Neue Restnutzungsdauer für Gebäude der Gesamtenergieeffizienzklasse D und E von 9 Jahren + ein paar Monaten

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  • Neue Restnutzungsdauer für Gebäude der Gesamtenergieeffizienzklasse D und E von 9 Jahren + ein paar Monaten Beitrag #1

Tinnitus

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  • Neue Restnutzungsdauer für Gebäude der Gesamtenergieeffizienzklasse D und E von 9 Jahren + ein paar Monaten Beitrag #2

Volker Racho

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Aus dem 1. Blogartikel:

Um bei Ihrem Finanzamt die höhere Abschreibung geltend machen zu können, war bislang die Vorlage eines Gutachtens erforderlich, das die geringere Restnutzungsdauer bescheinigt. Das dürfte mit der jetzigen europarechtlichen Vorgabe nicht mehr nötig sein, die Vorlage des Energieausweises sollte genügen.

Wie jetzt, plötzlich kann man sich ein Gutachten zur Restnutzungsdauer sparen? Eben wollte der Bund doch noch die höhere AfA durch kürzere Restnutzungsdauer komplett abschaffen. Der Autor ist soweit ich weiß Vorsitzender von H&G Kreuzberg und Fachanwalt, daher gehe ich mal davon aus dass seine Einschätzung nicht an den Haaren herbeigezogen ist.
 
  • Neue Restnutzungsdauer für Gebäude der Gesamtenergieeffizienzklasse D und E von 9 Jahren + ein paar Monaten Beitrag #3
Andres

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So sehr ich dieses Blog schätze: Die Schlussfolgerungen sind doch ein wenig gewagt. Die Umsetzung in nationales Recht bleibt abzuwarten und bei dieser Gelegenheit wird auch der Inhalt noch einmal nachverhandelt werden. An diesem Punkt werden dann auch die diversen Härtefälle zu berücksichtigen sein, denn die Umsetzung in nationales Recht muss ja "nebenbei" auch noch verfassungsmäßig sein. Im Moment sieht es so aus, als würde insbesondere bei Gebäuden mit wenigen Wohneinheiten umfängliche Ausnahmen gelten, ganz besonders bei selbstgenutzten EFH.

Die steuerlichen Schlussfolgerungen sind ... hoffentlich nicht gekennzeichneter Sarkasmus. Natürlich wäre es steuerlich relevant, wenn Gebäude nach einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr genutzt werden dürften, aber das kommt doch aus rein praktischen Gründen nicht: In Deutschland wäre eine achtstellige Zahl von Gebäuden betroffen - das ist innerhalb von 7-10 Jahren nicht zu leisten, selbst wenn man vorbehaltlos dazu bereit wäre.

Eines muss halt auch klar sein: Neubauten mit Heizkesseln wird es kaum noch geben und im Lauf der nächsten 20 Jahre werden vorhandene Heizkessel verschwinden - nur der zeitliche Ablauf ist noch nicht fix. Wer Gebäude mit hohem Wärmebedarf hat, muss sich darüber Gedanken machen, wie man das ändert. Alles ohne Panik, die manche so gerne schüren, aber man kann heute nicht einfach ein Bestandsgebäude kaufen und davon ausgehen, dass man das in alle Ewigkeit so weiter betreiben kann. Das war übrigens - ganz große Überraschung - auch "früher" nicht anders.
 
  • Neue Restnutzungsdauer für Gebäude der Gesamtenergieeffizienzklasse D und E von 9 Jahren + ein paar Monaten Beitrag #4

Ferdl

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  • Neue Restnutzungsdauer für Gebäude der Gesamtenergieeffizienzklasse D und E von 9 Jahren + ein paar Monaten Beitrag #5
taxpert

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Die EU-Richtlinie sagt ja nur, dass ein Gebäude bis x.x.xxxx energetisch saniert werden muss. Es muss dann nicht abgerissen werden sondern kann z.B. anderweitig als Gebäude -z.B. als Lagerfläche- genutzt werden. Von daher halte ich diese Schlussfolgerung für nicht gerechtfertigt.

Bei der steuerlichen Nutzungsdauer geht es um die Nutzung als Gebäude an sich und nicht die Nutzung zu einem bestimmten Zweck.

taxpert
 
  • Neue Restnutzungsdauer für Gebäude der Gesamtenergieeffizienzklasse D und E von 9 Jahren + ein paar Monaten Beitrag #6
Andres

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Die EU-Richtlinie sagt ja nur, dass ein Gebäude bis x.x.xxxx energetisch saniert werden muss. Es muss dann nicht abgerissen werden sondern kann z.B. anderweitig als Gebäude -z.B. als Lagerfläche- genutzt werden.
So wie ich das verstehe, wäre bei Gebäuden und Gebäudeteilen, die nicht Wohnzwecken dienen, der Zeitplan sogar noch um 3 Jahre nach vorne verschoben, d.h. diese Möglichkeit besteht gerade nicht.

Bei der steuerlichen Nutzungsdauer geht es um die Nutzung als Gebäude an sich und nicht die Nutzung zu einem bestimmten Zweck.
Die Schlussfolgerung, dass überhaupt keine Nutzung mehr möglich wäre, halte ich übrigens auch für gewagt.
 
  • Neue Restnutzungsdauer für Gebäude der Gesamtenergieeffizienzklasse D und E von 9 Jahren + ein paar Monaten Beitrag #7

Immofrager

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  • Neue Restnutzungsdauer für Gebäude der Gesamtenergieeffizienzklasse D und E von 9 Jahren + ein paar Monaten Beitrag #8
immodream

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Hallo,
sind den diese verschärften Umwelt-Auflagen auch für Asylantenaufnahmeeinrichtungen bindend ?
Da könnte man seinen Wohnraum doch für diese Zwecke vermieten .Ist doch für die Menschen angenehmer als in Turnhallen oder Zelten zu hausen.
Da meine Objekte alle in Bahnhofsnähe liegen und gleich große Zimmer mit einer großen Wohnküche aufweisen, könnte man die vielleicht auch für gewisse gewerbliche Zwecke nutzen.
Da muß ich mich mal sachkundig machen, bevor ich viel Geld in Wärmedämmung und neue Heizungen investiere .
Grüße
Immodream
 
  • Neue Restnutzungsdauer für Gebäude der Gesamtenergieeffizienzklasse D und E von 9 Jahren + ein paar Monaten Beitrag #9

Ferdl

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  • Neue Restnutzungsdauer für Gebäude der Gesamtenergieeffizienzklasse D und E von 9 Jahren + ein paar Monaten Beitrag #10
Andres

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Da muß ich mich mal sachkundig machen
Wenn du den Artikel gelesen hättest, wüsstest du, dass für Gebäude, die der Staat nutzt und für andere als Wohnzwecke sogar noch kürzere Fristen gelten sollen. Flüchtlingsunterkünfte und "horizontale" Arbeitsplätze sind also sogar noch mehr betroffen als Wohnraum.
 
  • Neue Restnutzungsdauer für Gebäude der Gesamtenergieeffizienzklasse D und E von 9 Jahren + ein paar Monaten Beitrag #11
immodream

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Hallo Andres,
ich habe den Artikel natürlich nicht gelesen und einfach gedacht, das man wenn man Menschen in Container , Turnhallen , Zelten und alten Kasernen unterbringt, die vielleicht vorübergehend auch in nicht energetisch sanierte Wohnungen unterbringen kann.
Grüße
Immodream
 
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