NK-Abrg. für Leerstandswohnung?

Diskutiere NK-Abrg. für Leerstandswohnung? im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo ihr alle! Ich hoffe meine Frage ist hier richtig...also: Unsere nette Hausveraltung hat die Nebenkostenabrechnungen für 2005 endlich mal...
  • NK-Abrg. für Leerstandswohnung? Beitrag #1

piensje20

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Hallo ihr alle!

Ich hoffe meine Frage ist hier richtig...also:

Unsere nette Hausveraltung hat die Nebenkostenabrechnungen für 2005 endlich mal fertig. Darunter zig Fehler, die ich gerade versuche aufzuarbeiten, aber ich dreh dabei noch durch!!! :crazy (Kleines Beispiel: Wasser+Kanal sind die Beträge von der 2004er Abrechnung...)

Naja, bei dem einen Haus ist jetzt für eine Wohnung die vom 01.03.-31.10.2005 leerstand eine Abrechnung dabei... Versteh ich nicht! Da stehen Müllgebühren dabei, Heizungsverbrauch, Allgemien Strom... etc. Wie kann das denn sein? Wie kann denn eine Wohnung, in der niemand wohnt, etwas verbrauchen? :gehtnicht
Und bei einem anderen Haus, waren sogar zwei Wochnungen über einige Monate frei, dafür gibts keine Leerstands-Abrechnungen.

Kann mich da bitte mal jemand über solche Leerstandsabrechnungen aufklären. Ist das sinnvoll, muss das gemacht werden? Heizungsverbrauch versteh ich ja eventuell noch, wenn die Mieter vergessen hätten, die Heizung abzustellen, aber Müll, Wasser und Allgm. Strom :?

Danke euch schon mal! Guten Start in die neue Woche!!

*piensje*
 
  • NK-Abrg. für Leerstandswohnung? Beitrag #2

else

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hallo piensje20
bei leerstand ist eine person ab zu rechenen und geht auf kosten des haus/wohnungseigentümers.
Naja, bei dem einen Haus ist jetzt für eine Wohnung die vom 01.03.-31.10.2005 leerstand eine Abrechnung dabei...
richtig

Und bei einem anderen Haus, waren sogar zwei Wochnungen über einige Monate frei, dafür gibts keine Leerstands-Abrechnungen.
falsch
such dir eine andere hausverwaltung :D
 
  • NK-Abrg. für Leerstandswohnung? Beitrag #3

piensje20

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Original von else
such dir eine andere hausverwaltung :D

Da sind wir ja dabei!!!

Danke für deine Antwort!

Gruß Piensje
 
  • NK-Abrg. für Leerstandswohnung? Beitrag #4

Cesar

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Also wenn eine Whg. leersteht, und die NK Kosten dafür anfallen, muss der Vermieter diese Tragen.


Oder nicht? :stupid
 
  • NK-Abrg. für Leerstandswohnung? Beitrag #5

piensje20

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Ich verstehe eben nicht, wie eine LEERE Wohnung Müll verbrauchen kann, AllgemeinStrom verbrauchen kann... usw... das ist mein Problem...
 
  • NK-Abrg. für Leerstandswohnung? Beitrag #6
lostcontrol

lostcontrol

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hallo piensje,

jede wohnung hat nebenkosten, auch wenn sie leersteht.
sachen wie grundsteuer, versicherungen etc. können ja nicht mal eben einfach auf die anderen mieter verteilt werden - das wäre nicht rechtens.

was meinst du mit "wasser+kanal sind die beträge von der 2004er abrechnung"? meinst du damit den wasserpreis? der muss sich ja nicht unbedingt geändert haben...
kanalreinigung würde ich persönlich allerdings auf die anderen mieter umlegen - wenn die wohnung nicht genutzt wurde, hat sie ja auch nicht zur verschmutzung beigetragen...

