Nicht zufrieden mit dem Gärtner, was tun ?

Diskutiere Nicht zufrieden mit dem Gärtner, was tun ? im Gartenpflege Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, ich bin anfang Juni in ein zwei Parteien Haus gezogen. Beide Parteien sind Mieter (Vermieter wohnt 200 km weit weg und kommt nur einmal...
  • Nicht zufrieden mit dem Gärtner, was tun ? Beitrag #1

Nopsi

Hallo,

ich bin anfang Juni in ein zwei Parteien Haus gezogen. Beide Parteien sind Mieter (Vermieter wohnt 200 km weit weg und kommt nur einmal Jahr für die Abrechnung :roll: )

Den Garten hinter dem Haus Pflege ich selbst (Rasenmähen, Unkraut entfernen, Sprengen etc.), das Problem ist der Vorgarten.

Der Vorgarten wird von einem Gärtner "gepflegt" (sagen wir besser mal von seiner Frau welche nichtmal Ausgebildet ist...) .

In Unregelmäßigen Abständen kommt die gute Dame und fummelt ein bischen im Vorgarten rum.

Die Wortwahl im vorherigen Satz ist absichtlich gewählt, weil mehr macht die gute Frau wirklich nicht. Der ganze Vorgarten ist voller Laub von einem Baum, aus den Rosenbüschen (welche ca. 1 meter hoch waren) ist schon das Unkraut raus gekommen, unter anderem Efeu etc.

Pro Stunde werden 70 Euro berechnet, incl. der Abfuhr des Gartenabfalles.

ANMERKUNG: Ich bin gerne bereit gutes Geld für gute Arbeit zu zahlen, jedoch ärgert es mich persönlich einfach das der Gärtner, in meinen Augen, viel zu viel Geld erhält ohne die entsprechende Gegenleistung zu tätigen...

Punkt 1. Die Gartenarbeiten sind in der Regel nach 20 minuten erledigt. Der Betrieb ist realistische 5 minuten von meiner Wohnung entfernt (und das mit dem Fahrrad).
Punkt 2. Der Vorgarten sieht einfach nur grauenvoll aus, bis vor kurzem (dazu komme ich noch gleich) konnten wir den Weg zwischen Vorgarten und Haus nichtmal nutzen da alles verwildert war.
Punkt 3. Der Gärtner hat direkt vor dem Schlafzimmer der Mietpartei im EG einen Fliederbaum gepflanzt, welcher nun auch wild Wuchert. Dadurch kann die untere Partei die Fenster kaum öffnen da sonst die Gefahr besteht Blätter, Ungeziefer etc. könnten ins Schlafzimmer kommen.

Der Gärtner hat nun vor einer Woche die "Rambo" Version angewendet um den Vorgarten wieder herzurichten. Mit der Heckenschere... :roll:

Letztes Jahr hat die Partei aus dem EG sich beim Gärtner beschwert da es zu dieser Partei gesagt wurde das Probleme etc. direkt mit diesem zu klären seien.
Der Gärtner hat sich daraufhin direkt an den Vermieter gewandt und dieser hat einen nicht wirklich netten Brief an die EG Partei gesendet.
Da beide Parteien die kompletten Kosten zu 100% auf die Nebenkosten umgelegt bekommen und beide Parteien sehr unzufrieden mit den Arbeiten sind (Ich habe sogar angefangen den Vorgarten in Regelmäßigen Abständen, mit meiner Digital Kammera, zu dokumentieren) stellen sich nun folgende Fragen:

Frage nun:

1. Hat der Vermieter das Recht den Mietern vorzuschreiben welcher Gärtner die Arbeiten durchzuführen hat ?
2. Haben die Mieterparteien das Recht bestimmte Pflanzen, Sträucher oder Bäume entfernen zu lassen ?
3. Hat der Vermieter das Recht dem Mieter vorzuschreiben das KEINE anderen Personen / Betriebe / Unternehmen den Vorgarten bearbeiten dürfen ?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen
 
  • Nicht zufrieden mit dem Gärtner, was tun ? Beitrag #2

wolle

Original von Nopsi
1. Hat der Vermieter das Recht den Mietern vorzuschreiben welcher Gärtner die Arbeiten durchzuführen hat ?
Nein
Original von Nopsi
2. Haben die Mieterparteien das Recht bestimmte Pflanzen, Sträucher oder Bäume entfernen zu lassen ?
Nein
Original von Nopsi
3. Hat der Vermieter das Recht dem Mieter vorzuschreiben das KEINE anderen Personen / Betriebe / Unternehmen den Vorgarten bearbeiten dürfen ?
Nein! Jedoch kann er eine Firma benennen bzw empfehlen.

Wenn die Mieter gemeinschaft (sowas soll's geben ;) ) die offensichtliche Schlecht-Arbeit gemeldet hat und der Vermieter nichts unternimmt, dann sollte die Gemeinschaft an die Firma gehen (erst dann). Der Vermieter kennt den Vertrag, der geschlossen wurde. Er ist Vertragspartner und nicht die Mieter. Der Werkvertrag, der geschlossen wurde, muss erfüllt werden. Der Vermieter hat also das Recht, dem Gärtner auf die Füße zu treten und gegebenfalls Bezahlungen zurück zu halten. Das ist eine VOB-Sache.
Die Neubepflanzung zahlt der Vermieter. Damit hat er auch das Eigentum an der Bepflanzung. Die Mieter bezahlen nur für eine Ersatzbepflanzung und die Pflege.
 
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