NRW-ler
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Hallo zusammen,
stehe ziemlich am Anfang bei dem Thema Vermietung und Nebenkostenabrechnungen.
Mal angenommen es findet zum 01.05.2023 ein Mieterwechsel statt. Der Mieter pocht darauf, umgehend nach Auszug eine Nebenkostenabrechnung zu erhalten, da er sich dieses Jahr fast gar nicht in der Wohnung aufgehalten hat. Er möchte dass ich eine Pauschale von 100 Euro für seinen Verbrauch für dieses Jahr berechne, da angeblich kein Verbruch vorliegt.
Ich kann aber doch erst nächstes Jahr eine Nebenkostenabrechnung erstellen, wenn ich die Abrechnung von der Hausverwaltung erhalten habe oder?
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit eine fiktive Abrechnung im Vorfeld zu erstellen? und evtl. bei Mehrverbrauch Nachforderungen stellen?
Wenn der Mieterwechsel zum 01.05.23 stattgefunden hat, muss ich dann der Hausverwaltung die Zählerstände von Wasser und Heizung für eine aufgeteilte Nebenkostenabrechnung mitteilen? Oder muss ich die Firma Techem für eine Zwischenablesung der Heizung beauftragen?
Muss ich später die Abrechnung bis zum 01.05.23 und vom 01.05.23 bis 31.12.23 von der Gesamtabrechnung berechnen und umlegen?
Wie macht ihr das in solchen Fällen?
Viele Grüße
NRW-ler
stehe ziemlich am Anfang bei dem Thema Vermietung und Nebenkostenabrechnungen.
Mal angenommen es findet zum 01.05.2023 ein Mieterwechsel statt. Der Mieter pocht darauf, umgehend nach Auszug eine Nebenkostenabrechnung zu erhalten, da er sich dieses Jahr fast gar nicht in der Wohnung aufgehalten hat. Er möchte dass ich eine Pauschale von 100 Euro für seinen Verbrauch für dieses Jahr berechne, da angeblich kein Verbruch vorliegt.
Ich kann aber doch erst nächstes Jahr eine Nebenkostenabrechnung erstellen, wenn ich die Abrechnung von der Hausverwaltung erhalten habe oder?
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit eine fiktive Abrechnung im Vorfeld zu erstellen? und evtl. bei Mehrverbrauch Nachforderungen stellen?
Wenn der Mieterwechsel zum 01.05.23 stattgefunden hat, muss ich dann der Hausverwaltung die Zählerstände von Wasser und Heizung für eine aufgeteilte Nebenkostenabrechnung mitteilen? Oder muss ich die Firma Techem für eine Zwischenablesung der Heizung beauftragen?
Muss ich später die Abrechnung bis zum 01.05.23 und vom 01.05.23 bis 31.12.23 von der Gesamtabrechnung berechnen und umlegen?
Wie macht ihr das in solchen Fällen?
Viele Grüße
NRW-ler