ähnlich bei den müllgebühren:
wo kein müll entstanden ist, muss er auch nicht umgelegt werden.
ergo: auf die tatsächlich müllproduzierenden mieter umlegen (ausnahme vielleicht - sofern vorhanden - biotonne für gartenabfälle aus dem gemeinsam genutzten garten, da müsstest du schon gerechterweise als vermieter den part der leerstehenden wohnung übernehmen).

heizverbrauch sollte es definitiv geben! und der muss auch vom vermieter übernommen werden! denn: die wohnung muss wenigstens ein bisschen beheizt werden, da sonst rohrbrüche und ähnliches vorkommen können - und das zahlt dann keine versicherung...
und wenn geheizt wird, dann fallen eben auch kosten wie allgemeinstrom usw. an. das dürften aber tatsächlich lächerliche kleinstbeträge sein, da würd ich mir nicht allzuviel kopf drum machen.
schornsteinfeger fällt dagegen schon mehr ins gewicht, aber auch den muss der vermieter übernehmen.

am einfachsten ist es wohl wenn du dir mal die betriebskostenaufstellungen anschaust - da steht ja der schlüssel dabei, und wenn der besagt "nach verbrauch", dann ist ja klar was sache ist - alles was in prozenten oder per qm abgerechnet wird, wirst du wohl übernehmen müssen, da du ja sonst bei den tatsächlich existierenden mietern diesen schlüssel für die leerstandszeit ändern müsstest - und das geht halt rein rechtlich nicht so einfach...

sprich: leerstandsabrechnungen sind nicht nur sinnvoll, sie müssen auch gemacht werden!
(mal ganz abgesehen davon, dass du die dann hübsch deinem steuerberater überreichen kannst, der sie dann ganz wunderbar verwursten kann.)
 
  • NK-Abrg. für Leerstandswohnung? Beitrag #7

Beluga

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[quote]Original von lostcontrol



Kosten der Kanalrenigung, die nur unregelmäßig anfallen, sind auf alle Eigentümer, können aber nicht auf Mieter umgelegt werden.

Bei leestehender Wohnung zählt 1 Person für die Müllkosten. Unabhängig davon ob die Mülltonne während des Leerstands benutzt wurde oder nicht.

Kosten der Schornsteinfeger und Betriebstrom gehören in den Heizkosten.
In den Heizkosten sind nicht nur Verbrauch- sondern auch Grundkosten
beinhaltet. Die Grundkosten (Bereitsstellung zur Beheizung) fallen jedenfalls an, auch wenn die Wohnung nicht beheizt wird.
 
  • NK-Abrg. für Leerstandswohnung? Beitrag #8
lostcontrol

lostcontrol

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hi beluga,

Original von Beluga
Kosten der Kanalrenigung, die nur unregelmäßig anfallen, sind auf alle Eigentümer, können aber nicht auf Mieter umgelegt werden.
das glaub ich nicht.
wenn niemand von den eigentümern im haus wohnt, warum sollten die dann für verstopfte leitungen bezahlen? kannst du das belegen? mir wär das komplett neu, dass kanalreinigung nicht umgelegt werden darf.

bei müllgebühren hab ich zugegebenermaßen keine ahnung, die zahlen bei uns die mieter selbst. ergo fallen bei leerstand auch keine müllgebühren an.

Original von Beluga
Kosten der Schornsteinfeger und Betriebstrom gehören in den Heizkosten.
In den Heizkosten sind nicht nur Verbrauch- sondern auch Grundkosten
beinhaltet. Die Grundkosten (Bereitsstellung zur Beheizung) fallen jedenfalls an, auch wenn die Wohnung nicht beheizt wird.
schornsteinfeger und betriebsstrom können auch getrennt von den heizkosten abgerechnet werden. wenn z.b. die mieter einzelöfen betreiben und sich selbst um den brennstoffvorrat kümmern, ist das ja auch das einzige, was heizungstechnisch umzulegen ist.
dass diese grundkosten trotzdem anfallen ist ja logisch, eben drum darf man sie ja auch getrennt umlegen.

trotzdem: man sollte leerstehende wohnungen auf jeden fall "überschlagen" (d.h.: grundheizen), und zwar nicht nur wegen des risikos von rohrbrüchen im winter, sondern auch wegen der anderen schäden, die entstehen können (risse im putz usw. - die kälte richtet schon so ihre schäden an, da ist es deutlich billiger ein bisschen zu heizen, als die diversen schäden hinterher zu renovieren - zudem natürlich sehr viel bequemer).
 
  • NK-Abrg. für Leerstandswohnung? Beitrag #9

piensje20

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Original von lostcontrol


was meinst du mit "wasser+kanal sind die beträge von der 2004er abrechnung"? meinst du damit den wasserpreis? der muss sich ja nicht unbedingt geändert haben...

