neuer Entscheid des BGH

Diskutiere neuer Entscheid des BGH im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo! Wir haben heute unsere Nebenkostenabrechnung erhalten - von 2003/20041! Verschusselt hat dies wohl unser Hausverwalter, der trotz...
  • neuer Entscheid des BGH Beitrag #1

sonja lux

Hallo!

Wir haben heute unsere Nebenkostenabrechnung erhalten - von 2003/20041! Verschusselt hat dies wohl unser Hausverwalter, der trotz vorliegender Abrechnung des zuständigen Unternehmens einfach vergessen hat die Abrechnung an unserern Vermieter (und er damit an uns) weiterzuleiten. Nach dem Entscheid des BGH ist der Mitere ja nun nicht mehr verpflichtet verjährte Rechnungen zu zahlen. Wie sieht das aus, wenn der Verwalter nun die Verspätung zu verantworten hat? Sind wir nun zum zahlen verflichtet? Ich weiss, dass es eine Ausnahmeklausel gibt, wenn das zuständige Unternehmen vergessen hat die Rechnung zu stellen. Ich habe aber den sicheren Beweis, dass es am Verwalter hing...

Lieben Dank für die Hilfe
Sonja
 
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  • neuer Entscheid des BGH Beitrag #2

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dann bist du gemäß 556 BGB davon befreit, denn die abrechnung kam ja offensichtlich zu spät an... allerdings hat der vermieter einen regressanspruch zum verwalter, da er es fahrlässig vergessen hat, dieses jedoch zu beweisen ist sehr schiwerig., denn der Verwalter sagt ja: die späte abrechnung hat der vermieter und der verwalter zu vertreten...

dann sagt das gesetz, das der mieter zur nachzahlung verpflichtet ist
 
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