Beluga
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BGH hat entschieden dass bei der Berechnung der Mietminderung von der Brutto-Warmmiete (also inkl. Nebenkostenvorauszahlung) auszugehen ist.
Wie ist bei der Nebenkostenjahresabrechnung ?
Durch die Gegenüberstellung von allen anfallenden Nebenkosten mit der gesamten Vorauszahlung in Jahresabrechnung würde doch die geminderte 10% wieder
zurückgeholt bzw. kompensiert.
Oder ist die Minderung in Jahresabrechnung zu berücksichtigen, und wie ?

Wie ist bei der Nebenkostenjahresabrechnung ?
Durch die Gegenüberstellung von allen anfallenden Nebenkosten mit der gesamten Vorauszahlung in Jahresabrechnung würde doch die geminderte 10% wieder
zurückgeholt bzw. kompensiert.
Oder ist die Minderung in Jahresabrechnung zu berücksichtigen, und wie ?
