Neue Heizung Sollte Kommen

Diskutiere Neue Heizung Sollte Kommen im Bautechnik Forum im Bereich Technische Abteilung; Hallo, hoffe ich trage es hier richtig ein...... Folgendes: wir wohnen in einem sehr alten Haus mit Nachtspreicher. Im Bad war ein Lüfter, im WC...
  • Neue Heizung Sollte Kommen Beitrag #1

Caro

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Hallo, hoffe ich trage es hier richtig ein......

Folgendes:

wir wohnen in einem sehr alten Haus mit Nachtspreicher. Im Bad war ein Lüfter, im WC keine Heizung. Genauso in einem Kinderzimmer und die beiden Flure, ebenso der Hausflur - keine Heizung.

Nachdem der Lüfter im Bad kaputt ging und ein Nachtspeicher ebenso, wurde uns mitgeteilt, dass hier eh in absehbarer Zeit eine Gasheizung installiert werden sollte. So haben wir uns mit dem Vermieter drauf geeinigt auf die Neuanschaffung von Nachspeicher zu verzichten und für die Übergangszeit einen Kamin im großen Flur zu stellen (Kosten wurden vom Vermieter übernommen und der Einbau/Abnahme von uns)

Es wurde alles angeleiert und zwei Tage bevor der Bagger den Graben für die Leitungen ziehen sollte, wurde vom Vermieter alles abgeblasen, da es Schwierigkeiten mit den oberen Mietern gab. Mietnormaden. Da der VM nicht wußte, wass nun alles an Kosten auf ihn zukommen, sollte das mit der Heizung verschoben werden.

Mittlerweile ist ein gutes Jahr ins Land gezogen, laut seiner eigenen Aussage, ist die Sache vom Tisch mit den Mietern, aber von der Heizung will er nichts mehr wissen. Er meinte, wir hätten ja nun einen Kamin, dass sollte reichen. Mittlerweile schimmelt es im Kinderzimmer an der Ecke der Ausenwände und eine ganze Wand im WC. Wir lassen schon immer die Türen auf damit sich keine Feuchtigkeit sammelt, aber jetzt wird es immer kälter und so langsam muß mal was passieren.

Was kann ich nun wg. der Heizung unternehmen? Was für eine Frist kann/muß ich ihm setzen wg. der Heizung / dem Schimmel?

Ich hatte es bei ihm schon mal angesprochen, dass ich das nun endlich beseitigt haben möchte, ansonsten würde ich mich erkundigen was ich rechtlich machen kann. Da kam nur zur Antwort, dann würde er sich überlegen uns zu kündigen. Muß er bei einer Kündigung den GRUND angeben? Oder kann er aus heiterem Himmel einfach kündigen?

Fagen über Fragen, ich hoffe mir kann hier geholfen werden.

Danke im voraus

Caro :tasse
 
  • Neue Heizung Sollte Kommen Beitrag #2

simalexa

Hallo.
Meines Wissens kann dir der Vermieter nicht einfach so kündigen. Entweder er meldet Eigenbedarf an oder sowas. Wegen der Heizung und dem Schimmel würde ich auf jeden Fall dem Vermieter eine Mängelanzeige zukommen lassen. Diese mit einer Frist bis wann ihr den Schaden behebt haben wollt. Am unproblematischsten für euch ist es, dies über einen Anwalt zu machen.
Ihr müsst ja heizen können - alle Zimmer. Dahingehend würde ich auch den Mietvertrag vom Anwalt gleich prüfen lassen wie es mit der Heizleistung der einzelnen Räume aussieht.
 
  • Neue Heizung Sollte Kommen Beitrag #3

Capo

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Auf einen erneuten Einbau der Nachtspeicher :stupid Heizung könnt ihr bestehen, da das Bestandteil des Mietvertrages war. Außerdem bezweifel ich, dass bautechn alle Räume ausreichend beheizt sind....
 
  • Neue Heizung Sollte Kommen Beitrag #4

Caro

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Als die alten kaputt gingen hatten wir Angebote reingeholt für neue Speicheröfen. Die sind wahnsenig teuer. Die alten bekommt man hinterhergeschmissen, aber da ist ja dann die Sache mit dem Asbest.....

Er argumentiert ja nun, der Ofen im Flur reicht aus. Das stimmt aber nicht. Wo muss ich im Zimmer die Temperatur messen? Mitten im Raum oder am Fenster?

Wir waren sogar bereit 20,- Euro Grundmiete im Monat mehr zu zahlen für die Gasheizung. 80,- sollte der Kredit im Monat kosten. 40,- er und je 20,- pro Mietpartei. Erhöt ja auch den Wohnkompfort und das Mietobjekt. Oder sehe ich das falsch? Bräuchten wir da nichts mehr zahlen?

Wieviel darf ich dann von der Kaltmiete abziehen, wenn die Räume zu kalt sind, die Heizung fehlt und Schimmel da ist?


Schönen Abend
Caro :tasse
 
  • Neue Heizung Sollte Kommen Beitrag #5

simalexa

Vor der Mietminderung müsstest du dem Vermieter mit der Mängelanzeige, dass nicht ausreichend geheizt werden kann mitteilen, dass wenn die Mängel nicht innerhalb der Frist beseitigt werden, du dir eine Minderung der Kaltmiete vorhälst. Erst dann kannst du die Miete mindern. Wenn er die Mängel nicht beseitigt und du die Miete minderst, kann passieren, dass er das per Anwalt versucht wieder zu holen. Daher solltest du den sicheren Weg über einen Anwalt gehen und die Mietminderung auf ein separates Konto überweisen wenn er sich damit nicht einverstanden erklärt. Kann dir z. B. auch passieren, dass du nun 30% der Miete minderst, außergerichtlich oder auch gerichtlich dir "nur" 20% zugesprochen werden. Dann musst du die zuviel einbehaltene Miete wieder zurück zahlen. Alles nicht so einfach.
 
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