Nebenkostenabrechnung

Diskutiere Nebenkostenabrechnung im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo Leute !!! Ich habe folgendes Problem!!! Bei meinen Hausnebenkostenabrechnungen die ich von meinem Vermieter bekommen habe und die durch...
  • Nebenkostenabrechnung Beitrag #1

Batoman

Hallo Leute !!!

Ich habe folgendes Problem!!!

Bei meinen Hausnebenkostenabrechnungen die ich von meinem Vermieter bekommen habe und die durch die Firma T*ch*m errechnet wird sind mehrere Fehler aufgetreten.
Hatte mich nie drum gekümmert, wenn ich jetzt plötzlich Nachzahlungsforderungen vom Vermieter bekommen hätte.

1. Meine Vorrauszahlungen sind in den letzten beiden Jahren nicht richtig errechnet worden, war immer zu wenig obwohl ich mehr gezahlt habe.
Habe 2004 deswegen Nebenkosten nachgezahlt.
Habe 2005 trotzdem eine Gutschrift laut Abrechnung bekommen und auch vom Vermieter überwiesen bekommen.

Jetzt kommts aber:

Habe jetzt von meinem Vermieter neue Abrechnungen für die letzten 2 Jahre bekommen mit der Begründung T*ch*m hätte da was versaut und ihre Steuertante hätte da mehrere Sachen enddeckt.

In den neuen Abrechnungen sind jetzt meine Vorrauszahlungen korrekt. (also höher als vorher).
Jetzt sind aber auch die kompletten Nebenkosten der 2 Jahre höher und ich soll für beide Jahre nachzahlen, obwohl ich ja für 2004 sowieso schon nachgezahlt habe.
z.B. sind erhöht worden: Betriebstrom
Neu dazu sind gekommen: Wartung des Brenners der Heizung, Grundsteuer, Brandversicherung, Haus-und Grundhaftpflicht, Lw/Sturm-Versicherung. :stupid

Das alles war bei den anderen Abrechnungen noch nicht dabei.
Habe auch noch eine alte von 2003 rausgekramt und auch da war von den neuen Positionen noch nichts zu sehen.

Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll ?
Ist das überhaupt zulässig wenn Nebenkosten wegen falscher Berechnung 2mal abgerechnet werden und muss ich überhaupt noch was nachzahlen.

Bitte um schnelle Hilfe. Danke schon mal im Vorraus !!! :help
Gruss!!
 
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  • Nebenkostenabrechnung Beitrag #2

aspren01

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Welche Betriebskosten Dir angerechnet werden koennen sollte genau im Mietvertrag stehen. Wenn diese nicht aufgefuehrt sind dann kann der Vermieter nicht auf einmal anfangen diese Dir anzurechnen - und schon gar nicht rueckwirkend.
Abgesehen davon wuerde ich einfach die Nachzahlung machen, da der Vermieter ja nur das nachfordert was Du eh haettest zahlen muessen. Die rechtliche Lage sieht vielleicht anders aus, aber ich denke dass das einfach fair ist. Wenn also Dein Vermieter sonst fair mit Dir umgeht, dann sei auch fair mit Ihm und gib ihm das Geld das ihm zusteht.
Meiner Meinung nach reiten wir Deustche zu oft auf den Paragraphen rum und versuchen den letzten Cent rauszuquetschen. Dies ist eine typische Situation wo ein gesunder Menschenverstand gefragt ist ... :zwinker
Andreas
 
  • Nebenkostenabrechnung Beitrag #3

Batoman

Danke für die schnelle Antwort.

Es ist ja richtig, ich könnte die Nachzahlung einfach machen, hätte dann aber das Gefühl das ich einfach zu viel bezahlt habe und das noch bei einem Vermieter der mir die letzten 3 Jahre das Leben schwehr gemacht hat, denn er wohnt ja genau unter mir.

Würde trotzdem noch mal die Rechtliche Seite wissen, ob das so überhaupt geht. :gehtnicht

Wenn jemand was genaues weiss, dann bitte antworten.

Danke!!!
 
  • Nebenkostenabrechnung Beitrag #4

RMHV

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Original von Batoman
Würde trotzdem noch mal die Rechtliche Seite wissen, ob das so überhaupt geht. :gehtnicht

Grundsätzlich halte ich eine nachträgliche Korrektur der Abrechnung für möglich. Vor der Mietrechtsreform wurde eine Abrechnung durch vorbehaltlosen Saldoausgleich als anerkannt angesehen und war anschließend nur noch im Ausnahmefall zu ändern. Mit der Mietrechtsreform wurde in § 556 Abs. 3 die Abrechnungsfrist für den Vermieter und die Einwendungsfrist für den Mieter von jeweils einem Jahr eingeführt. Der Mieter kann seither auch nach Ausgleich der Abrechnung innerhalb der Frist noch Einwendungen geltend machen. Da die Einwendungsfrist dem Mieter auch nicht durch Vereinbarung beschnitten werden kann (§ 556 Abs. 4 BGB). Der Saldoausgleich kann daher nicht mehr als endgültige Anerkenntnis angesehen werden. Damit sollte auch dem Vermieter eine nachträgliche Änderung der Abrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist möglich sein.
Die Tatsache, dass irgendwelche Kosten in früheren Jahren nicht abgerechnet wurden, begründet auch keinen Anspruch des Mieters auf Freistellung von diesen Kosten. Ist die Umlage vereinbart, können also jederzeit auch solche Kosten abgerechnet werden, die in Vorjaher - aus welchen Gründen auch immer - nicht in der Abrechnung enthalten waren.
Für den konkreten Fall könnte das Ergebnis lauten, dass die Änderung für 2004 unzulässig und für 2005 zulässig ist.
 
