Nebenkostenabrechnunug nach einem Jahr

Diskutiere Nebenkostenabrechnunug nach einem Jahr im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Ich habe ein Frage. Die Firma meines Vermieters rief mich vor 3 Monaten an und fragte nach ob ich noch die Zahlen von der Wohnungsübergabe haben...
  • Nebenkostenabrechnunug nach einem Jahr Beitrag #1

SirCigam

Ich habe ein Frage.

Die Firma meines Vermieters rief mich vor 3 Monaten an und fragte nach ob ich noch die Zahlen von der Wohnungsübergabe haben würde.

Damals hatten wir die auf jedenfall mit Unterschriften versendet.

Leider hatten wir das nach fast einem Jahr nicht mehr und wir baten den Vermieter sich an die Nachmieter zu wenden.

Dann vor 14 Tagen rief er an und meinte wir würden eine Abrechnung bekommen von 2005 und wir müßten für 4,5 Monate 460.- Euro oder so nachzahlen.

Dabei hatte ich damals soweit ich mich erinnern kann eine Miete zuviel bezahlt und davon hatte er was einbehalten als Nebenkostenabrechnung , das hat schon Wochen gedauert.
Damit war es für mich auf jedenfall erledigt.

Am 15.5 2005 wurde von uns die Wohnung übergeben muss ich dazu sagen.

Ich behaupte er hat niemals die Orginal Zahlen der ablesung vom 15.5.2005 und der Nachmieter hat falsche Zahlen angegeben der kam mir eh permanent pleite vor.

Jetzt am 31.5 habe ich Post erhalten per Einschreiben vom Vermieter was ich kategorisch abgelehnt habe, weil ich erstens nach einem Jahr glaube das er mir nichts kann und zweitens er nicht nachwiesen kann das seine Berechnungsgrundlagen stimmen.
Es gibt kein von uns Unterschriebenes Dokument, scheinbar mehr wo die abgelesen Zahlen enthalten gewesen sind, sonst hätte man nicht versucht von mir die Zahlen zu bekommen.

Vermutlich mit der Forderung die ich für Unverschämt und für Falsch erkläre.

Was immer dadrin steht ich kann es nicht kontrollieren und ich weigere mich zu glauben das ich für 4,5 Monate im Jahr 2005 nach einem Jahr Miete für 60m³ 460.- Euro NAchzahlen muss nachdem ich schon damals 170 Euro weniger bekommen habe als ich Ihm zu viel bezahlt habe, hielt ich das für realistisch und habe mich da nicht weiter quer gestellt.

Doch jetzt bin ich mir sicher das ich nicht einen Cent Zahlen muss nach über einem Jahr nach Wohnungsübergabe und unter diesen Veraussetzungen.

Bitte teilt mir eure Meinung mit und ob das verweigern des Einschreibens als nicht anwesend ok gewesen ist, Ich habe Ihm am tel. gesagt das ich keinerlei Forderung Respektieren werde.

Ich fühle mich eher nach einem Jahr belästigt und ich komme mir vor als würde man mich über den Tisch ziehen wollen.

Mit bestem Dank im Vorraus

Andreas Johst
 
  • Nebenkostenabrechnunug nach einem Jahr Beitrag #2

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Original von SirCigam
Am 15.5 2005 wurde von uns die Wohnung übergeben muss ich dazu sagen.

Ich behaupte er hat niemals die Orginal Zahlen der ablesung vom 15.5.2005 und der Nachmieter hat falsche Zahlen angegeben der kam mir eh permanent pleite vor.

Das ist eine Vermutung und lässt sich ohne unterschriebenes Rückgabeprotokoll der Mietsache - in dem auch die Zählerwerte festgehalten werden - nicht belegen!

Original von SirCigam
Jetzt am 31.5 habe ich Post erhalten per Einschreiben vom Vermieter was ich kategorisch abgelehnt habe, weil ich erstens nach einem Jahr glaube das er mir nichts kann und zweitens er nicht nachwiesen kann das seine Berechnungsgrundlagen stimmen.

Auch nach Auszug sind Forderungen berechtigt. Die Abrechnung muss spästenst 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums den Mietern zugestellt sein.
Beispiel:
Abrechnungszeitraum 01.01.2005 - 31.12.2005 - Abrechnung spätestens am 31.12.2006!
Abrechnungszeitraum 01.07.2004 - 30.06.005 - Abrechnung spätestens am 30.06.2006!

Innerhalb des Abrechnungszeitraums liegt der so genannte Berechnete Zeitraum. Der bezieht sich auf die Mietdauer und scheint korrekt angegeben zu sein. Überprüfe den Abrechnungszeitraum!

Original von SirCigam
Es gibt kein von uns Unterschriebenes Dokument, scheinbar mehr wo die abgelesen Zahlen enthalten gewesen sind, sonst hätte man nicht versucht von mir die Zahlen zu bekommen.

Was immer dadrin steht ich kann es nicht kontrollieren und ich weigere mich zu glauben das ich für 4,5 Monate im Jahr 2005 nach einem Jahr Miete für 60m³ 460.- Euro Nachzahlen muss nachdem ich schon damals 170 Euro weniger bekommen habe als ich Ihm zu viel bezahlt habe, hielt ich das für realistisch und habe mich da nicht weiter quer gestellt.

Eine Aussage, ob die Nachforderung in dieser Höhe auf die Fläche bezogen okay ist, lässt sich pauschal nicht treffen. Liegen aber keine Zählerwerte vor, dann wird der Verbrauch von Wasser und Heizung meist geschätzt.
Zu Prüfen ist, ob die monatlichen Vorauszahlungen, die für die Nebenkosten für den Mietzeitraum gezahlt, in Abzug gebracht wurden.


Original von SirCigam
Doch jetzt bin ich mir sicher das ich nicht einen Cent Zahlen muss nach über einem Jahr nach Wohnungsübergabe und unter diesen Veraussetzungen.

Bitte teilt mir eure Meinung mit und ob das verweigern des Einschreibens als nicht anwesend ok gewesen ist, Ich habe Ihm am tel. gesagt das ich keinerlei Forderung Respektieren werde.

Ich fühle mich eher nach einem Jahr belästigt und ich komme mir vor als würde man mich über den Tisch ziehen wollen.

Endschuldige bitte wenn ich das so direkt sage, aber du wirst auch unter diesen Voraussetzung - oder gerade deswegen - zahlen müssen, sollte die Abrechnung rechnerisch und inhaltlich korrekt sein!

Der Vermieter legt die Kosten für die Bewirtschaftung einer Immobilie für meist mehr als 12 Monate vor! Mieter zahlen zwar eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung, die den Vermieter in diesem Zeitraum kostenmäßig entlasten sollen. Stellt sich nun heraus, dass diese Vorauszahlung für den Mietzeitraum nicht ausreichen, dann fällt eine Nachzahlung für den Mieter an - das geschieht über die sogenannte Abrechnung! Die hat er dann auch zu zahlen! Sonst bleibt der Vermieter darauf sitzen. Wäre das dann rechtens??? Ich denke nicht!
 
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