Neuer Eigentümer

Diskutiere Neuer Eigentümer im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich hoffe, hier in diesem Forum kann mir jemand zu folgendem Sachverhalt helfen: Wir wohnen seit 1998 in einem Mehrfamilienhaus in guter...
  • Neuer Eigentümer Beitrag #1

Sophie2712

Hallo,

ich hoffe, hier in diesem Forum kann mir jemand zu folgendem Sachverhalt helfen:
Wir wohnen seit 1998 in einem Mehrfamilienhaus in guter Wohnlage. Im Juli 2005 sind wir vom Erdgeschoss in die vom Vermieter zunächst für eigene Zwecke ausgebaute Dachgeschoss-Wohnung gezogen. Es handelt sich um eine sehr schöne und ausgefallene Wohnung über 2 Etagen. Da wir dem Vermieter als gute und zuverlässige Mieter bekannt waren, überließ er uns die Wohnung für eine Miete, die um ca. 250 € unter dem im aktuellen Mietspiegel genannten Preis liegt. Weiterhin sollten wir eine "Vereinbarung" bekommen, aus der entnehmbar ist, dass der Eigentümber die Miete in den nächsten 5 Jahren nicht oder nur sehr geringfügig erhöhen wird. Tatsächlich erhalten haben wir diese Vereinbarung aber später trotz mehrmaliger Nachfrage nicht.
Heute nun erhielten wir die Nachricht, dass das gesamte Wohnhaus verkauft wird. Es ist nun davon auszugehen, dass uns der neue Eigentümer für diesen "Schnäppchenpreis" wohl kaum in der Wohnung wohnen lassen wird.
Was kann nun schlimmstenfalls auf uns zukommen?
Kann direkt eine Mieterhöhung gemäß dem Mietspiegel erfolgen, sprich die Miete von jetzt auf gleich um 250 € erhöht werden oder müsste dies etappenweise geschehen?
Kann auch eine über dem Mietspiegel liegende Miete gefordert werden?

Vielen Dank!
 
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  • Neuer Eigentümer Beitrag #2

Capo

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Eine Anpassung bis zum Mietspiegel ist nur bei einem neuen Vertrag möglich bzw wenn die Mieterhöhung max 20% der bisherigen Miete ausmacht. Letzteres wird wohl auch auf euch zukommen.
 
  • Neuer Eigentümer Beitrag #3

RMHV

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Es gibt hier ein bestehendes Mietverhältnis. Die Miete kann damit im Grundsatz nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden, darf aber nicht mehr als 20% innerhalb von 3 Jahren steigen (Kappungsgrenze).
Beim Neuabschluss eines Mietvertrags ist auch eine Mietpreisvereinbarung über der ortsüblichen Vergleichsmiete möglich.

Fraglich bleibt für mich nach der Beschreibung der Wohnung, ob der Mietspiegel verwertbare Vergleichsmieten liefern kann.
 
  • Neuer Eigentümer Beitrag #4

Jerry

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Naja, wenn der Mietspiegel nichts auf dem Niveau hergibt, zählt halt das nächst-"schlechtere" - und wenn die Wohnung da signifikant drunter liegt im Preis, wird der neue Vermieter diesen Zustand irgendwie abstellen wollen.

Dem Mieter eine solche "Vereinbarung" über eine Bestandswahrung zuzusagen und dann nicht zu liefern, finde ich schon schofel, aber dem verkaufenden Alteigentümer kann's ja am Ende auch egal sein, wie man über ihn denkt - zumal wenn er evtl. weit weg zieht...

Da könnte man glatt :motzki

Jerry
 
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