neuer Mietvertrag

Diskutiere neuer Mietvertrag im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Die Vermarktung meiner Wohnung schreitet voran. Viele Anrufe wurden entgegen genommen, einige Besichtigungen wurden durchgeführt (auch wenn...
  • neuer Mietvertrag Beitrag #1
Taliesin

Taliesin

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Hallo

Die Vermarktung meiner Wohnung schreitet voran. Viele Anrufe wurden entgegen genommen, einige Besichtigungen wurden durchgeführt (auch wenn ein Interessent zu seinem Termin wohl eine bessere Beschäftigung hatte :( ), von den 4 verteilten Selbstauskunft-Formularen sind 2 zu mir zurückgekehrt und auch der Favorit der Mieter ist gefunden, obwohl sich der ja noch ändern kann.

Nun habe ich mir den aktuellen Mietvertrag vom Haus&Grund-Verlag zukommen lassen.

An dem fallen mir auf, dass alle Nebenkostenarten aufgeführt sind (soweit ok) und man (wahrscheinlich der Vermieter) zu jeder einzelnen Nebenkostenart den Betrag dazuschreiben soll. Da muss ich doch erstmal schlucken, wie soll ich variable Kosten in einen Vertrag schreiben? Sind die dadurch nicht festgeschrieben?

Leider haben die Mitarbeiter der zuständigen H&G-Zweigstelle mittlerweile ihren verdientes Wochenende angetreten und sind auf die Schnelle nicht verfügbar.
Vielleicht bekomme ich hier Antworten?

Gruß
Tali
 
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  • neuer Mietvertrag Beitrag #2

RMHV

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Original von Taliesin
An dem fallen mir auf, dass alle Nebenkostenarten aufgeführt sind (soweit ok) und man (wahrscheinlich der Vermieter) zu jeder einzelnen Nebenkostenart den Betrag dazuschreiben soll. Da muss ich doch erstmal schlucken, wie soll ich variable Kosten in einen Vertrag schreiben? Sind die dadurch nicht festgeschrieben?

Vermutlich löst sich das Problem bei genauem lesen von selbst...

Die aktuelle Fassung des Vertragsformulars kenne ich nicht. In allen mir bekannten Formularen von Haus & Grund lautet die Betriebskostenvereinbarung aber sinngemäß wie folgt:
Der Mieter zahlt sämtliche nach Betriebskostenverordnung umlagefähigen Betriebskosten. Auf die Betriebskosten werden Vorauszahlungen geleistet für
Kostenart1 von Betrag1
...
Kostenart16 von Betrag 16
-----------------------------------
Summe Vorauszahlungen

Wenn dies dem vorliegenden Muster entspicht, sind kalkulierte Anteile der einzelnen Kostenarten am Gesamtbetrag nicht wichtig. Nach Ablauf der Abrechnungsperiode wird über die gesamt Kosten und die gesamten Vorauszahlungen abgerechnet.
 
  • neuer Mietvertrag Beitrag #3
Taliesin

Taliesin

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Danke für die Antwort

ich gebe zu, erst jetzt habe ich mir die Zeit genommen, mir den Vertrag durchzulesen.

im Vertrag steht:

1) der Mietzins beträgt ...
2) der Mietzins für die Garage...
3)Der vorstehend genannte Mietpreis ist als Grundmiete anzusehen. Hinzu kommen folgende Nebenkosten:*

1.Heizkosten ............................ __ EUR
2. Aufzugskosten ...................... __ EUR
3. Grundsteuer ......................... __ EUR
...
16. Kosten der Gebäudereinigung __ EUR

4) auf die vorstehend genannten Betriebskosten leistet der Mieter eine monatl. Vorauszahlung in Höhe von __ EUR

* sonstige Betriebskosten, wie z.B. Dachrinnenwartung, (...) sind zwingend unter §23 namentlich zu benennen.

§23 - sonstige Vereinbarungen


-------------------

Es steht zwar weiterhin drin, dass jährlich über die Vorauszahlung abgerechnet wird, aber die einzelnen Nebenkosten sind ja mit Betrag im Vertrag genannt

Ehrlich gesagt, gefällt mir an dem Vordruck so Einiges nicht.
Irgendwo habe ich gelesen, dass der H&G-vertrag genutzt und nach Möglichkeit nicht mehr geändert bzw. Teile davon gestrichen werden sollen, um sich Nachteile zu ersparen.

Wenn ich aber einem Mietinteressenten bei der Begehung der Wohnung erzähle, er müsse lediglich 2 Monatsmieten Kaution bezahlen und im Vertrag steht nachher fest verankert die 3 drin, mache ich doch vor dem Mieter unglaubwürdig. Auch dass die Warmwasserkosten nach der HeizV abgerechnet werden, trifft auf die Wohnung nicht zu, weil das Wasser durch einen Durchlauferhitzer erhitzt wird.

Und Streichungen in den Absätzen machen den Vordruck dann schnell unansehnlich.

Ich bin jetzt stark versucht, diesen Vertrag meinen eigenen Wünschen anzupassen. Auch die jetzt bestehenden Verträge habe ich von einem Vordruck übernommen und Sequenzen, die auf mein Haus nicht zutreffen bzw wenn ich einige Dinge strikt auf eine gewisse Weise geregelt haben möchte, habe ich dann behutsam verändert, ohne den Satzbau oder Formulierungen zu verzerren.

