Frank_2022
Benutzer
- Dabei seit
- 10.07.2022
- Beiträge
- 48
- Zustimmungen
- 12
Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Thema Nießbrauch. Ich habe kein passendes Unterforum gefunden und hoffe hier richtig zu sein.
Bei einem Mehrfamilienhaus besteht eine Nießbrauch für die Eltern des Eigentümers. Einen Vertrag zum Nießbrauch gibt es nicht. Es gelten die Regelungen nach BGB.
Die Eltern treten als Vermieter auf, vereinnahmen die Mieter und tragen die Nutzen und Lasten des Objektes. Entsprechende Versicherungen werden von den Eltern bezahlt.
Zwischen Nießbraucher und Eigentümer gibt es manchmal Differenzen, wer welche Pflichten zum Unterhalt des Gebäudes hat.
Konkrete Frage: Wer ist verantwortlich, für Sach- und Personenschäden, welche durch zum Beispiel unterlassene Wartungen oder veraltete Elektroleitungen entstehen? Ist hier der Nießbrauchberechtigte als Vermieter und Träger von Nutzen und Lasten verpflichtet eventuellen Schaden abzuwenden oder trifft das den Eigentümer?
Eine eindeutige Regelung aus dem BGB kann ich nicht herauslesen.
Ist die Prüfung der Elektrik und gegebenenfalls Mängelbehebung Aufgabe des Nießbrauchers?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
ich habe eine Frage zum Thema Nießbrauch. Ich habe kein passendes Unterforum gefunden und hoffe hier richtig zu sein.
Bei einem Mehrfamilienhaus besteht eine Nießbrauch für die Eltern des Eigentümers. Einen Vertrag zum Nießbrauch gibt es nicht. Es gelten die Regelungen nach BGB.
Die Eltern treten als Vermieter auf, vereinnahmen die Mieter und tragen die Nutzen und Lasten des Objektes. Entsprechende Versicherungen werden von den Eltern bezahlt.
Zwischen Nießbraucher und Eigentümer gibt es manchmal Differenzen, wer welche Pflichten zum Unterhalt des Gebäudes hat.
Konkrete Frage: Wer ist verantwortlich, für Sach- und Personenschäden, welche durch zum Beispiel unterlassene Wartungen oder veraltete Elektroleitungen entstehen? Ist hier der Nießbrauchberechtigte als Vermieter und Träger von Nutzen und Lasten verpflichtet eventuellen Schaden abzuwenden oder trifft das den Eigentümer?
Eine eindeutige Regelung aus dem BGB kann ich nicht herauslesen.
§ 1041 Erhaltung der Sache
Der Nießbraucher hat für die Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu sorgen. Ausbesserungen und Erneuerungen liegen ihm nur insoweit ob, als sie zu der gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören.Ist die Prüfung der Elektrik und gegebenenfalls Mängelbehebung Aufgabe des Nießbrauchers?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.