Nebenkostenabrechnung/Verjährung

Diskutiere Nebenkostenabrechnung/Verjährung im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Wir sind zum 31.07 2004 aus der Mietwohnung ausgezogen. Im April 2005 brachte uns die Ex/Vermieterin die...
  • Nebenkostenabrechnung/Verjährung Beitrag #1

George

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Wir sind zum 31.07 2004 aus der Mietwohnung ausgezogen.
Im April 2005 brachte uns die Ex/Vermieterin die Nebenkostenabrechnung. Wir waren grade selber am bauen und die Rechnung total verschwitzt. Nun jetzt im Mai 2006 rief sie uns an und fragte nach dem Geld das wir hätten nachzahlen sollen.
Uns kommt die Abrechnung selbst viel zu hoch (höher als in den früheren Jahren).
Meine Frage ist:
kann es sein das es inzwischen verjährt ist und wir nichts mehr zahlen müßen?
Wir wohnten dort fünf Jahre, haben aber nie ein Mietvertrag
Jetzt hoffe ich auf eure Antworten weil ich nicht weiß wie ich weiter vorgehen soll.
Gruß

george
 
  • Nebenkostenabrechnung/Verjährung Beitrag #2

Capo

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entscheidend für die Verjährung ist die Zustellung durch den Vermieter und der Abrechnungszeitraum. Aussitzen kann man das nicht. Da scheint alles in Ordnung zu sein. Also verjährt ist das nicht.

Warum die Rechnung/Nachzahlung so hoch ausgefallen ist, kann ich nicht sagen.
Tatsache ist jedoch, dass sowohl der Strom als auch der Energiepreis in diesem Zeitraum ordentlich angezogen hat...
 
  • Nebenkostenabrechnung/Verjährung Beitrag #3

RMHV

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Original von George
Im April 2005 brachte uns die Ex/Vermieterin die Nebenkostenabrechnung.
...
Nun jetzt im Mai 2006 rief sie uns an und fragte nach dem Geld das wir hätten nachzahlen sollen.

Uns kommt die Abrechnung selbst viel zu hoch (höher als in den früheren Jahren).
Meine Frage ist:
kann es sein das es inzwischen verjährt ist und wir nichts mehr zahlen müßen?
Wir wohnten dort fünf Jahre, haben aber nie ein Mietvertrag

Schon wieder ein Hausbesetzer... :lol
Kein Mietvertrag bedeutet, dass es auch kein Recht zur Nutzung der Wohnung gegeben hatte. Ist es so schwierig zu erkennen, dass ein Vertrag schriflich oder auch mündlich abgeschlossen werden kann?

Unsterstellt, die Umlage der Betriebskosten wurde explizit oder vielleicht auch konkludent durch Abrechnung und Anerkennung der Abrechnung vereinbart und die Abrechnung wäre formal ordnungsgemäß, kann der Mieter Einwendungen gegen die Abrechnung nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung geltend machen. Im Beispiel wäre dies also bis Ende Mai. Einwendungen müssen allerdings begründet werden. "Zu viel" und "kann nicht sein" sind keine aureichenden Begründungen für substantiierte Einwendungen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird eine substantierte Begründung mit einem Betrag enden müssen.
Die Tatsache, dass eine Nachzahlung höher ausfällt als in Vorjahren ist kein Fehler der Abrechnung.

Die nachforderung aus einer in 2005 zugegangenen Abrechnung verjährt frühestens mit Ablauf des Jahres 2008.
 
  • Nebenkostenabrechnung/Verjährung Beitrag #4

George

Hallo,

und Danke für die schnellen antworten.
Ich hätte noch eine Frage die nicht Direkt mit den Nebenkosten was zu tun hat,
aber ich erhoffe mir auch darauf eine korrekte Antwort.
Die Wohnung die wir damals bewohnt haben ist Altbau. Zirka 2 Jahre vor unserem Einzug hat der Vermieter im ganzem Haus neue Fenster eingesetzt.
Klar, die neuen fenster waren klasse und dicht. So dicht,daß wir im Schlaff/Ess/Badezimmer und Küche mit Schimmel zu kämpfen hatten.
Wir haben es damals mehrfach dem Vermieter gemeldet und gezeigt, ohne viel Theater zu machen. Das heißt wir haben keine Mietkürzerung vollzogen (vielleicht Fehler) wir haben alles selbst renoviert und den Schimmel bekämpft.
Auch unsere Möbel haben wir zum Teil ersetzen/reparieren müßen.
verstehen Sie jetzt vielleicht daß ich auch von dem Vermieter so enttäuscht bin?
Kann ich eventuelle jetzt im nachhinein wegen dem Schimmel was zurück verlangen?
Liebe Grüße

George
 
  • Nebenkostenabrechnung/Verjährung Beitrag #5

Capo

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Im Nachhinein geht das nicht mehr.
Die normale Verfahrensweise: Gutachter bestellen, Rechtsanwalt informieren falls der Schimmel Vermietersache ist und die Miete kann dann nach ermessen des Anwaltes (meist 10-20%) gemindert werden.

Sollte sich jedoch herausstellen, dass das Mieterverschulden ist, darfst du den Gutachter und auch RA bezahlen...
 
  • Nebenkostenabrechnung/Verjährung Beitrag #6

George

Ok. Danke nochmals für die Auskunft.
Werde wohl oder übel zahlen dürfen
Gruß

George
 
  • Nebenkostenabrechnung/Verjährung Beitrag #7

George

Hallo,

ich bin´s nochmal.
Ich habe da noch eine Frage und zwar habe ich mal gelesen daß Betriebskosten wie z.B. die Grundsteuer vom Mieter nur zu tragen ist wenn es auch ausdrücklich im Mietvertrag drin steht. Heißt das daß wir die Grundsteuer nicht zahlen müßen da kein Mietvertrag?
Wäre sehr dankbar noch für diese Auskunft.
gruß

George
 
  • Nebenkostenabrechnung/Verjährung Beitrag #8

Capo

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Das ist nur der Fall, wenn ein schriftl Mietvertrag besteht. ein mündl Mietvertrag ist wie ein normaler zu verstehen. Die Betriebskosten müssen also gezahlt werden.
 
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