So sehr ich dieses Blog schätze: Die Schlussfolgerungen sind doch ein wenig gewagt. Die Umsetzung in nationales Recht bleibt abzuwarten und bei dieser Gelegenheit wird auch der Inhalt noch einmal nachverhandelt werden. An diesem Punkt werden dann auch die diversen Härtefälle zu berücksichtigen sein, denn die Umsetzung in nationales Recht muss ja "nebenbei" auch noch verfassungsmäßig sein. Im Moment sieht es so aus, als würde insbesondere bei Gebäuden mit wenigen Wohneinheiten umfängliche Ausnahmen gelten, ganz besonders bei selbstgenutzten EFH.
Die steuerlichen Schlussfolgerungen sind ... hoffentlich nicht gekennzeichneter Sarkasmus. Natürlich wäre es steuerlich relevant, wenn Gebäude nach einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr genutzt werden dürften, aber das kommt doch aus rein praktischen Gründen nicht: In Deutschland wäre eine achtstellige Zahl von Gebäuden betroffen - das ist innerhalb von 7-10 Jahren nicht zu leisten, selbst wenn man vorbehaltlos dazu bereit wäre.
Eines muss halt auch klar sein: Neubauten mit Heizkesseln wird es kaum noch geben und im Lauf der nächsten 20 Jahre werden vorhandene Heizkessel verschwinden - nur der zeitliche Ablauf ist noch nicht fix. Wer Gebäude mit hohem Wärmebedarf hat, muss sich darüber Gedanken machen, wie man das ändert. Alles ohne Panik, die manche so gerne schüren, aber man kann heute nicht einfach ein Bestandsgebäude kaufen und davon ausgehen, dass man das in alle Ewigkeit so weiter betreiben kann. Das war übrigens - ganz große Überraschung - auch "früher" nicht anders.