MattFfm
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Na ja, in der Verordnung zum Thema Heizung steht:Da die Eichung extra ausgewiesen wird, wäre meine Meinung, dass die Positionen 1, 3 und 4 nicht umlagefähig sind.
"...die Kostena des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage,
hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung..."
Nochmal, für mich schließt das auch den Kauf und damit die Umlage eines Zählers ein (wegen mir gerne "zwingend" in der Heizkostenabrechnung). Aber kann gerne einen Anwalt im Chat fragen, habe eine Vermieter-Rechtsschutz mit dem Service.