neuer Wirtschaftsplan - ab wann ändern sich die Vorauszahlungen?

Diskutiere neuer Wirtschaftsplan - ab wann ändern sich die Vorauszahlungen? im Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, ich besitze eine Eigentumswohnung, die von einer Hausverwaltung betreut wird. Wir haben unsere ETV immer recht spät im Jahr, meist wird es...
  • neuer Wirtschaftsplan - ab wann ändern sich die Vorauszahlungen? Beitrag #1

gyndae

Hallo,

ich besitze eine Eigentumswohnung, die von einer Hausverwaltung betreut wird. Wir haben unsere ETV immer recht spät im Jahr, meist wird es Sommer. In früheren Jahren lief das immer so:

Auf der ETV wurde ein neuer Wirtschaftsplan für das laufende Jahr beschlossen. Geänderte Vorauszahlungen waren dann rückwirkend zum 1.1. fällig. War die Vorauszahlung nach dem alten Wirtschaftsplan z.B. 125,- EUR und wurde dann im August ein neuer WP mit 150,- beschlossen, so war die Differenz von 25,- von Januar bis Juli nachzuzahlen.

Bei der ETV im Jahr 2005 meinte dann der Verwalter, daß eine Gerichtsentscheidung gibt, wonach geänderte Vorauszahlungen entsprechend einem neuen WP erst ab dem Tag der Beschlußfassung gelten, nicht rückwirkend. Das wurde auch so gehandhabt. Der aktuelle WP gilt dann so lange, bis ein neuer beschlossen wird.

Soweit, sogut. In diesem Jahr haben wir einen neuen Verwalter, wir haben - wieder im Sommer - einen neuen WP für 2006 genehmigt....und nun berechnet der Verwalter die neuen Vorauszahlungen rückwirkend zum 1. Januar. Wie sieht es denn nun rechtlich aus, ab wann sind geänderte Vorauszahlungen zu leisten? Ab dem Tag der Beschlußfassung oder rückwirkend? Oder muß es im letzteren Fall ausdrücklich auf der ETV so beschlossen werden? Und wenn es so beschlossen wurde, die Rechtssprechung aber anders urteilt: was zählt denn dann?
 
  • neuer Wirtschaftsplan - ab wann ändern sich die Vorauszahlungen? Beitrag #2
Martens

Martens

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
05.04.2006
Beiträge
2.909
Zustimmungen
160
Ort
Berlin
moin,

zwei Aspekte ergeben sich für mich:

1. gibt es ein Wirtschaftsjahr, das legt die Teilungserklärung fest oder es hat sich ergeben, meist ist es für die WEG das Kalenderjahr, aber Abweichungen sind möglich.

Ein Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr macht nur Sinn, wenn innerhalb des Jahres die Summe der einzelnen Vorauszahlungen auch das geplante Volumen ergibt.

Das bedeutet, daß entweder die Zahlungen rückwirkend gelten, oder aber ab dem nächsten ersten, dann aber entsprechend erhöht.

Beispiel:
WP-Volumen steigt um 10 Prozent, also erhöhen sich die monatlichen Vorauszahlungen um 10 Prozent, rückwirkend ab Beginn des Wirtschaftsjahres.

Will man das nicht, hat die Versammlung im Juni und will erst ab Juli die Vorauszahlungen anpassen, erhöhen sich die verbleibenden sechs Vorauszahlungen um jeweils 20 Prozent, damit das Gesamtvolumen des Wirtschaftsplanes zusammenkommt.

2. ist die übliche Vorgehensweise die, daß ein neuer Wirtschaftsplan auf den Zahlen des vorangegangenen Jahres erstellt wird. So kommt es, daß man immer im laufenden Wirtschaftsjahr ist, wenn über den Plan des aktuellen Jahres beschlossen wird und sich immer eine auch die Vergangenheit betreffende Änderung ergibt.

Ich halte das für kein Problem, kenne auch kein entsprechendes Urteil - was nicht heißen muß, daß es das nicht gibt. :)

Letztlich muß man sich darüber im klaren sein, daß der Verwalter nur mit dem Geld wirtschaften kann, daß ihm die Eigentümer zur Verfügung stellen. Sollen aber bestimmte Aufgaben erledigt werden, muß das Geld aufgebracht werden, über erhöhte Vorauszahlungen, über eine einmalige Nachbelastung oder über Sonderumlage.

Es ist für mich kein juristisches Problem zu sehen, über die Verfahrensweisen kann man natürlich diskutieren.

hoffe geholfen zu haben
Christian Martens
 
Thema:

neuer Wirtschaftsplan - ab wann ändern sich die Vorauszahlungen?

neuer Wirtschaftsplan - ab wann ändern sich die Vorauszahlungen? - Ähnliche Themen

Anpassung der Hausgeld-Vorschusszahlungen des neuen WP-Vorschlag verlangbar bei außergewöhnlichen Änderungen ?: Wenn aufgrund eines Mieterwechsels (undisziplinierte WG -> Büro mit sehr geringem KW+WW+Heizungsverbrauch) eine drastische Änderung der Heiz- und...
Einzelwirtschaftsplan/Nebenkostenabrechnung: Hallo erstmal alle Zusammen, ich bin seit 2020 im Besitz einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Dort werden die Wohnungen als...
Neuer Wirtschaftsplan - gültig ab wann?: Ich mache mir gerade Gedanken, wie verschieden doch die Wirtschaftsplangültigkeit von verschiedenen Hausverwaltungen gehandhabt wird: Folgender...
Zwei unfähige/unwillige Verwalter und 19 Monate Hausgeldrückstand: Hallo zusammen, Unsere 8er-WEG (2011, 6 Selbstbewohner) hat mehrere ziemlich große Probleme, der Sachverhalt ist megakomplex, es fehlen wichtige...
Die Geschichte vom Antrag, über den Beschluß und deren Umsetzung: Ein Hallo und Guten Tag der Community Mein Mann und ich sind seit 5 Jahren glückliche Besitzer einer Eigentumswohnung. Es ist eine WEG bestehend...

Sucheingaben

Wirtschaftsplan rückwirkend beschließen

,

Wirtschaftsplan Eigentumswohnung

,

weg wirtschaftsplan rückwirkend

,
wirtschaftsplan rückwirkend
, rückwirkender wirtschaftsplan, wirtschaftsplan vorauszahlungen, fälligkeit geändertes hausgeld, wirtschaftsplan rückwirkend beschliessen, ab wann gilt neuer wirtschaftsplan, rückwirkende erhöhung der zahlungen laut wirtschaftsplan bei eigentumswohnungen, rückwirkende vorauszahlung nach dem wirtschaftwsplan, beschluss über die rückwirkende fälligkeit von vorauszahlungen witschaftsplan, eigentümerversammlung wirtschaftsplan rückwirkend, wirtschaftsplan weg rückwirkend, rückwirkender plan im weg, darf der wirtschaftsplan rückwirkend beschlossen werden, was bedeutet gesamtvolumen des wirtschaftsplanes, Wirtschaftsplan nach verkauf rückwirkend geändert, rückwirkender wirtschaftsplan weg, Wirtschaftsplan Eigentumswohnung Hausverwaltung, wirtschaftsplan spät, ab wann gilt ein wirtschaftsplan, wirtschaftsplan etv, änderung wirtschaftsplan, wirtschaftsplan rückwirkend ändern
Oben