Nebenkostenabrechnung

Diskutiere Nebenkostenabrechnung im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich habe unseren Mietern die Nebenkostenabrechnung für 2004 Anfang Juli zukommen lassen. Sie verweigern...
  • Nebenkostenabrechnung Beitrag #1

gast

Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Ich habe unseren Mietern die Nebenkostenabrechnung für 2004 Anfang Juli zukommen lassen.
Sie verweigern jetzt die Zahlung, da im Mietvertrag folgende Klausel enthalten ist

"Die Betriebskosten, wie nachfolgend spezifiziert, sind als Vorschuss vom Mieter an den Vermieter zu zahlen und werden jährlich per 01.06. mit dem Mieter abgerechnet."

Unsere Mieter beziehen sich auf den 01.06. und Vorlage der Abrechnung erst Anfang Juli.
Ist das rechtens ? Habe ich eine Chance auf die Zahlung.

Danke
Anka
 
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  • Nebenkostenabrechnung Beitrag #2

wolle

Wie war denn der Abrechnungszeitraum? etwa bis 31.5.? dann wäre das trotzdem okay.
 
  • Nebenkostenabrechnung Beitrag #3

suska

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erstmal danke für die Antwort.


abrechnungszeitraum war vom 01.12.2003 -30.11.2004.

Gibt es da etwas schriftliches worauf ich mich beziehen könnte, falls die Mieter dennoch nicht zahlen wollen.
 
  • Nebenkostenabrechnung Beitrag #4

wolle

Deine Mieter wollen also nicht zahlen, weil du die Abrechnung nicht am 1.juni gebracht hast?
Das ist völlig unerheblich. Du darfst die Abrechnung bis zu 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum erstellen. So wie der Vertrag lautet, solltest du einen Abrechnungszeitraum von Juni bis Mai haben.
Hast du diesen Vertrag erstellt? Der Mieter wird nicht benachteiligt und damit ist sie gültig. Solch ein "fassbares Datum" bringt dich jedoch in Schwierigkeiten.
Nach der BetrKV / HzKV darfst Du 12 Monate brauchen.

Wenn deine Mieter schwierigkeiten machen, solltest Du einen Anwalt konsultieren.
 
  • Nebenkostenabrechnung Beitrag #5

suska

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Vielen Dank für die Info.
Werde mein Glück mal versuchen.
 
  • Nebenkostenabrechnung Beitrag #6

Haupt64

Hallo,
seit dem 01.09.2001 gilt bei der Abrechnung der Neben-/Betriebskosten § 556 Abs. 2 Sastz 2 BGB.
Danach hat der Vermieter die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes mitzuteilen. Somit müßtest Du die Nebenkostenabrechnung spätestens bis zum 30.11.2005 abgeschlossen/zugestellt haben.
Die Weigerung der Mieter ist somit völlig grundlos bzw. unzulässig.
Ich würde unter Hinweis auf diese Gesetzesgrundlage den Mietern einen höflichen Brief zukommen lassen. Den Anwalt kann man ja noch immer "reich machen".
Viel Erfolg
MARTIN
 
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