Edith
Hallo,
Mieter A bekommt im Juni 2004 die Nebenkostenabrechnung von 2003.
So weit so gut. Er entrichtet die geforderte Nachzahlung des Vermieters B über 40,--Euro.
Im Jahr 2005 merkt Mieter A, dass die 40,-- Euro Nachzahlung nicht gerechtfertigt
waren, weil die Wasserkosten nicht richtig umgelegt wurden.
Kann Mieter A im Jahr 2005 nun noch die Rückzahlung der 40,--Euro fordern?
Oder hätte er da vorher machen müssen.
Wie lauten da die Verjährungsfristen?
Danke soweit und leiben Gruß
Mieter A bekommt im Juni 2004 die Nebenkostenabrechnung von 2003.
So weit so gut. Er entrichtet die geforderte Nachzahlung des Vermieters B über 40,--Euro.
Im Jahr 2005 merkt Mieter A, dass die 40,-- Euro Nachzahlung nicht gerechtfertigt
waren, weil die Wasserkosten nicht richtig umgelegt wurden.
Kann Mieter A im Jahr 2005 nun noch die Rückzahlung der 40,--Euro fordern?
Oder hätte er da vorher machen müssen.
Wie lauten da die Verjährungsfristen?
Danke soweit und leiben Gruß