Nebenkostenrückzahlung

Diskutiere Nebenkostenrückzahlung im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, Mieter A bekommt im Juni 2004 die Nebenkostenabrechnung von 2003. So weit so gut. Er entrichtet die geforderte Nachzahlung des Vermieters...
  • Nebenkostenrückzahlung Beitrag #1

Edith

Hallo,
Mieter A bekommt im Juni 2004 die Nebenkostenabrechnung von 2003.
So weit so gut. Er entrichtet die geforderte Nachzahlung des Vermieters B über 40,--Euro.
Im Jahr 2005 merkt Mieter A, dass die 40,-- Euro Nachzahlung nicht gerechtfertigt
waren, weil die Wasserkosten nicht richtig umgelegt wurden.
Kann Mieter A im Jahr 2005 nun noch die Rückzahlung der 40,--Euro fordern?
Oder hätte er da vorher machen müssen.
Wie lauten da die Verjährungsfristen?
Danke soweit und leiben Gruß
 
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  • Nebenkostenrückzahlung Beitrag #2

Mikape

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0
Ich bin der Meinung das die Verjährungsfrist für die Mieter zur Beanstandung der Nebenkostenabrechnung beträgt ein Jahr.

Kommt also darauf an, wann die 2003 Abrechnung gezahlt wurde und wann beanstandet.

Ich sag aber mal, wenn der Mieter da noch wohnt und die Beanstandung wirklich gerechtfertigt ist, dann würde ich als Vermieter erstatten!

Vergiftet sonst unnötig das Verhältnis.

Grüße
Petra
 
  • Nebenkostenrückzahlung Beitrag #3

wolle

Außerdem können Vermieter noch lernen und wenn dann beim nächsten Mieter die Abrechnung richtig läuft, hilft das allen...
 
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Nebenkostenrückzahlung

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