  • Nebenkostenabrechnung Beitrag #5
Martens

Martens

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moin,

zu zahlen sind die Positionen, die im Mietvertrag vereinbart sind, egal, ob diese früher abgerechnet wurden oder nicht. Wurden bisher also Positionen vergessen, können sie plötzlich auftauchen.

Heizungswartung, Grundsteuer und Versicherungen sind völlig übliche Positionen und sollten in jedem Mietvertrag genannt werden, also kein Problem.

Die Abrechnung 2005 kann von Seiten des Vermieters sicherlich bis zum Jahresende korrigiert werden, frühere jedoch nicht. Wenn der Vermieter also 2003 / 2004 irgendwelche Abrechnungen erstellt hat, in denen Positionen fehlen, ist das sein Problem.

Wenn in der Aufstellung der Vorauszahlungen des Mieters für jedoch 2003 und 2004 Fehler enthalten sind, ergibt sich ein noch nicht verjährter Rückzahlungsanspruch des Mieters.

Man korrigiere mich, wenn ich falsch liege.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Nebenkostenabrechnung Beitrag #7

Batoman

Hallo !!!

Danke erstmal für die vielen Antworten, jetzt weiß ich schon mal bescheid.

Also Nachzahlung für 2005 i.O. aber für 2004 nicht wegen über 12 Monate nehme ich an.
Aber trotzdem nur das, was im Mitvertrag steht.

Hier noch die positionen die in meinem Mietvertrag stehen: Wasser, Heizung, Kanal, Müll
(in der Heizung auch der Betriebstrom dabei)
. Dafür monatlich 102,00 Eur Nebenkostenabschlag.

Und genau nach diesen Posten wurde 3 Jahre abgerechnet. Bis jetzt die neuen Abrechnungen kamen mit den oben von mir aufgeführten Punkten.

Ok, Betriebstromerhöhung sehe ich ein, steht ja auch im Mietvertrag (Heizung) aber der Rest der dazugekommen ist und auch nicht im Mietvertrag steht nicht.

Werde jetzt mal mit meinem Vermieter sprechen, ich hoffe er erkennt das so an.

Wer noch was dazu beitragen kann, schreibt es bitte !!!

Gruß Bato !!!
 
  • Nebenkostenabrechnung Beitrag #8

RMHV

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Original von Martens
Wenn in der Aufstellung der Vorauszahlungen des Mieters für jedoch 2003 und 2004 Fehler enthalten sind, ergibt sich ein noch nicht verjährter Rückzahlungsanspruch des Mieters.
Auch die Vorauszahlungsverrechnung unterliegt der Einwendungsfrist nach § 556 Abs. 3 BGB. Nach Fristablauf wird ein Rückzahlungsanspruch des Mieters wegen falsch verrechneter Vorauszahlungen in der Regel ausgeschlossen sein.
 
  • Nebenkostenabrechnung Beitrag #9
Martens

Martens

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moin,

Original von RMHV
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Wenn in der Aufstellung der Vorauszahlungen des Mieters für jedoch 2003 und 2004 Fehler enthalten sind, ergibt sich ein noch nicht verjährter Rückzahlungsanspruch des Mieters.
Auch die Vorauszahlungsverrechnung unterliegt der Einwendungsfrist nach § 556 Abs. 3 BGB. Nach Fristablauf wird ein Rückzahlungsanspruch des Mieters wegen falsch verrechneter Vorauszahlungen in der Regel ausgeschlossen sein.

Das sehe ich nicht so und kann es aus der mir vorliegenden Kommentierung auch nicht herleiten.

Die Betriebskostenabrechnung endet mit der Summe der auf den Mieter entfallenden Kosten. Bis hierher geht §556 BGB.

Die Gegenrechnung mit den geleisteten Zahlungen hat mMn mit 556 nichts mehr zu tun und unterliegt damit der üblichen Verjährungsfrist von drei Jahren.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Nebenkostenabrechnung Beitrag #10

Caro

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Hallo,

wie hoch ist der Anteil für Grundsteuer und Versicherung für einen Mieter? Muß er alles zahlen oder anteilig? Wenn es NICHT mit im Mietvertrag steht, darf der Vermieter es trotzdem in die Abrechnung mit einbeziehen?

LG
Caro
 
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