nebenkostenabrechnung

Diskutiere nebenkostenabrechnung im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; hallo, hab da mal ein paar fragen. hoffe mir kann jemand helfen. habe mitte märz meine nebenkostenabrechnung bekommen. nach 2,5 monaten hatte...
  • nebenkostenabrechnung Beitrag #1

gel28

hallo,

hab da mal ein paar fragen. hoffe mir kann jemand helfen.
habe mitte märz meine nebenkostenabrechnung bekommen. nach 2,5 monaten hatte ich diese immer noch nicht bezahlt. habe dann vom vermieter eine mahnung bekommen, ich sollte das geld bis innerhalb 1 woche bezahlen ansonsten würde er rechtliche schritte einleiten. darf er sowas? wie lange hat man eigentlich zeit die nebenkosten zu bezahlen?
habe die nk nun bezahlt, habe aber in der letzten zeit viele artikel in der zeitung gelesen und im fernsehn gehört das jede 2. abrechnung falsch ist. wo kann mann die nebenkostenabrechnung überprüfen lassen? und was ist wenn diese doch falsch ist und ich zuviel gezahlt habe, kann ich dann das geld was zuviel ist wieder vom vermieter zurückbekommen?

vielen dank für ihre hilfe

lg gel28
 
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  • nebenkostenabrechnung Beitrag #2

Skygirl237

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Hallo gel28,
also in jeder Stadt bzw. in der näheren Umgebung gibt es einen Mieterschutzbund, bei dem Du deine Abrechnung überprüfen lassen kannst. Nur das muss man meistens Mitglied sein, damit die sich für Dich bemühen.
Sollte es sich tatsächlich herausstellen, daß diese Abrechnung fehlerhaft ist, so kannst Du deinen Vermieter ja erstmal"im Guten" darauf aufmerksam machen, denn dieser kann meiner Meinung nach innerhalb eines Jahres die Abrechnung auch abändern bzw. halt bei Rechenfehlern diese korrigieren. Sollte dieser dazu nicht bereit sein, kannst du ihm ja auch "androhen" den zuviel gezahlten Betrag von deiner nächsten Mietzahlung abzuziehen und nicht zu überweisen, damit Du keine Einbuße hast. Dann wird sicherlich dein Vermieter tätig und wenn nicht, steht es dir noch immer frei, dies auch in die Tat um zusetzen.
LG Skygirl237 :zwinker
 
  • nebenkostenabrechnung Beitrag #3

Capo

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Sorry, das Gerücht, dass jede 2.Abrechnung falsch ist, hat wohl der Mieterbund gestreut. Dann wären eine Menge falsch. Allein die großen und städtischen Vermieter sind die eine Hälfte. Soviele private Vermieter gibt es gar nicht, geschweige denn, dass die abrechnungstechn völlig unbedarft sind.

Die Abrechnung ist umgehend zu bezahlen. Es sei denn, man versteht das nicht. Dann darf man mit dem Vermieter die Abrechnung besprechen bzw sich erklären lassen.

Einen Betrag von der Miete abzuziehen, halte ich für gefährlich. Damit hat der Vermieter einen offensichtlichen Grund, zum Angriff überzugehen...
Kläre das erst mit deinem Vermieter. Die meisten Unklarheiten und offensichtlichen Rechenfehler gehen auf Mißverständnisse und Unwissen zurück.
Der Vermieter korrigiert seine Fehler und gut ist. Wenn nicht, sollte man die Vorrauszahlung per Ankündigung "verrechnen".
 
  • nebenkostenabrechnung Beitrag #4
Martens

Martens

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moin,

in der Tat sind Nachzahlungen (und Guthaben) aus Betriebskostenabrechnung sofort nach Abrechnungserstellung fällig.

Undenkbar ist, daß der Mieter erst zahlen muß, wenn er alles verstanden hat, das würde bei einem Teil der Mieter dazu führen, daß sie nie zahlen müßten...
Nicht persönlich gemeint, aber einfach meine Berufserfahrung.

Mietervereine helfen ihren Mitgliedern, das ist eine Möglichkeit, Hilfe zu bekommen.

Stellt sich heraus, daß die Abrechnung fehlerhat ist, hat der Mieter Anspruch auf Erstellung einer korrekten Abrechnung. Ergibt sich aus der korrekten Abrechnung nun ein Guthaben für den Mieter, kann er es von der nächsten Mietzahlung einbehalten.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • nebenkostenabrechnung Beitrag #5

RMHV

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Mieter und Denken scheinen irgendwie nur schlecht zusammen zu passen :lol

Original von gel28
... habe dann vom vermieter eine mahnung bekommen, ich sollte das geld bis innerhalb 1 woche bezahlen ansonsten würde er rechtliche schritte einleiten. darf er sowas?
Es gibt gewisse Konstruktionsprinzipien des Rechtsstaats. Dazu zählt auch, dass es Gerichte gibt, die bei Meinungsverschiedenheiten über Ansprüche zu entscheiden haben. Wer also der Meinung ist, es würde ihm etwas zustehen, muss dies im Zweifelsfall auch einklagen. Sollte ein Anspruch nicht bestehen, wird das Gericht eine Klage abweisen müssen. Es gibt aber niemanden, der im Vorfeld entscheidet, ob er sowas darf oder nicht. Der Rechtsweg steht grundsätzlich zunächst jedem jederzeit offen.




... habe aber in der letzten zeit viele artikel in der zeitung gelesen und im fernsehn gehört das jede 2. abrechnung falsch ist.

Wenn ich hier irgendeinen Müll schreibe, ist das einfach nur Müll. Auch bei 1000facher Wiederholung wird Unsinn nicht zutreffend. Sind Mieter mit dieser schlichten Erkenntnis überfordert? :zwinker
 
  • nebenkostenabrechnung Beitrag #6

Insolvenzprofi

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Original von gel28
nach 2,5 monaten hatte ich diese immer noch nicht bezahlt

sorry, aber das ist echt eine unverfrohrenheit!!! Du hättest deine Einwände erläutern können, aber einfach garnicht zahlen und nicht reagieren ist unverschämt! Die Mahnung ist berechtigt!

Original von gel28
habe die nk nun bezahlt, habe aber in der letzten zeit viele artikel in der zeitung gelesen und im fernsehn gehört das jede 2. abrechnung falsch ist.

woher weißt Du WIRKLICH, dass jede 2. Abrechnung falsch ist? woran würdest Du es denn erkennen? und nicht zuletzt, wie war das verhältnis zwischen Dir und dem vermieter????
 
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