Neuvermietung(Erstvermietung) nach Eigentumsnutzung, Bj 1969 / HH - Mietenspiegel

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gruene_insel

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Moin,
meine Eltern wollen eine Jahrzehnte lang selbst genutzte Eigentumswohnung vermieten um u.a. über die Mieteinnahmen das Wohnen im Alter zu finanzieren.
Die Wohnung mit 69m² liegt in Hamburg. Hier gilt die Mietpreisbremse.
Laut Mietenspiegel wird bei dem Baujahr 1969 in normaler Lage - mit Bad und Sammelheizung ein mittlerer Quadratmeterpreis von 6,38 EUR angesetzt.

Die Miete läge somit bei ca 440 EUR.
Nun hat aber über die Jahrzehnte eine Modernisierung durch die Verwaltung (u.a. durch Umlage der Eigentümer) stattgefunden, wie auch Modernisierungsmassnahmen mit Fliesen/Fussbodenerwärmung, Dämmung etc.) der Eigentümer durchgeführt wurden.
Diese Modernisierung u.a. mit Gaszentralheizung/Warmwasser und Dämmung hat aber natürlich von mehr als 10 Jahren stattgefunden.

Ist die Wohnung nach wie vor mit einem Mietspiegelvergleichpreis anzusetzen Baujahr 1968?

Oder kann man bei Erstvermietung nach Jahrzentelanger Eigentumsnutzung einen höheren Quadratmeterpreis bzw. sich am Wohnungsmarkt orientieren?

Alle bisherigen Aussagen lassen vermuten, dass die Vermietung auf Basis der 6,38 EUR/m² (vielleicht +10%) durchgeführt werden muss , da
1) das Haus nicht NACH 2014 erreichtet wurde und
2) keine Modernisierungsmassnahmen in den letzten 3 Jahren durch geführt wurden - gemäss Hamburger Mietenspiegel (dessen Link ich hier leider nicht posten darf) .

Auch die Erstvermietung bildet scheinbar KEINE Ausnahme und ist Mietenspiegel gebunden, weil 1) zutrifft. Ist das so richtig interpretiert?
Meine Eltern wollen gerne durch die Wohnung eine andere altengerechte Wohnung zur Miete teilfinanzieren.
Das scheint aber eher durch einen Verkauf zu funktionieren.

Für Eure Ratschläge wäre ich dankbar.

Gruss
Peter
 
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Andres

Andres

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Ist die Wohnung nach wie vor mit einem Mietspiegelvergleichpreis anzusetzen Baujahr 1968?
Grundsätzlich ja, aber ein Blick in Nr. 6.4.1 des Mietspiegels lohnt sich. Andererseits beginnt die nächste Altersklasse ja erst bei 1977, sodass in diese Richtung wenig zu erwarten ist.

Modernisierungsmassnahmen mit Fliesen/Fussbodenerwärmung, Dämmung etc.
Die Fußbodenheizung ist sicherlich ein wertsteigerndes Merkmal, ebenso die Dämmung, falls sich dadurch ein im Vergleich niedrigerer Energiebedarf ergibt.

Nun werden diese zwei Merkmale vielleicht nicht gleich rechtfertigen, dass man ganz ans obere Ende der Spanne geht (das wären 7,06 €/m²), aber über den Mittelwert wird man ziemlich sicher hinausgehen dürfen.

Gaszentralheizung
Das ist bereits berücksichtigt (Sammelheizung), d.h. andernfalls gäbe es Abschläge.

Ist das so richtig interpretiert?
Mit Ausnahme der Spanneneinordnung: Ja.

Meine Eltern wollen gerne durch die Wohnung eine andere altengerechte Wohnung zur Miete teilfinanzieren.
Das scheint aber eher durch einen Verkauf zu funktionieren.
Dass die Entwicklung der Mieten hinter der Entwicklung der Bau- und Kaufpreise zurückbleibt - und zwar schon lange Zeit - ist kein wirkliches Geheimnis.
 
  • Neuvermietung(Erstvermietung) nach Eigentumsnutzung, Bj 1969 / HH - Mietenspiegel Beitrag #3

Ferdl

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Wenn das die einzige Wohnung ist die Vermietet werden soll, wäre ein Verkauf schon überlegenswert.
 
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