NK-Abrechnung verspätet - Widerspruch?

Diskutiere NK-Abrechnung verspätet - Widerspruch? im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Ich habe eine Nebenkostenabrechnung für 2003 zu spät erstellt (im Januar 2005), der Mieter hat daraufhin nicht gezahlt. Auf Nachfrage teilt er mir...
  • NK-Abrechnung verspätet - Widerspruch? Beitrag #1

bertram

Ich habe eine Nebenkostenabrechnung für 2003 zu spät erstellt (im Januar 2005), der Mieter hat daraufhin nicht gezahlt. Auf Nachfrage teilt er mir mit, wegen meiner Fristüberschreitung müsse er nicht zahlen. :gehtnicht
Frage: Hätte er formell Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen müssen oder reicht es, diese einfach zu ignorieren?
Gruß
bertram
 
  • NK-Abrechnung verspätet - Widerspruch? Beitrag #2

wolle

Hast du ihm Gründe genannt für die verspätung? Weil der verspätete Eongang nicht automatisch die Abrechnung "ungültig" macht, muss der Mieter Einspruch einlegen.

Einfach nur ignorieren geht natürlich nicht. Das macht es jedoch auch viel anders. Deine Abrechnung ist ohne eine Begründung der Verspätung "verjährt".
 
  • NK-Abrechnung verspätet - Widerspruch? Beitrag #3

bertram

Hallo Capo,
begründet habe ich die Verspätung nicht, sondern mich nur entschuldigt. Begründung könnte ich natürlich nachliefern - geht das?.
(Ich habe das Haus erst 2003 von meinen Eltern geerbt, berufliche Belastung etc.)

Einfach nur ignorieren geht natürlich nicht. Das macht es jedoch auch viel anders.
:stupidDiese Aussage verstehe ich nicht ganz, ist die Zahlungsverweigerung des Mieters somit rechtswidrig?
 
  • NK-Abrechnung verspätet - Widerspruch? Beitrag #4

Stoner

Hallo Bertram, :tröst

dann hast du natürlich Pech in deinem Falle und der Mieter ist im Recht, es sei dann du hast eine Haus -bzw Eigentümerverwaltung noch mit im Boot :tröst. Ansonsten sieht es für dich sehr schlecht aus !!!
Aller Anfang ist schwer.
Gruß Stoner
 
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