Fahrstuhlkosten werden bei mir nicht anfallen, könnte ich also ersatzlos streichen. Die Warmwasserklausel kann auch entfallen usw.

So kann man den Vertrag evtl etwas leichter verständlich gestalten

Gruß
Tali
 
  • neuer Mietvertrag Beitrag #5
Taliesin

Taliesin

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Hallo

Den vorgeschlagenen Mietvertrag habe ich mir angesehen. Ehrlich gesagt kommt er mir vor wie die Universalvorlage eines Staubsaugers, man müsste sich immer die passenden Klauseln heraussuchen und den Rest streichen. Für mich persönlich zu unübersichtlich.

Um nochmal auf meine Ausgangsfrage zurückzukommen, im H&G-Vertrag steht unter "Schönheitsreparaturen" folgende Klausel:

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung in jedem Falle soweit renoviert an den Vermieter zurückzugeben, dass dem Mietnachfolger der Einzug ohne weiteres zugemutet werden kann.

Irgendwie stolpere ich über den markierten Ausdruck. Wird das nicht irgendwann zu einem Fallstrick?
Nicht dass das Gericht im Zweifelsfalle mit dem Ausdruck kommt, "normale Abwohnfolgen müssen vom Vermieter hingenommen werden"

Gruß
Tali
 
  • neuer Mietvertrag Beitrag #6
F-14 Tomcat

F-14 Tomcat

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an ihrem exemplar des Haus und Grund Vertrages kommt mir einiges komisch vor

die aufführung der Betriebskosten sind meines erachtens schlecht verfasst

die Schönheitsreparaturen Klausel klingt mehr als nur merkwürdig bzw ungültig

bei unserem ortsansässigen Verein wird der Vertrag auf den Vermieter und das Haus zugeschnitten

http://www.hug-bgl.de/parser.php?topic=a5
 
  • neuer Mietvertrag Beitrag #7
Taliesin

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Hallo

auch ich habe mich jetzt nach intensiverem Studium des Vordrucks gewundert.

Mal abgesehen davon, dass man einen solchen Vertrag vielleicht mal Korrektur-lesen lassen sollte (veraltete Rechtschreibung, Kommafehler, die sogar mir auffallen) sind Ausdrücke wie "Kauflustige" statt "Kaufinteressenten" doch wohl Fehler, die vermeidbar sind.

Vor Allem aber ist meiner Meinung nach das Weglassen der "salvatorischen Klausel" ein Fehler, der einem eigentlich verbietet, dieses Formular zu einem Dokument zu machen, an dem nachher ein Rechtsstreit hängt. Oder ist die heutzutage nicht mehr üblich?

Gruß
Tali
 
  • neuer Mietvertrag Beitrag #8
F-14 Tomcat

F-14 Tomcat

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ich würde bei dem oben Verblinkten h&g Verein mir einen Mietvertrag bestellen ist zwar nicht billig aber sicher besser als der Vordruck oder ein gratis mv aus dem Netz zumal am 22. Oktober 2008 (VIII ZR 283/07) bzw am 18.6.2008 (Az.: VIII ZR 224/07) ein/zwei neue für Vermieter günstiges urteile gesprochen wurden
 
  • neuer Mietvertrag Beitrag #9
Taliesin

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Hallo

Der von mir angesprochene Vertrag war nicht gratis, sondern ist mir vor 2 Tagen von der für mich zuständigen Haus&Grund Geschäftsstelle in Oldenburg zugesandt worden.
Ich bin schon einige Jahre bei denen Mitlied und glücklicherweise (weil ich Glück mit meinen Mietern habe) musste ich sie noch nicht oft in Anspruch nehmen.

Ich wundere mich sowieso, dass anscheinend die Formulare bei Haus&Grund variieren. Ich hätte jetzt erwartet, dass ich ein bundeseinheitlichen Vordruck bekomme.

Ob meine Geschäftsstelle einen individuellen Service anbietet, ist mir so jetzt nicht bekannt, ich kann ja mal nachfragen (nachdem sie reagiert haben).

Vielen Dank für den Link, ich kann da ja auch mal nachfragen.

Gruß
Tali
 
  • neuer Mietvertrag Beitrag #10

swit

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Original von Taliesin

Ob meine Geschäftsstelle einen individuellen Service anbietet, ist mir so jetzt nicht bekannt, ich kann ja mal nachfragen (nachdem sie reagiert haben).

Doch, wird angeboten. Habe die aktuelle Preisliste von OL hier, wenn ich mich recht erinnere "ab 25 Euro".
 
  • neuer Mietvertrag Beitrag #11

Onkets

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Hallo,

schau dir mal den Mietvertrag unter www.formdock.de an.

Dort gibt es einen bundeseinheitlichen Mietvertrag.

Außerdem gibt es dort nicht diese riesen Auflistung der Betriebkosten und du kannst diesen Vertrag auch noch online ausfüllen, sowie auf deinem Rechner speichern. Zusätzlich ist die formdock GmbH noch Kooperationspartner des IVD.

Ich verwende derzeit nur noch diese Verträge, da es extrem praktisch, diese einfach online auszufüllen.


VG

Onkets
 
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