Wasser und Abwasser meinte ich.
Da stehen in der NK-Abrg. die Werte aus dem letzten Jahr drin, das ist ja der Fehler der Hausveraltung, das hab ich hier ja ach nochmal im Forum geschrieben und Vermieter-Mieter. Das ist aber ja schon wieder ein anderes Problem :wand:

Die Wohnungen waren in einem Zeitraum im Sommer leerstehen, da hat wohl kein Mensch die Heizung angemacht.

Müllgebühren sind die Grundgebühren ja klar, aber bei uns wird ja pro Leerung berechnet, da weiß ich nicht wie es bei euch in den Städtenund Gemeinden so ist. Jedenfalls stellt hier eigentlich dann keiner eine Tonne raus, die leer ist.

Komisch ist eben nur, dass JETZT plötzlich eine Leerstandabrechnung dabei ist und früher nie. und es waren immer mal Wohnungen leer. Ich muss mich ja in das ganze auch erst richtig einarbeiten, aber was da die Hausverwaltung alles angestellt hat.. da verliere ich langsam den Überblick.
Könnt gerne mal gucken unter VERMIETER-MIETER da hab ich gepostet "DIE HAUSVERWALTUNG SPINNT" .

Danke nochmal für alle Antworten!
 
  • NK-Abrg. für Leerstandswohnung? Beitrag #10
lostcontrol

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Original von piensje20
Wasser und Abwasser meinte ich.
Da stehen in der NK-Abrg. die Werte aus dem letzten Jahr drin, ...
ja, ok, aber WELCHE werte denn?
der VERBRAUCH oder der wasserPREIS???
der preis kann ja gleichgeblieben sein - hier vor ort ist er z.b. seit jahren gleich...

was die leerstands-berechnungen angeht:
vielleicht ist es ja das erste mal, dass eine wohnung UNVERMIETET leersteht?
kann ja sein, dass es bei den anderen wohnungen so war, dass da ein mieter einfach früher ausgezogen ist (also vor ablauf der kündigungsfrist).

zudem: vielleicht hat die hausverwaltung ja da irgendwelche konsequenzen aus irgendwelchen neuen regelungen gezogen und diese art der abrechnung neu eingeführt.
ich hab bei uns ja auch die art der betriebskostenabrechnung komplett umgestellt, weil es einfach nicht mehr tragbar, zeitgemäss und rechtlich nicht in ordnung war, wie das früher gemacht wurde...
und ich werd da aufs nächste jahr auch wieder sachen umstellen müssen, weil sich änderungen ergeben haben (z.b. wird es eine putzfrau geben, weil das mit der kehrwoche nicht klappt, z.b. wird's bezüglich fernseh-kabel eine änderung geben usw.).

es ist ganz normal dass sich da ab und an was ändert - das lässt sich einfach nicht vermeiden...

die hausverwaltung muss dir das aber erklären können, dazu sind sie verpflichtet. können sie das nicht, dann musst du sie auch nicht bezahlen.

edit wg. fipptehler
 
  • NK-Abrg. für Leerstandswohnung? Beitrag #11

piensje20

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Original von lostcontrol
Original von piensje20
Wasser und Abwasser meinte ich.
Da stehen in der NK-Abrg. die Werte aus dem letzten Jahr drin, ...
ja, ok, aber WELCHE werte denn?
der VERBRAUCH oder der wasserPREIS???
der preis kann ja gleichgeblieben sein - hier vor ort ist er z.b. seit jahren gleich...
Der Verbrauchswert.

Original von lostcontrol
was die leerstands-berechnungen angeht:
vielleicht ist es ja das erste mal, dass eine wohnung UNVERMIETET leersteht?
kann ja sein, dass es bei den anderen wohnungen so war, dass da ein mieter einfach früher ausgezogen ist (also vor ablauf der kündigungsfrist).
Nein, damit hat es nichts zu tun. Die Dame, die das immer gemacht hat ist einfach nur unfähig! Da hätten wir für 2005 insgesamt 3 LeerstandsAbrg. gebraucht haben aber nur für eine Wohnung eine. Will sie aber nicht einsehen! Umgestellt hat sie somit auch nix, das Schema ist das gleiche und wie gesagt fehlen dann noch zwei mal Abrechnungen

Original von lostcontrol
es ist ganz normal dass sich da ab und an was ändert - das lässt sich einfach nicht vermeiden...
Ja, kein Thema, bei uns wird sich jetzt auch einiges ändern, da es mit dem Kehren auch nicht klappt wie es sollte. Das ist aber hier nicht das Ding :zwinker

Original von lostcontrol
die hausverwaltung muss dir das aber erklären können, dazu sind sie verpflichtet. können sie das nicht, dann musst du sie auch nicht bezahlen.
Der Satz ist für mich schon mal sehr wichtig!!! Das macht die Gute ja nicht, da sieh ja nicht einsieht, dass die Fehler gemacht hat!
 
