sonja lux
Hallo!
Wir haben heute unsere Nebenkostenabrechnung erhalten - von 2003/20041! Verschusselt hat dies wohl unser Hausverwalter, der trotz vorliegender Abrechnung des zuständigen Unternehmens einfach vergessen hat die Abrechnung an unserern Vermieter (und er damit an uns) weiterzuleiten. Nach dem Entscheid des BGH ist der Mitere ja nun nicht mehr verpflichtet verjährte Rechnungen zu zahlen. Wie sieht das aus, wenn der Verwalter nun die Verspätung zu verantworten hat? Sind wir nun zum zahlen verflichtet? Ich weiss, dass es eine Ausnahmeklausel gibt, wenn das zuständige Unternehmen vergessen hat die Rechnung zu stellen. Ich habe aber den sicheren Beweis, dass es am Verwalter hing...
Lieben Dank für die Hilfe
Sonja
Wir haben heute unsere Nebenkostenabrechnung erhalten - von 2003/20041! Verschusselt hat dies wohl unser Hausverwalter, der trotz vorliegender Abrechnung des zuständigen Unternehmens einfach vergessen hat die Abrechnung an unserern Vermieter (und er damit an uns) weiterzuleiten. Nach dem Entscheid des BGH ist der Mitere ja nun nicht mehr verpflichtet verjährte Rechnungen zu zahlen. Wie sieht das aus, wenn der Verwalter nun die Verspätung zu verantworten hat? Sind wir nun zum zahlen verflichtet? Ich weiss, dass es eine Ausnahmeklausel gibt, wenn das zuständige Unternehmen vergessen hat die Rechnung zu stellen. Ich habe aber den sicheren Beweis, dass es am Verwalter hing...
Lieben Dank für die Hilfe
Sonja