicht 5 Eimer Wasser in Vorrat hinstellt)
Situation: Mieter zieht ein, bemängelt nicht geieichte Zähler: ich rüste nach in meiner Wohnung, gesamte WEG rüstet nach -> für meinen Teil 500€, sollte ich dann direkt auf Miter (über 6 Jahre) umlegen? Wird dem Mieter nicht gefallen, aber scheint ja wohl normal zu sein..
Wo lese ich genau diese Punkte in welcher Verordnung, damit sie stichfest sind, falls der Mieter sich beschwert?
danke
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #47

Ferdl

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  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #48

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§ 2 Abs. 2 BetrKV
Ok, danke. Dort heißt es:
"...die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage,
hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung"

Das würde ich so interpretieren, dass der Kauf eines Zählers (und nicht nur die Vermietung) inkludiert und damit umlegbar ist.
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #49

MattFfm

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Das stimmt nicht ganz. Die erste Ausrüstung Deiner Zähler muß der VM selbst berappen. Die erste Eichung kann auf den M umgelegt werden. Nachdem aber die Eichung genau so teuer ist wie neue Zähler, geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch die neuen Zähler mit der NK-Abrechnung berechnet werden dürfen.
Eine Eichung hätte zudem den Nachteil, dass die Zähler abmontiert werden müßten, der M somit evtl.1-2 Tage kein Kaltwasser zur Verfügung hätte. (wenn er sich nicht 5 Eimer Wasser in Vorrat hinstellt)
(siehe mein letzter Post)
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #50
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Das würde ich so interpretieren, dass der Kauf eines Zählers (und nicht nur die Vermietung) inkludiert und damit umlegbar ist.
Kauf als eine Form der Gebrauchsüberlassung?
Darauf muss man als „Interpret“ aber auch erst einmal kommen…
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #51

Nanne

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1.) Mieter am 1.10.22 eingezogen, Austausch (da Eichung abgelaufen war, Hinweis kam vom Mieter selbst) von allen Zählern in der Wohnung Ende Oktober, Kosten ca. 500€.
Auffallend ist die Summe von € 500,00 von allen Zählern. Wieviel Zähler sollten das sein? I.d.R gibt es einen Kaltwasserzähler, und üblicherweise 2 WWZ, Bad u.Küche. Die Eichung für einen Zähler kostet ca.. € 70,00. Welche Kosten sind in den € 500,00 noch versteckt?
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #52

Ferdl

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Ok, danke. Dort heißt es:
da lese ich etwas anderes
Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
...
2.
die Kosten der Wasserversorgung,
hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe;

Vom Inhaltssinn geht es jedoch ums gleiche.
Kauf als eine Form der Gebrauchsüberlassung?
Interpretiere ich so, sofern der Austausch der Zähler aufgrund der Eichung erfolgt.
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #53

MattFfm

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Auffallend ist die Summe von € 500,00 von allen Zählern. Wieviel Zähler sollten das sein? I.d.R gibt es einen Kaltwasserzähler, und üblicherweise 2 WWZ, Bad u.Küche. Die Eichung für einen Zähler kostet ca.. € 70,00. Welche Kosten sind in den € 500,00 noch versteckt?
1.JPG

In Summe 556€.
 
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Ich hab alles zusammengerechnet - + 19 % Mwst sind es € 556,21. @ Nanne: Wo liegt das Problem? Bei uns wurden 2021 Flüssiggaszähler (2 St.) ausgetauscht, weil die Eichung (10 Jahre) abgelaufen war. Das hat 258,80 incl. Mwst. gekostet. Die Rechnung sieht ähnlich aus. Die Pos. läppern sich eben. Davon legen wir jetzt noch je Jahr 1/10 in den nächsten 9 Jahren auf die 2 Wohnungen um.
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #55

MattFfm

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Ich hab alles zusammengerechnet - + 19 % Mwst sind es € 556,21. @ Nanne: Wo liegt das Problem? Bei uns wurden 2021 Flüssiggaszähler (2 St.) ausgetauscht, weil die Eichung (10 Jahre) abgelaufen war. Das hat 258,80 incl. Mwst. gekostet. Die Rechnung sieht ähnlich aus. Die Pos. läppern sich eben. Davon legen wir jetzt noch je Jahr 1/10 in den nächsten 9 Jahren auf die 2 Wohnungen um.
Ja, würde ich auch so machen.
 
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Da die Eichung extra ausgewiesen wird, wäre meine Meinung, dass die Positionen 1, 3 und 4 nicht umlagefähig sind.
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #57

Nanne

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1.) Mieter am 1.10.22 eingezogen, Austausch (da Eichung abgelaufen war, Hinweis kam vom Mieter selbst) von allen Zählern in der Wohnung Ende Oktober, Kosten ca. 500€.
Demnach waren Kalt- und Warmwasserzähler vorhanden, i.d.R. max.3 Stück/Wohnung. Es geht hier um die Eichung.
Meine Mieter zahlen für die Eichung/Neuerstellung für 1 Kaltwasserzähler im Jahr € 11,04,
für 1 WWZ Leihgebühr € 23,16 / Jahr. Mir scheint, ich bin der billige Jakob.
Nochmal; es geht nur um die Umlegung der Eichkosten auf den Mieter. Vertragsverhältnis VM / M.

Mir unerklärlich, wie es zu € 500,00 und mehr kommt.
Die Pos. läppern sich eben.
Die zusätzlichen Pos. sind mit der Heizk-Abrechnung zu verrechnen.
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #58

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Die zusätzlichen Pos. sind mit der Heizk-Abrechnung zu verrechnen.
Die HK-Abrechnung ist Teil der NK-Abrechnung.

Somit ist es egal wo umlagefähige Kosten aufgelistet werden, solange die Werte, Verteilerschlüssel und der Rechengang korrekt und nachvollziehbar sind.


Deine Feststellung zur Anzahl an Wasseruhren finde ich gewagt. Für deine Wohnungen mag das zutreffen, ein i.d.R. daraus ableiten, ohne Rücksicht auf BJ, nachgerüsteten Zählern usw. kann nur in die Hose gehen. Entscheidend ist nicht die Anzahl der Entnahmestellen, sondern der Zuleitungen (hängen mehrere Entnahmestellen an 1 Zuleitung) und deren Zugänglichkeit.
Aktueller Standard für Neubau und bei Erneuerung der Leitung ist möglichst nur 1 Zähler für KW, WW und Heizung.
 
  • Nebenkostenabrechnung Mieter -> Austausch Wärme- & Wasserzähler wie umlegen? Beitrag #59
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Die HK-Abrechnung ist Teil der NK-Abrechnung.

Somit ist es egal wo umlagefähige Kosten aufgelistet werden, solange die Werte, Verteilerschlüssel und der Rechengang korrekt und nachvollziehbar sind.

Nein! Soweit es sich um "Zähler" für die Heizkostenabrechnung handelt (also meist Wärmemengenzähler bzw. Heizkörpermessgeräte) sind die Kosten zwingend über die Heizkostenabrechnung zu verteilen. Wenn Du das in der übrigen Nebenkostenabrechnung machen willst müsstest Du für diese Position den Abrechnungsmaßstab der Heizkostenabrechnung abbilden (also hier 70 % Verbrauch 30 % Fläche) damit das korrekt wäre.

Du schreibst zwar, dass die Verteilerschlüssel korrekt sein müssen aber wollen wir wetten, dass die meisten Vermieter das nicht fehlerfrei hinkriegen. Also am einfachsten doch in die Heizkostenabrechnung mit aufnehmen und da einfach die Summe der zu verteilenden Kosten entsprechend erhöhen.
 
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