Neues Gesetz - Warmwasseranlagen auf Bakterien prüfen

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Vermieter müssen Warmwasseranlagen auf Bakterien prüfen :hut032::hut032::hut032:

Ab dem 1. November 2011 müssen Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit einer zentralen Anlage zur Warmwasserbereitung, die ein Fassungsvermögen von mindestens 400 l aufweist, diese jährlich auf das Legionellen-Bakterium hin untersuchen lassen. Dies schreibt die dann in Kraft tretende neue Trinkwasserverordnung vor.

Legionellen stehen im Verdacht, teilweise tödlich verlaufende Lungenentzündungen auszulösen. Die Vermieter müssen dem Gesundheitsamt melden, wenn ihr Gebäude über eine entsprechende Anlage verfügt. Nur Unternehmen, die auf speziellen Listen der Gesundheitsämter aufgeführt sind, dürfen die Anlagen überprüfen. Die Prüfberichte müssen vom Vermieter im Original zehn Jahre aufbewahrt werden. Laut der Eingentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund belaufen sich die Kosten einer Legionellenuntersuchung bei einem Acht-Parteien-Haus auf etwa 200 Euro. Diese Aufwendung kann als Teil der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, so Haus & Grund. (Information wurde aus dem www geguttenbergt)

Meine Frage:
Wie werdet Ihr vorgehen? Erst mal abwarten? Oder sofort melden und prüfen lassen? Ich finde diese Regelung ziemlich unsinnig, denn sie zieht lediglich einen enormen Aufwand für die Behörden und unnötige Mieterhöhungen nach sich. Bewirkt in jedem Fall für alle Beteiligten einen Anstieg der Kosten ohne eine nennenswerte Verbesserung der Kontrolle auf Bakterien in Wasserleitungen zu bieten. Oops, ich vergaß, es gibt ja auch in diesem Fall ein paar Gewinner. Herzlichen Glückwunsch den Prüfunternehmen! :D

M. E. reicht es völlig aus den Wärmeregler auf mind. 60°C einzustellen, um eine Kontermination von Legionellen zu vermeiden.

Wie ist Eure Meinung dazu? Freue mich auf Feedback.

Wünsche einen schönen Tag
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  • Neues Gesetz - Warmwasseranlagen auf Bakterien prüfen Beitrag #2

Pfeifdireins

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Hallo,
ja sehr interessantes Thema.
Hast du schon mal mit deiner Versicherung gesprochen, wie sie einen Schaden zu regulieren gedenkt :erschreckt015: ?
Gruss,
P.
 
  • Neues Gesetz - Warmwasseranlagen auf Bakterien prüfen Beitrag #3
Soontir

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Benutz die Suchfunktion,

da gabs schon genug Beiträge dazu.
 
  • Neues Gesetz - Warmwasseranlagen auf Bakterien prüfen Beitrag #4

Berny

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M. E. reicht es völlig aus den Wärmeregler auf mind. 60°C einzustellen, ...
Deine Meinung in allen Ehren, aber sie ist nicht gefragt.
Gefragt ist, wie Du diese rechtskräftige VO umsetzt.
 
  • Neues Gesetz - Warmwasseranlagen auf Bakterien prüfen Beitrag #5
Soontir

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M. E. reicht es völlig aus den Wärmeregler auf mind. 60°C einzustellen, um eine Kontermination von Legionellen zu vermeiden.

[/COLOR][/I]

Ist übrigens auch falsch, zwischen 55 und 60 ° wird nur das Wachstum von Legionellen gehemmt.
Abgetötet werden diese erst bei 70°. Daher haben moderne Heizungsanlagen eine sogenannte Legionellenschaltung, Sprich das Bruachwasser wird einmal wöchentlich auf mehr als 70° erhitzt.
 
  • Neues Gesetz - Warmwasseranlagen auf Bakterien prüfen Beitrag #6

Berny

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Zitat von KB 11:11

"M. E. reicht es völlig aus den Wärmeregler auf mind. 60°C einzustellen, um eine Kontermination von Legionellen zu vermeiden."
Ist übrigens auch falsch, ...
Was willste von geistigen Ergüssen vom Elften im Elften um Elf Uhr Elf erwarten...?
 
