Gwenefar
Neuer Benutzer
- Dabei seit
- 06.01.2007
- Beiträge
- 13
- Zustimmungen
- 0
Hallo,
ich habe seit 1998 selbstgenutztes Wohneigentum (ETW) und möchte nun bzw. in absehbarer Zeit ausziehen und die Wohnung vermieten.
Dazu habe ich natürlich einige Fragen.
1. Ist es rechtens vom neuen Mieter einen Nachweis des Vorvermieters über eventuell offene Mieten zu fordern? Wie sieht es mit Nachweis eines Arbeitsvertrages aus? Wie bewahrt man sich und die wohnung am besten wvor mietnomaden? mir wurden schreckensgeschichten noch und nöcher erzählt, sodass ich eine ganze weile zwischen vermietung und verkauf geschwankt habe.
2. Ich habe mich jetzt bereits informiert über die "Nebenkostenvorauszahlung".
Es ist jetzt so, dass ich zusätzlich zu Strom und Wasser/Heizung ca. 20 Euro Nebenkosten pro Monat angeben müsste. Dies entspricht Grundsteuer, Beleuchtung, Müllgrundgebühr, Leitungswasser/brand/haftpflichtversicherung und gartenpflege für das Haus. Das ist so korrekt nehme ich an.
Was darin nicht enthalten sind die Kosten für die Garage. Wenn ich diese mitvermiete kann ich das doch ebenfalls anrechnen,oder?
wie mache ich das bei meinem auszug, dass der mieter nicht meine vorauszahlung an wasser etc. zahlen muss?
3. Ist der Mietspiegel bindend? Oder kann ich auch drüber oder drunter anbieten?
Ich muss ja weiterhin auch noch Verwaltekosten und Rücklage für das Haus zahlen, sodass ich gerne mind. 0/0 rausbekommen möchte.
Die Wohnung ist gut ausgestattet und mittlere-gute lage.
4. In der Wohnung müsste der Bodenbelag in Flur und Wohnzimmer (zusammenhängend bis jetzt) erneuert werden (Laminat). Ist es anzuraten, dass wir das noch machen oder lohnt es sich, dass wir das dem Mieter überlassen?
5. Wird es heutzutage gefordert, dass eine EBK vorhanden ist? Unsere jetzige ist einfach nicht mehr 100% in Ordnung, optisch und technisch.
6. Was muss ich noch beachten? Welche Kosten müsste ich übernehmen, wenn jetzt z.B. der Mieter sagt, es müssten neue Fenster installiert werden o.ä.?
7. Wie sieht es aus mit diesem Energiepass? Wann wird der Pflicht?
Vielen Dank für die Antworten
ich habe seit 1998 selbstgenutztes Wohneigentum (ETW) und möchte nun bzw. in absehbarer Zeit ausziehen und die Wohnung vermieten.
Dazu habe ich natürlich einige Fragen.
1. Ist es rechtens vom neuen Mieter einen Nachweis des Vorvermieters über eventuell offene Mieten zu fordern? Wie sieht es mit Nachweis eines Arbeitsvertrages aus? Wie bewahrt man sich und die wohnung am besten wvor mietnomaden? mir wurden schreckensgeschichten noch und nöcher erzählt, sodass ich eine ganze weile zwischen vermietung und verkauf geschwankt habe.
2. Ich habe mich jetzt bereits informiert über die "Nebenkostenvorauszahlung".
Es ist jetzt so, dass ich zusätzlich zu Strom und Wasser/Heizung ca. 20 Euro Nebenkosten pro Monat angeben müsste. Dies entspricht Grundsteuer, Beleuchtung, Müllgrundgebühr, Leitungswasser/brand/haftpflichtversicherung und gartenpflege für das Haus. Das ist so korrekt nehme ich an.
Was darin nicht enthalten sind die Kosten für die Garage. Wenn ich diese mitvermiete kann ich das doch ebenfalls anrechnen,oder?
wie mache ich das bei meinem auszug, dass der mieter nicht meine vorauszahlung an wasser etc. zahlen muss?
3. Ist der Mietspiegel bindend? Oder kann ich auch drüber oder drunter anbieten?
Ich muss ja weiterhin auch noch Verwaltekosten und Rücklage für das Haus zahlen, sodass ich gerne mind. 0/0 rausbekommen möchte.
Die Wohnung ist gut ausgestattet und mittlere-gute lage.
4. In der Wohnung müsste der Bodenbelag in Flur und Wohnzimmer (zusammenhängend bis jetzt) erneuert werden (Laminat). Ist es anzuraten, dass wir das noch machen oder lohnt es sich, dass wir das dem Mieter überlassen?
5. Wird es heutzutage gefordert, dass eine EBK vorhanden ist? Unsere jetzige ist einfach nicht mehr 100% in Ordnung, optisch und technisch.
6. Was muss ich noch beachten? Welche Kosten müsste ich übernehmen, wenn jetzt z.B. der Mieter sagt, es müssten neue Fenster installiert werden o.ä.?
7. Wie sieht es aus mit diesem Energiepass? Wann wird der Pflicht?
Vielen Dank für die Antworten