  • NK-Abrg. für Leerstandswohnung? Beitrag #12
lostcontrol

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wie gesagt:
lass dir die unterlagen geben (wichtig: kontrolliere gründlich, dass die auch vollständig sind!!! hört sich nach chaos an, und da ich selbst weiss wie gern die bösen chaos-zwerge die herrschaft übernehmen, solltest du da wirklich dir die mühe machen und das penibel durchsehen. d.h.: mieter für mieter, monat für monat, abrechnung für abrechnung, handwerkerrechnung für handwerkerrechnung etc. - wenn da irgendwas fehlt wirst du dem später noch bittere tränen nachweinen, und sei's nur wegen garantiezeiten für geräte oder zählerständen bei wohnungsübergaben etc.).
und dann KÜNDIGE!!!!!

ackere dich durch den ganzen kram durch, damit du schnell siehst, ob auch wirklich alle unterlagen vollständig sind - gerade wenn du gekündigt hast, werden die sich womöglich später querstellen und du musst das dann früher oder später ausbaden.
spätestens dann, wenn das finanzamt belege sehen will (und das wollen die auf jeden fall, auch dann, wenn du garnichts absetzen oder abschreiben willst).

wenn du im laufe von 2007 feststellen solltest, dass dir das ganze zu viel ist oder wird (von wegen kleinem kind, das ja sicherlich erstmal wichtiger ist), kannst du dir immernoch 'ne neue verwaltung suchen.

ich find das übrigens schon bedenklich, dass die betriebskostenabrechnung für 2005 erst so spät kommt. klar, das ist rein rechtlich immernoch in ordnung - aber ich find das etwas seltsam, dass eine offizielle hausverwaltung sowas macht.

wenn ich privat rumschludere und etwas länger brauche, dann mag das ja in ordnung sein (ich persönlich mach die abrechnungen aber trotzdem immer schnellstmöglich - ich hasse unerledigte aktenberge), aber wenn eine hausverwaltung sowas macht, dann bin ich doch etwas irritiert - immerhin ist es deren job, die haben software dafür und sollten als profis durchaus im stande sein, das schnell und sauber erledigt zu bekommen!
 
  • NK-Abrg. für Leerstandswohnung? Beitrag #13

piensje20

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Das es so lange gedauert hat, hat uns auch sehr gewundet. Vor allem hat sie im April schon Terror geschoben, das sie endlich alle Unterlagen für die Abrechnung will. Hat sie dann ja auch bekommen, aber die Abrechnungen kamen jetzt erst im November.

Außerdem hat sie zu meiner Mutter mal gemeint, dass sie zwei Abrechnungen machen will pro Jahr.
:?
Da frage ich mich aber wie das gehen soll. Die meisten Rechnungen kommen ja erst Anfang des Jahres (Wasser, Abwasser, Allg. Strom, Müll...), der Rest kommt ja immer mal so zwischen durch, aber wo wäre das denn sinnvoll? Ich kenne es eigentlich nur so, dass man einmal eine Abrechnung im Jahr macht mit ALLEN Werten...
:gehtnicht
 
  • NK-Abrg. für Leerstandswohnung? Beitrag #14
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vielleicht will sie ja zwei abrechnungen machen, weil sie dann zweimal kassieren kann?
*lach* - ok, ich weiss das ist nicht lustig.

der einzige grund für ausnahmen von der jährlichen abrechnung wäre für mich der auszug eines mieters, der danach ins ausland verschwindet oder so. aber auch dann nur äusserst ungerne, denn es könnte ja noch was kommen, was aufs jahr umgelegt werden muss (z.b. schornsteinfeger, der ist ja auch nicht jedes jahr gleich hoch und kommt meist erst im herbst bzw. mehrmals im jahr, je nachdem...).
aber dann würde ich auch auf eine "überzahlung" bestehen, und lieber im jahr darauf dann etwas rücküberweisen...

schmeisst die frau raus, die ist offensichtlich nicht kompetent.
hoffentlich ist sie wenigstens nicht auch noch teuer?
 
Thema:

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