Nebenkostenverteilung ???

Diskutiere Nebenkostenverteilung ??? im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, wollte mich mal erkundigen, ob Müll, Kabelfernsehen, Grundsteuer, Grundgebühr usw., nach qm oder per Wohneinheit abgerechnet wird. Wir...
  • Nebenkostenverteilung ??? Beitrag #1

Nicky77

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Hallo,

wollte mich mal erkundigen, ob Müll, Kabelfernsehen, Grundsteuer, Grundgebühr usw., nach qm oder per Wohneinheit abgerechnet wird.
Wir wohnen in einem 2 Familienhaus (EG) - OG steht frei.
Desweiteren wird von oben nicht geheizt, da die Wohnung leer steht. Was sollten wir tun. Das Haus ist 40 Jahre alt und die Kälte kommt nun vom Keller und vom OG zu uns. Somit müssen wir mehr heizen, damits warm bleibt.
Kann man da was tun? Wie schon von einem anderen Thema meinerseits angesprochen, haben wir erhöhte Feuchtigkeit trotz mehrfachen Stoßlüften und Schimmel.
 
  • Nebenkostenverteilung ??? Beitrag #2

RMHV

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Original von Nicky77
Hallo,

wollte mich mal erkundigen, ob Müll, Kabelfernsehen, Grundsteuer, Grundgebühr usw., nach qm oder per Wohneinheit abgerechnet wird.

Das ist ein fehlerhafter Ansatz. Es gibt keinen zwingenden, quasi naturgesetzlichen, Umlageschlüssel.
Der zutreffende Umlageschlüssel ergibt sich aus Vereinbarungen oder dem Gesetz. Gibt es eine Verienbarung, sind die Kosten nach dem vereinbarten Umlageschlüssel zu verteilen. Wurden keine Vereinbarungen über den Umlageschlüssel abgeschlossen, schreibt § 556a Abs. 1 BGB im Grundsatz eine Abrechnung nach Wohnfläche vor. Davon ausgenommen sind Kosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung abhängen. Einzige Ausnahme sind die Heiz- und Warmwasserkosten. Diese sind immer nach der Heizkostenverordnung zu verteilen.

Betrachten wir die genannten Kostenarten einzeln...

Müll: Erfassung der Müllmengen ist bisher noch eher selten. Sollte eine Erfassung vorliegen und die Höhe der Gesamtkosten auch noch von der tatsächlichen Müllmenge abhängen, wäre ohne abweichende Vereinbarung nach Gesetz die erfasste Verursachung zwingender Umlagemaßstab. Gibt er keine Erfassung oder ändern sich die Kosten nicht mit der Menge, wäre nach Gesetz Wohnfläche der zutreffende Umlageschlüssel.

Kabelgebühren: Auf Wiederholungen möchte ich verzichten. Kabelgebühren könnten dann von einer erfassten Verursachung abhängen, wenn der Anbieter dem Vermieter die Nutzung freigeschalteter Anschlüsse in Rechnung stellen würde. Wohneinheit wäre dann der zutreffende Schlüssel. Dies dürfte allerdings eher die Ausnahme sein. Üblicherweise hat der Vermieter mit dem Anbieter einen Vertrag für das gesamte Haus. Die Kostenhöhe wird nicht davon abhängen, ob ein Mieter den Anschluss nutzt oder nicht. Die Folge wäre, dass die Gebühren nach Wohnfläche umzulegen wären.

Grundsteuer, Grundgebühren: Verbrauchserfassung scheidet naturgemäß aus. Ohne Vereinbarung wird also nach Wohnfläche umzulegen sein.

Eine Vereinbarung könnte auch durch langjährige Übung, also durch konkludente Handlung, abgeschlossen worden sein.


Wir wohnen in einem 2 Familienhaus (EG) - OG steht frei.
Desweiteren wird von oben nicht geheizt, da die Wohnung leer steht. Was sollten wir tun. Das Haus ist 40 Jahre alt und die Kälte kommt nun vom Keller und vom OG zu uns. Somit müssen wir mehr heizen, damits warm bleibt.
Kann man da was tun? Wie schon von einem anderen Thema meinerseits angesprochen, haben wir erhöhte Feuchtigkeit trotz mehrfachen Stoßlüften und Schimmel.

Erhöhte Heizkosten durch Leerstand muss der Mieter hinnehmen.
Feuchtigkeit hat irgendeine Ursache. Leerstand als Ursache für Feuchtigkeit ist eher unwahrscheinlich. Dass die Feuchtigkeit in der Mieterwohnung durch den Leerstand erhöht ist, halte ich ebenfalls für eher unwahrscheinlich. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wird die Schimmelbildung an den aus rein physikalischen Gründen zwangsläufig kältesten Stellen im Raum beginnen. Dies liegt vermutlich daran, dass die Oberflächentemperaturen dieser Bereiche durch die fehlende Beheizung angrenzender Räume nun niedriger liegen als vorher und die Luftfeuchtigkeit damit kondensieren kann. Sollte dies zutreffen, bleibt als Maßnahme gegen Schimmelbildung nur ausreichend heizen und ausreichend lüften.
 
Thema:

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