Sabine
Hallo,
kann mir jemand sagen wie das in einem Mehrfamilienhaus mir der Gartenpflege ist. Bis Okt 2003 hat eine Nachbarin sich monatlich um das Rasenmähen und die Gartenpflege gekümmert. Die hat dann, weil Sie vom Vermieter zu wenig Geld dafür bekam gekündigt. In 2004 kam einmal eine Fa. die dann lt. Rg. eine Grundreinigung der Pflanzbeete, Unkrautentfernen, Rasenmähen und einen Rückschnitt des Efeus an einer Holzwand einmalig im Mai vorgenommen hat und danach passierte nichts mehr. Dieses Jahr kam der Verwalter kürzlich persönlich und nam einen Radikalschnitt der Hecke und der Büsche vor.
Es wir seit 2004 keine regelmäßige Pflege mehr vorgenommen! Die Grundreinigung zu einem Festpreis von mehrern Hundert Euro ist meines Erachtens nicht auf die Mieter umlegbar, da es sich nicht um regelmäßige Arbeiten handelt.
Ist dies richtig oder darf der Vermieter diese Kosten auch umlegen? Gibt es hierfür evtl. Gerichtsurteile oder andere Fundstellen dann könnte ich dies bei der jetzigen Nebenkostenabrg. reklamieren.
Eine zweite Frage wäre noch, wenn die Mülltonnen vom Vermieter durch die Stadtwerke ausgetauscht werden gegen andere mit Schlössern, weil sonst immer Fremde ihren Müll mit in die Tonnen geschmissen haben, darf dann der Vermieter die Kosten für die Schlösser auf die Mieter umlegen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
kann mir jemand sagen wie das in einem Mehrfamilienhaus mir der Gartenpflege ist. Bis Okt 2003 hat eine Nachbarin sich monatlich um das Rasenmähen und die Gartenpflege gekümmert. Die hat dann, weil Sie vom Vermieter zu wenig Geld dafür bekam gekündigt. In 2004 kam einmal eine Fa. die dann lt. Rg. eine Grundreinigung der Pflanzbeete, Unkrautentfernen, Rasenmähen und einen Rückschnitt des Efeus an einer Holzwand einmalig im Mai vorgenommen hat und danach passierte nichts mehr. Dieses Jahr kam der Verwalter kürzlich persönlich und nam einen Radikalschnitt der Hecke und der Büsche vor.
Es wir seit 2004 keine regelmäßige Pflege mehr vorgenommen! Die Grundreinigung zu einem Festpreis von mehrern Hundert Euro ist meines Erachtens nicht auf die Mieter umlegbar, da es sich nicht um regelmäßige Arbeiten handelt.
Ist dies richtig oder darf der Vermieter diese Kosten auch umlegen? Gibt es hierfür evtl. Gerichtsurteile oder andere Fundstellen dann könnte ich dies bei der jetzigen Nebenkostenabrg. reklamieren.
Eine zweite Frage wäre noch, wenn die Mülltonnen vom Vermieter durch die Stadtwerke ausgetauscht werden gegen andere mit Schlössern, weil sonst immer Fremde ihren Müll mit in die Tonnen geschmissen haben, darf dann der Vermieter die Kosten für die Schlösser auf die Mieter umlegen?
Vielen Dank für Eure Hilfe