Nebenkostenabrechnung nach Mieterwechsel

Diskutiere Nebenkostenabrechnung nach Mieterwechsel im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen, stehe ziemlich am Anfang bei dem Thema Vermietung und Nebenkostenabrechnungen. Mal angenommen es findet zum 01.05.2023 ein...
  • Nebenkostenabrechnung nach Mieterwechsel Beitrag #1

NRW-ler

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Hallo zusammen,

stehe ziemlich am Anfang bei dem Thema Vermietung und Nebenkostenabrechnungen.

Mal angenommen es findet zum 01.05.2023 ein Mieterwechsel statt. Der Mieter pocht darauf, umgehend nach Auszug eine Nebenkostenabrechnung zu erhalten, da er sich dieses Jahr fast gar nicht in der Wohnung aufgehalten hat. Er möchte dass ich eine Pauschale von 100 Euro für seinen Verbrauch für dieses Jahr berechne, da angeblich kein Verbruch vorliegt.
Ich kann aber doch erst nächstes Jahr eine Nebenkostenabrechnung erstellen, wenn ich die Abrechnung von der Hausverwaltung erhalten habe oder?
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit eine fiktive Abrechnung im Vorfeld zu erstellen? und evtl. bei Mehrverbrauch Nachforderungen stellen?

Wenn der Mieterwechsel zum 01.05.23 stattgefunden hat, muss ich dann der Hausverwaltung die Zählerstände von Wasser und Heizung für eine aufgeteilte Nebenkostenabrechnung mitteilen? Oder muss ich die Firma Techem für eine Zwischenablesung der Heizung beauftragen?
Muss ich später die Abrechnung bis zum 01.05.23 und vom 01.05.23 bis 31.12.23 von der Gesamtabrechnung berechnen und umlegen?
Wie macht ihr das in solchen Fällen?

Viele Grüße
NRW-ler
 
  • Nebenkostenabrechnung nach Mieterwechsel Beitrag #2
Goldhamster

Goldhamster

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Hallo,

du benachrichtigst die Hausverwaltung - die dann den Ablesedienst zum Termin losschickt. Auch gleich Kontaktdaten des Mieters mitschicken.

Der Mieter will meist schnell die Kaution zurück.... Blos nicht auf Barzahlungen bei Wohnungsrückgabe einlassen.
Aber einen Teil der Kaution kannst du ihm sicher schon bald zurücküberweisen.

Gruß Goldi
 
  • Nebenkostenabrechnung nach Mieterwechsel Beitrag #3

marcus.peine

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Hallo NRW-ler,
ich würde aus der Zählerstandserfassung gar nichts machen. Die NK-Abrechnung ist eine Jahresabrechnung. Erst nach dem 31.12.2023 kannst die Abrechnung erstellen. Dein Ex-Mieter wird seine korrekte Abrechnung also erst im Februar/März/April/Mai 2024 bekommen können. Es besteht also überhaupt kein Handlungsbedarf deinerseits. Warum also irgend etwas schätzen, fiktiv abrechnen? Macht nur Arbeit und ist nicht gesetzeskonform.
Viele Grüße
Marcus
 
  • Nebenkostenabrechnung nach Mieterwechsel Beitrag #4

NRW-ler

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Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Die durch den Ablesedienst entstandenen Kosten, trägt der Vermieter? Oder können diese auf den Mieter umgelegt werden ?
 
  • Nebenkostenabrechnung nach Mieterwechsel Beitrag #5
Goldhamster

Goldhamster

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Hallo,

Die durch den Ablesedienst entstandenen Kosten, trägt der Vermieter?
Im Prinzip ja. Oft ist aber auch eine Zwischenablesung pro Kalenderjahr kostenfrei mit drin. Ob das überall so ist weiß ich nicht.
Oder können diese auf den Mieter umgelegt werden ?
ne, ne, neeee
oder steht das was in deinem Mietvertrag?


Du hast evt. bald noch andere Probleme. Hast du schon nen Nachmieter?

Goldi
 
  • Nebenkostenabrechnung nach Mieterwechsel Beitrag #7

Ferdl

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Wie vom Vorredner, Nebenkosten sind Jahresabrechnungen, eine Schätzung ist jedoch sinnvoll, um den Kautionsrückbehalt zu schätzen. Meines Wissens, darf nicht pauschal die gesamte Kaution bis zur Betriebskostenabrechnung einbehalten werden, sondern nur ein angemessener Betrag.
 
  • Nebenkostenabrechnung nach Mieterwechsel Beitrag #8

Nanne

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Der Mieter pocht darauf, umgehend nach Auszug eine Nebenkostenabrechnung zu erhalten, da er sich dieses Jahr fast gar nicht in der Wohnung aufgehalten hat. Er möchte dass ich eine Pauschale von 100 Euro für seinen Verbrauch für dieses Jahr berechne, da angeblich kein Verbruch vorliegt.
Der Mieter hat kein Recht auf eine Zwischenabrechnung.
Die durch den Ablesedienst entstandenen Kosten, trägt der Vermieter?
Die Kosten des Ablesedienst trägt der Mieter anteilmäßig mit der Abrechnung.
 
  • Nebenkostenabrechnung nach Mieterwechsel Beitrag #9
immobiliensammler

immobiliensammler

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Die Kosten des Ablesedienst trägt der Mieter anteilmäßig mit der Abrechnung.

Aber nicht die der Zwischenablesung bzw. der zusätzlichen Abrechnung, außer dies wurde explizit mietvertraglich vereinbart! Ansonsten zahlt die Zwischenablesung/-abrechnung der Vermieter. Die üblichen Nutzerwechselgebühren sind per se nicht mehr umlagefähig!
 
  • Nebenkostenabrechnung nach Mieterwechsel Beitrag #10

Nanne

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Der M möchte umgehend nach Auszug eine NK/BetrK-Abrechnung; diese steht ihm nach Gesetz nicht zu. Und weil das so ist, muß der M die Jahresabrechnung abwarten. Diese Abr.Kosten trägt der M anteilmäßig.
Nach Auszug des Mieters kann eine Zwischenablesung der Zähler vorgenommen werden. Diese Kosten trägt der Mieter, wenn so vereinbart im MV, ansonsten der VM.

I.d.R. nimmt ein Abrechnungsservice ungern eine Zwischenablesung vor, ist u.U. garnicht möglich;

So gehabt: Eine Mieterin zog Mitte Dez. aus, es wurden die Zähler abgelesen und man staune, sie hatte Null Verbrauch. Diese Dame wunderte sich, sagte mir auch, sie habe die Wohnung durch die Heizung im Bad geheizt und es soll kein Verbrauch sein.?
Die Erklärung: Die Verdunstungsröhrchen sind absichtlich beim Einsetzen Ende Sept überfüllt. Mitte Dez. war exakt die Überrfüllung verdampft und somit "kein Verbrauch". Hätte mich die Mieterin nicht ehrlicherweise auf ihren Verbrauch hingewiesen, wäre ich heute noch im Unklaren. Den Verbrauch durfte ich dann selbst bezahlen. Wäre der "Nutzerwechsel" vorgenommen worden, die Heizkosten nach Taggradzahlen abgerechnet und ein entsprechender Verbrauch berechnet worden.
 
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