Nebenkostenabrechnung

Diskutiere Nebenkostenabrechnung im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Morgen, nach 9 Jahren ausgezogen - Vermieter hat kleine Mängel festgestellt wie z.B. Silikonnaht zwischen Fliese-Fussleiste defekt usw. pilepalle...
  • Nebenkostenabrechnung Beitrag #1

vfl-Achim

Morgen,

nach 9 Jahren ausgezogen - Vermieter hat kleine Mängel festgestellt
wie z.B. Silikonnaht zwischen Fliese-Fussleiste defekt usw. pilepalle

So jetzt meine Frage:

Einzug 1997 Wärmemengenzähler und Wasseruhren sind doch nach 5 Jahrenabgelaufen???
Habe ab 2002 bei jeder jährlichen Nebenkostenabrechnung gesagt, daß
ich diese nur unter Vorbehalt annehme.
Da der sich jetzt aber superkleinlich darstellt überlege ich die letzten 3 Nebenkostenabrechnungen zurückzufordern - gibt es hier eine Handhabe??
Danke vorab
 
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  • Nebenkostenabrechnung Beitrag #2

RMHV

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Original von vfl-Achim
Da der sich jetzt aber superkleinlich darstellt überlege ich die letzten 3 Nebenkostenabrechnungen zurückzufordern - gibt es hier eine Handhabe??

Fordern kann man viel... unter anderem auch die Nebenkostenabrechnungen zurück. Das Problem dabei ist aber, dass derjenige, der die Abrechnung zurückfordern will, genau diese Abrechnung hat lol


Wenn die Beglaubigung der Wasserzähler abgelaufen sein sollte, mag der Vermieter nach dem Eichgesetz eine Ordnungswidrigkeit begangen haben. Der Mieter kann damit allerdings keinesfalls Ansprüche begründen. Auch ein pauschaler Vorbehalt bei der Zahlung reicht keinesfalls aus um nach Jahren noch die Anspruch auf die Rückzahlung irgendwelcher Beträge zu haben. Die Frist für Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung sind nach § 556 Abs. 3 BGB 12 Monate ab Zugang der Abrechnung. Nach Ablauf dieser Frist sind Beanstandungen nur im Ausnahmefall möglich. Ein pauschaler Vorbehalt bbei der Zahlung schaftt mit Sicherheit keinen Ausnahmetatbestand.
 
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