  • Neues Gesetz - Warmwasseranlagen auf Bakterien prüfen Beitrag #7
Soontir

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:hut009:

Nicht viel ^^
 
  • Neues Gesetz - Warmwasseranlagen auf Bakterien prüfen Beitrag #8

Verwalter24

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Na dann beantworte ich mal die Frage:

Wir werden die Verordnung exakt so umsetzen wie der Verordnungsgeber dies vorgesehen hat. Wir informieren die Eigentümer entsprechend bei den Eigentümerversammlungen (bereits geschehen) oder über unsere Homepage bzw. Blog.

Weiter haben wir die entsprechend Meldungen an das Gesundheitsamt veranlasst. Aktuell läuft der Check wo die Entnahme stattzufinden hat.

Macht die Sache Sinn? Ist doch völlig irrelevant. Es gibt genügend Gesetze und Verordnungen welche keinen Sinn machen, aber dennoch zu beachten sind. Und so ist es hier auch. Alles andere wäre aus haftungsrechtlichen Gründen für einen Profi im Verwaltungsgeschäft wirtschaftlicher Selbstmord.
 
  • Neues Gesetz - Warmwasseranlagen auf Bakterien prüfen Beitrag #9

karazoe

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Salmonellenprüfung???

Hallo zusammen,
Gesetz ist Gesetz. Also anmelden oder den 400l-Boiler verschrotten und 2 x 200l Boiler installieren lassen. Ist alles ganz einfach. Im Übrigen wird keine Versicherung zahlen, da der Vermieter zuständig ist und für einwandfreie Warmwasserinstallation zu sorgen hat. Ich finde dieses Gesetz auch irrsinnig, denn da wird von der Politik wieder ein Fass aufgemacht, damit wir noch mehr Beamte bekommen und der Bürger nur Zahlmeister ist.
Wenn der Boiler relativ neu sein sollte, würde ich wenn möglich die Warmwasserthemperatur kurzfristig auf 70 °C hochdrehen, denn dann sind die Biester bestimmt nicht mehr aktiv.
Gruß karazoe
 
  • Neues Gesetz - Warmwasseranlagen auf Bakterien prüfen Beitrag #10

SamuelHickels

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Ich kenne einen Fall wo Legionellen in den Leitungen für mehrere Krankheitsfälle bei Mietern nachgewiesen worden sind, damit ist nicht zu spassen, ich habe schon lange umgerüstet und lasse regelmässig durcherhitzern zur vorbeugung...
 
  • Neues Gesetz - Warmwasseranlagen auf Bakterien prüfen Beitrag #11

karazoe

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Hallo SamuelHickels,
natürlich ist das alles nicht von der Hand zu weisen, aber dieses Gesetz auf eine Neuinstallation anzuwenden ist absoluter Schwachsinn. Mit soetwas werden Beamte und Labors beschäftigt und die Mieter werden Kosten belastet. Ich selbst erhitze nach Rücksprache mit meinen Mietern den Warmwasserboiler auf 70°C und spüle dann mit diesem heißen Wasser sämtliche Warmwasserleitungen.
Gruß
karazoe
 
  • Neues Gesetz - Warmwasseranlagen auf Bakterien prüfen Beitrag #12

Pfeifdireins

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Hallo zusammen,
Gesetz ist Gesetz. Also anmelden oder den 400l-Boiler verschrotten und 2 x 200l Boiler installieren lassen. Ist alles ganz einfach.
...

...nur das im Gesetz steht, das der 400l-Boiler nicht unter die Verordnung fällt.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Gruss,
P.
 
  • Neues Gesetz - Warmwasseranlagen auf Bakterien prüfen Beitrag #13

Berny

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...nur das im Gesetz steht, das der 400l-Boiler nicht unter die Verordnung fällt.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Wer richtig lesen kann, ist noch mehr im Vorteil: Im Gesetz steht NICHT, dass der 400L-Speicher unter die Verordnung fällt.
 
  • Neues Gesetz - Warmwasseranlagen auf Bakterien prüfen Beitrag #14

nestor

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Ich selbst erhitze nach Rücksprache mit meinen Mietern den Warmwasserboiler auf 70°C und spüle dann mit diesem heißen Wasser sämtliche Warmwasserleitungen.
Gruß
karazoe

erstmal hallo zusammen,

...das Erhitzen kannst du dir dann aber auch sparen, bringt nichts.
Wenn, müsstest du gleichzeitig ALLE Entnahmestellen öffnen und das Wasser mindestens 3 min. laufen lassen. Stelle ich mir aber in einem MFH logistisch fast unmöglich vor, zudem ist schon 70° Wasser nicht ganz ungefährlich. Ansonsten ist das nur Energieverschwendung.
Gruß...
 
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